Jahresbericht 2021 – Phytosanitäre Überwachung bei Ein- und Ausfuhr

Die Verbreitung von an Pflanzen- und Pflanzenerzeugnissen auftretenden Schädlingen und Krankheiten wird durch Handel und Reisetourismus begünstigt. Insbesondere die Globalisierung und der internationale Austausch von Waren tragen zu einer raschen und weiten Verbreitung von Pflanzenkrankheiten bei. Aufgabe der Pflanzengesundheit ist es, die Einschleppung und Verbreitung von Schadorganismen zu verhindern sowie im Falle eines Ausbruchs diese zeitnah und effektiv zu bekämpfen. Die Durchführung phytosanitärer Kontrollen ist somit nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern wesentlicher Bestandteil bei der Gesunderhaltung unserer Nahrungsmittel einschl. dem Schutz der heimischen Ökosysteme.

Einfuhr: Phytosanitäre Überwachung von aus Drittländern importieren geregelten Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen

Zielsetzung

In Deutschland ist die behördliche Überwachung von aus Drittländern importierten Sendungen ein Baustein der Schutzmaßnahmen gegen die Einschleppung von Pflanzenschädlingen und Krankheiten. So unterliegen zum Schutz vor Quarantäneschadorganismen spezifisch festgelegte Warenarten, die europaweit einheitlichen Regelungen gemäß der Pflanzengesundheitsverordnung EU 2016/2031 unterworfen sind, bei deren Import aus Drittländern einer Melde- und Untersuchungspflicht. Die betreffenden Waren werden durch die jeweils zu-ständigen Fachbehörden zum Zeitpunkt der physischen Einfuhr an der Einlassstelle (Seehafen, Flughafen) auf Befall mit Krankheiten bzw. auf Schädlinge geprüft. Erst wenn die Waren den Anforderungen genügen, können diese zum freien Warenverkehr abgefertigt werden. Besonders kritische bzw. risikobehaftete Waren sind anhand eines auferlegten Verbringungsverbots gänzlich von einer Einfuhr in die EU ausgenommen. Die physischen Einfuhrkontrollen zielen darauf ab, das Auftreten von Krankheiten bzw. Schädlingen noch am Einlassort festzustellen bzw. im Fall eines Verdachts die Sendung zu separieren. Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird phytosanitären Risiken durch gebietsfremde und gefährliche Schaderreger vorgebeugt.

