Auswirkungen des Brexits auf die Pflanzengesundheit

Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion. Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt für das Vereinigte Königreich seit 01.01.2021 der Status eines EU-Drittlandes. Die Umstellung erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens. Grundlegende Informationen zum Brexit:

Alle Händler, die Pflanzen und Pflanzenprodukte mit hohem Risiko nach Großbritannien importieren, müssen über eine Voranmeldung und eine Gesundheitsdokumentation verfügen. Die Anmeldung erfolgt mittels des Internetportals namens PEACH:

Procedure for Electronic Application for Certificates from the Horticultural Marketing Inspectorate (PEACH) Externer Link

Zielorientiertes Grenzkontrollsystem – Border Target Oriented Model (Border TOM)

  • seit 31.01.2024 Pflanzengesundheitszeugnisse für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit mittlerem Risiko aus EU- und EFTA-Ländern.
    Davon ausgenommen sind Obst und Gemüse. Bis 31.01.2025 wird weder ein Pflanzengesundheitszeugnis noch eine Voranmeldung benötigt.
  • seit 30.04.2024 Verlagerung der Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus EU- und EFTA-Ländern vom Bestimmungsort an die Grenzkontrollstellen und Kontrollpunkte; die Einfuhr von Erzeugnissen mit mittlerem oder hohem Risiko muss über eine entsprechende Grenzkontrollstelle erfolgen.
  • seit 30.04.2023 Einführung der risikobasierten Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung an der Grenze für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit mittlerem Risiko aus der EU, Liechtenstein und der Schweiz. Kontrollhäufigkeit: 3 % der Sendungen.
  • ab 31.10.2024 Inkrafttreten der Sicherheitserklärungen.
  • ab 31.10.2024 Einführung der Dokumentenprüfung und risikobasierten Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus der EU an der Westküste Großbritanniens.
  • ab 01.02.2025 gelten für Obst und Gemüse der mittleren Risikokategorie die regulären Anforderungen gemäß Unterkategorie A oder B.
Zu den einzelnen Bereichen können den FAQ weitere Informationen entnommen werden:

Brexit – Fragen und Antworten Externer Link

Zuständige Behörden des Vereinigten Königreichs

In Großbritannien gibt es vier Pflanzengesundheitsbehörden, die Sie bei Fragen im Bereich Pflanzengesundheit gerne unterstützen:

England
PHSI Headquarters
Sand Hutton
York

Tel.: 0300 1000 313 – select option 3 when calling
E-Mail: planthealth.info@apha.gov.uk

Wales
PHSI Headquarters
Sand Hutton
York

Tel.: 0300 1000 313 – select option 3 when calling
E-Mail: planthealth.info@apha.gov.uk

Alle Angaben ohne Gewähr.