Auswirkungen des Brexits auf die Pflanzengesundheit
Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion. Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt für das Vereinigte Königreich seit 01.01.2021 der Status eines EU-Drittlandes. Die Umstellung erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens. Grundlegende Informationen zum Brexit:
Es finden vorrangig Dokumentenkontrollen statt. Physische Kontrollen von Waren mit hohem Risiko finden am Bestimmungsort oder in anderen autorisierten Räumlichkeiten statt.
- Seit 01.01.2022: Alle geregelten Pflanzen und Pflanzenprodukte erfordern eine Voranmeldung und die entsprechenden Gesundheitsdokumentationen.
- Ab 31.10.2023: Die Risikokategorisierung von Waren, die aus der EU nach GBR importiert werden, wird eingeführt. Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit mittlerem Risiko benötigen ab dann ein Pflanzengesundheitszeugnis.
- Ab 31.01.2024: Die Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen mit mittlerem Risiko wird vom Bestimmungsort an die Grenzkontrollstellen verlagert.
- Ab 31.10.2024: Aktualisierung der Sicherheitserklärungen
Zuständige Behörden des Vereinigten Königreichs
England
PHSI Headquarters
Sand Hutton
York
Tel.: 0300 1000 313 – select option 3 when calling
E-Mail: planthealth.info@apha.gov.uk
Wales
PHSI Headquarters
Sand Hutton
York
Tel.: 0300 1000 313 – select option 3 when calling
E-Mail: planthealth.info@apha.gov.uk
Schottland
E-Mail: hort.marketing@gov.scot
Internet: Horticulture, Plant Health, Potatoes and Seeds – The Scottish Government
Northern Ireland
Tel.: 0300 200 7847
E-Mail: planthealth@daera-ni.gov.uk
Internet: Plant and Tree Health department