Feststellung

Dem amtlichen Pflanzengesundheitsdienst am Flughafen München wurden im Jahr 2021 184 Sendungen für den gewerblichen Import angemeldet. Importiert wurden in erster Linie Pflanzen zum Anpflanzen, Obst und Gemüse sowie Schnittblumen. Vorrangig wurden die Waren aus Singapur (21), Thailand (21), Ecuador (20), USA (19), Chile (18) und Indien (12) importiert. Ursächlich für die deutlich niedrigere Anzahl an Importsendungen im Vergleich der Vorjahre sind die Auswirkungen der Pandemie. Einerseits führte der nationale als auch weltweite "Lockdown" zu einem massiven Rückgang der Flugverbindungen, anderseits war es den Importeuren lange Zeit nicht möglich bestehende Absatzwege aufgrund der geltenden Vorkehrungsmaßnahmen zu bedienen (z.B. Schließung von gastronomischen Einrichtungen).
Im Rahmen der amtlichen Einfuhrkontrollen musste eine aus Bosnien-Herzegowina verbrachte Lieferung mit Apfel-, Birnen- bzw. Kirschbäumen, die als Hochrisikopflanzen in der Durchführungsverordnung 2018/2019 geregelt sind, beanstandet und vernichtet werden. Ebenso wurde eine aus der Republik Kosovo verbrachte Sendung mit Palmen aufgrund des Fehlens des Pflanzengesundheitszeugnisses der ordnungsgemäßen Vernichtung zugeführt. Im Rahmen weiterer Latenzuntersuchungen erfolgten bei 14 Sendungen eingehende labordiagnostische Analysen. Bei einer Sendung mit thailändischem Ingwer erfolgte der Nachweis eines latenten Befalls mit Ralstonia pseudoso-lanacearum.
Neben der Einfuhr von geregelten Waren am Flughafen München führte der Pflanzenschutzdienst bei 20 gewerblichen Sendungen mit Holz eine dezentrale Abfertigung der Waren am Entladeort durch. Die Bewilligung des Transports erteilte der Pflanzenschutzdienst Bayern durch separate Benennung eines hierzu geeigneten Kontrollortes. Eine Stammholz-Sendung wurde aufgrund des Auftretens einer lebenden Larve aus der Familie der Cerambycidae (Bockkäfer) beanstandet und noch am Kontrollort einer zeitnahen Maßnahme unterzogen.
Trotz teils massiver Einschränkungen des Flugverkehrs musste im Jahr 2021 ein erneuter Zuwachs an Beanstandungen im Reiseverkehr verzeichnet werden. Die in Abstimmung mit den Hauptzollämtern am Flughafen München, Nürnberg bzw. Memmingerberg durchgeführten Kontrollen von persönlichem Reisegepäck ergaben 357 Verstöße gegen geltende Importbestimmungen (2020: 232 Beanstandungen; +54 %). Hauptursächlich für die Verweigerung der Einfuhr war insbesondere das Fehlen des für den Import der Waren erforderlichen Pflanzengesundheitszeugnisses (352 Sdg.). In 12 Fällen waren die Waren von einem Einfuhrverbot betroffen. Den Waren anhaftende Schadorganismen wurden nicht festgestellt. Die im Reisegepäck verbrachten Pflanzen bzw. das mitgeführte Obst und Gemüse wurden vorrangig aus der Türkei (152 Sdg.), Ägypten (44 Sdg.) der Republik Kosovo (28 Sdg.) sowie aus Georgien und Thailand (10 bzw. 9 Sdg.) importiert.

Registrierung nach Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031

Nach den Vorgaben der Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031 Artikel 65 unterliegen Unternehmen mit registrierungspflichtigen Tätigkeiten der Maßgabe, sich in ein amtliches Verzeichnis eintragen zu lassen. Bis 31.12.2021 wurden durch IPS 4a 253 Importunternehmen im amtlichen Verzeichnis hinterlegt. Für die Tätigkeit der Ausfuhr von Waren in Drittländer erteilte die LfL in 338 Fällen den maßgebenden Unternehmen eine Registrierung.

Ausnahmegenehmigung nach VO (EU) 2019/829

Die delegierte Verordnung (EU) 2019/829 legt die Bedingungen für befristete Ausnahmen fest, unter denen Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die einem Einfuhrverbot in die EU unterworfen sind, für amtliche sowie wissenschaftliche Untersuchungen bzw. für Versuche, Sortenauslese bzw. Züchtungsvorhaben in das Gemeinschaftsgebiet der EU eingeführt werden dürfen. Für die Ein-fuhr von Bodenproben bzw. Schadorganismen aus Drittländern wurde in fünf Fällen eine Ausnahmegenehmigung zur Arbeit mit dem betreffenden Material beantragt und durch die LfL erteilt. Zum Zweck der Durchführung der Arbeiten bzw. Projekte bewilligte die LfL im Jahr 2021 fünf geschlossene Anlagen. Für die Verbringung des betreffen-den Materials erhielten die Antragsteller 13 Ermächtigungsschreiben.

