Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus der EU in das Vereinigte Königreich
Der Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Deutschland bzw. der EU in das Vereinigte Königreich mittels eines Pflanzenpasses wird nicht mehr akzeptiert. Für alle geregelten Waren mit europäischer Herkunft ist ein durch die zuständige Behörde des Ausfuhrlandes ausgestelltes Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich.
In Vorbereitung auf den 1. Januar 2021 sollte folgendes beachtet werden:
- Prüfung der maßgebenden pflanzengesundheitlichen Anforderungen des Einfuhrlandes
- Evaluierung, inwieweit eine in Großbritannien registrierte Adresse einzurichten ist (siehe Registration requirements for UK importers) oder ein in Großbritannien ansässiger Bevollmächtigter beauftragt wird, in Ihrem Namen zu handeln, um Pflanzen und Produkte nach England, Schottland oder Wales zu importieren.
- wenn Sie Holz oder Holzprodukte nach England und Wales importieren, ist eine Registrierung bei der Forstbehörde als professioneller Betreiber (siehe Register as a Professional Operator to issue Plant Passports) erforderlich. Importeure in Schottland und Nordirland sind angehalten, sich an die örtlichen Richtlinien zu halten.
- Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die beim Export in das Vereinigte Königreich ein Pflanzengesundheitszeugnis erfordern, können folgender Aufstellung von „high priority plants“ entnommen werden: siehe Importing and exporting plants and plant products from 1 January 2021
- Nach den bisherigen Informationen des Vereinigten Königreichs ist für den Import von Waren der „high priority plants“ ab dem 01.01.2021 ein Pflanzengesundheitszeugnis vorzulegen (siehe Guidance - Check if plants you want to import from the EU are high priority). Alle restlichen geregelten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse benötigen ab dem 01.01.2022 ein Pflanzengesundheitszeugnis.
- Verwenden Sie das entsprechende IT-System, um die Animal Plant Health Agency (APHA) darüber zu informieren, dass Sie regulierte Pflanzen und Pflanzenprodukte importieren. Details zum IT-Systemen werden vor dem 1. Januar 2021 veröffentlicht. Jede Sendung ist anzumelden. Es gelten folgende Fristen:
- für Luft- und Roll-on-Roll-off-Fracht Antragstellung mindestens vier Arbeitsstunden vor der Landung der Waren in Großbritannien
- für alle anderen Frachtgüter Antragstellung mindestens einen Werktag vor dem Eintreffen der Waren in Großbritannien
- Die Pflanzengesundheitszeugnisse werden beim Import nach England und Wales durch die APHA geprüft. In Schottland wird dies die schottische Regierung übernehmen.
- Gebühren für die phytosanitäre Abfertigung von aus der EU in das Vereinigte Königreich importieren Waren werden in England und Wales erst ab den 01.04.2021 erhoben.
- Die bislang zum 01.07.2022 gelten Anforderungen gemäß Art 72 (PGZ-Pflicht) für die bekannten "high priority" Pflanzen und Pflanzenprodukte Großbritanniens (siehe Import of High Priority Regulated Plants) wurden bis 2023 verlängert. Die Anforderungen für Art. 73 Pflanzen und Pflanzenprodukte werden vorerst ausgesetzt.
- Das Pflanzengesundheitsrecht GBs gilt lediglich für England, Wales und Schottland. Es gibt keine Änderungen beim Handel zwischen der EU und Nordirland.
- Registration requirements for UK importers
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- Register as a Professional Operator to issue Plant Passports
- Importing and exporting plants and plant products from 1 January 2021
- Guidance - Check if plants you want to import from the EU are high priority
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- Import of High Priority Regulated Plants
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Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen ab dem 01.01.2022 in das Vereinigte Königreich
Alle geregelten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse sind ab dem 01.01.2022 neuen phytosanitären Anforderungen unterworfen. Hiervon betroffen sind insbesondere:
- Alle Pflanzen zum Anpflanzen
- Wurzelgemüse
- Einige Schnittblumen
- Früchte mit Ausnahme der Konservierung durch Tiefkühlen
- Einige Samen, Körner und Konsumgetreide
- Blattgemüse außer durch Tiefkühlen haltbar gemacht
- Konsumkartoffeln aus bestimmten Drittländern
- Maschinen oder landwirtschaftliche Geräte für den land- und forstwirtschaftlichen Gebrauch
Waren folgender Art benötigen kein Pflanzengesundheitszeugnis:
- verarbeitetes bzw. verpacktes Obst und Gemüse (Salate, Sandwich, Gefriergut)
- zusammengesetzte Erzeugnisse, die verarbeitetes Obst oder Gemüse enthalten
Ausfuhr von Pflanzen & Pflanzenerzeugnissen mit Kontrollen, die ab Juli 2022 erfolgen sollten, werden im weiteren ausgesetzt (Stand Mai 2022):
- Einfuhrkontrollen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen mit hohem Risiko werden nicht mehr an die Grenzkontrollstellen verlegt, sondern erfolgen weiterhin am Bestimmungsort.
- Geregelte und anzumeldende Erzeugnisse und Schnittblumen werden ab Juli 2022 nicht kontrolliert und brauchen kein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ).
- Waren mit geringem Risiko (Art. 73-Ware) brauchen ab Juli nicht angemeldet werden.
- Vermarktungsstandards und Bioeinfuhranforderungen für Einfuhren aus der EU brauchen ab Juli 2022 nicht mehr angewendet zu werden.
Weitere Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die kein Pflanzengesundheitszeugnis im Rahmen der Einfuhr aus der EU in das Vereinigte Königreich benötigen:
Botanischer Name | Bezeichnung |
Früchte von Ananas comosus | Ananas |
Früchte von Actinidia sp. Lindl | Kiwi |
Früchte von Cocos nucifera L. | Kokusnuss |
Früchte und Blätter von Citrus sp. L. | Citrus |
Früchte von Fortunella sp. Swingle | Kumquat |
Früchte von Poncirus L. Raf | Bitterorange |
Früchte von Diospyros sp. L. | Dattelpflaume, Kaki |
Früchte von Durio zibethinus Murray | Durian |
Früchte von Gossypium spp. | Baumwollkapseln |
Blätter von Murraya spp. | Curryblätter |
Früchte von Musa | Bananen |
Früchte von Mangifera sp. L. | Mango |
Früchte von Phoenix dactylifera L. | Datteln |
Früchte von Passiflora sp. L | Passionsfrucht |
Früchte von Psidium sp. | Guave |
Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen ab 2023 in das Vereinigte Königreich:
- Die Einfuhr von geregelten Waren in das Vereinigte Königreich unterliegt grundsätzlich einer Dokumenten- und Identitätskontrolle.
- Die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen ist der APHA über das entsprechende IT System anzumelden.