Phytosanitäre Überwachung von Verpackungsholz

Zielsetzung

Neben den phytosanitären Kontrollen geregelter Waren am Flughafen München stellt die Überwachung von Verpackungsholz einen weiteren wichtigen Aspekt der Einfuhrkontrollen dar. Aus Holz hergestellte Ladungsträger werden international als kostengünstige und leicht verfügbare Transportmittel verwendet. Aufgrund des erhöhten phytosanitären Risikos einer Verschleppung von im Holz anhaftenden bzw. lebenden Schadorganismen unterliegt aus Rohholz hergestelltes Verpackungsholz seit 2009 den Anforderungen des internationalen Standards ISPM Nr. 15. Zur Vermeidung der Verbringung forstrelevanter Schadorganismen führt der Pflanzenschutzdienst sowohl am Flughafen als auch in der Fläche Bayerns umfangreiche Kontrollen durch. So unterliegt der Import bestimmter Warentarife in Verbindung mit begleitenden Verpackungsholz der Mitteilung an den zuständigen Pflanzenschutzdienst. Die Bestimmungen sind nach EU-weiten als auch nationalen Verordnungen geregelt. Verpackungsholz in Gebrauch unter-liegt gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2019/2125 der phytosanitären Einfuhrkontrolle, soweit es bei der Einfuhr für Warenarten verwendet wird, die auf einer im Bundesanzeiger veröffentlichten Risikowarenliste für Verpackungsholz oder in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/127 aufgeführt ist. Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/127 regelt den Import von aus China, Weißrussland und Indien importierten Waren mit Verpackungsholz. Des Weiteren wird für die in der nationalen Risikowarenliste aufgeführten Waren die unmittelbare Einfuhr von Ladungsträgern nach Deutschland definiert. Primär erfolgt die Kontrolle der Verpackungshölzer am Einlassort. Alternativ hierzu besteht die Option seitens des Einführers einen dezentralen Kontrollort beantragen zu lassen. Die Bewilligung der als Entladeort genutzten Flächen liegt in der Verantwortung und Zuständigkeit des Pflanzenschutzdienstes. Die Betreuung dieser Standorte einschl. der dort maßgebenden Kontrollen erfolgt in Bayern durch Mitarbeiter der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Feststellung

Im Rahmen der Einfuhrkontrollen führten die Inspektoren eingehende Untersuchungen der importierten Ladungsträger auf die Befallsfreiheit von Schadorganismen (Nachweis von Bohrmehl bzw. Bohrgängen, Laven, lebende Käfer etc.) bzw. auf dessen Konformität zum ISPM Nr. 15 (Erfüllung der geforderten Behandlung, Vorliegen der IPPC-Markierung gemäß international geltenden Verpackungsholzstandard) durch. Zum Zweck der dezentralen Abfertigung von ISPM Nr. 15 pflichtigen Verpackungsholz am Entladeort hat der Pflanzenschutz-dienst Bayern 159 Kontrollorte benannt, an denen neben der Grenzeinlassstelle Waren mit Verpackungsholz abgefertigt werden dürfen.
Für die in der Risikowarenliste aufgeführten Warentarife wurden bis 02.02.2021 33 Sendungen nach Bayern verbracht und abgefertigt. Nach Wiedereinführung der EU-weiten Meldepflicht für Verpackungsholz aus China, Indien und Weißrussland zum 03.02.2021 kamen bis Jahresende weitere 609 Sendungen zur Anmeldung. Vorrangig wurden Sendungen der Zolltarife 6801 bzw. 6802 (Pflaster- bzw. Natursteine), einschl. Mischsendungen beider Zolltarife mit chinesischer Herkunft importiert. Weitere 174 Sendungen waren indischer Herkunft. Ursächlich für die Stagnation der Importzahlen auf Vorjahresniveau (580 Sdg. in 2020) ist die vorübergehende Schließung chinesischer Häfen sowie der drastische Anstieg der Frachtkosten, wodurch viele Importfirmen nur die notwendigsten Bestellungen bedienten. Einer visuellen Kontrolle wurden 279 Sendungen am bewilligten Kontrollort unterzogen. Trotz pandemiebedingter Einschränkungen konnten 43% der importierten Sendungen beschaut werden, wodurch die von der EU vorgegebene Kontrollquote von 15% hinreichend erfüllt wurde.
Kantholz einer hölzernen Transportkiste welche Bohrlöcher und Bohr-späne, verursacht durch lebende Schadinsekten, erkennen lässt (Quelle: LfL).
Bei neun Sendungen ergab die Beschau der Ladungsträger durch den Pflanzengesundheitsdienst Anlass zur Beanstandung. In sieben Fällen fehlte die erforderliche Markierung und in zwei Fällen wurde frisches Bohrmehl von Bohrkäfern festgestellt. Für alle neun Feststellungen erfolgte die Anordnung einer ordnungsgemäßen Behandlung bzw. Verbrennung der nicht konformen Ladungsträger.

Amtliche Pflanzengesundheitskontrolle bei der Ausfuhr

Die Nachfrage von in Deutschland bzw. Bayern produzierten Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen für den Export in Nicht-EU Länder ist wei-terhin ungebrochen. Nach einer pandemiebedingten Stagnation im Jahr 2020 zog der Handel mit pflanzlichen Erzeugnissen im Jahr 2021 wiederrum an. Damit Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse international gehandelt werden können, unterliegen diese bestimmten Vorgaben an deren phytosanitäre Unbedenklichkeit.

Zielsetzung

Die seitens der Importländer definierten Einfuhrbestimmungen legen fest, unter welchen Bedingungen Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse verbracht werden dürfen. Der Pflanzenschutzdienst prüft hierzu die Pflanzen noch in deren Produktions- bzw. Exportland auf die Erfüllung der jeweils maßgebenden Quarantänebestimmungen. Sind diese er-füllt, so wird die phytosanitäre Unbedenklichkeit der Sendung durch Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses dokumentiert und zusammen mit der Ware ins Zielland exportiert.

Feststellung

Für den Handel pflanzlicher Erzeugnisse mit Drittländern wurden im Jahr 2021 der LfL 17.232 Anträge übermittelt und bearbeitet. Die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses erfolgte für 16.456 Sendungen. In 216 weiteren Fällen wurde die Sendung mittels eines Vorausfuhrzeugnisses in die Zuständigkeit eines weiteren Pflanzenschutzdienstes übergeben. 49 Sendungen wurden einem Re-export unterzogen. Der umfangreiche Handel bayerischer Erzeugnisse fand mit 140 Drittländern statt. Hauptexportländer waren insbesondere die USA, die Volksrepublik China, Japan, Indien und Mexiko mit insgesamt knapp 9000 Warenlieferungen (n=8798). Handelsbeziehungen bestanden aber auch in Länder Mikronesiens wie Samoa, Guam und die nördlichen Marianen sowie ins afrikanische Lesotho und ins König-reich Bhutan. Als bayerische „Verkaufsschlager“ sind insbesondere Malz- (4307 Sdg.) und Hopfenerzeugnisse (1376 Sdg.) sowie Schnitt-holz (5614 Sdg.) zu nennen. Nachdem zum 01.01.2021 das Vereinigte Königreich (UK) als Folge des EU-Austritts die europäische Zollunion verlassen hat, ist für das Vereinigte Königreich der Status eines EU-Drittlandes zu berücksichtigen. Für einen Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse nach UK wurden im zurückliegenden Jahr 220 Zeugnisse ausgestellt.
phytosanitäre Ausfuhrkontrolle von Malz durch den Pflanzengesund-heitsinspektor am Produktionsort (Quelle: AELF Coburg-Kulmbach, G. Petersen)
Seitens der Drittländer Indien, Indonesien, der Ukraine, der Republik Korea, sowie der Volksrepublik China wurden sechs gewerbliche Exporte von Rundholz, Vermehrungsmaterial bzw. getrockneten Erzeugnissen aufgrund von fehlenden Angaben zur Behandlung bzw. Zusätzlichen Erklärung im Pflanzengesundheitszeugnis beanstandet, darunter in zwei Fällen aufgrund des Auftretens von Schadorganismen. Die Mitteilungen der Drittländer wurden unter Einbeziehung der exportierenden Firmen nachvollzogen und behoben.