Asiatischer Laubholzbockkäfer: Entsorgung von Laubholz-Schnittgut

Das in den ALB-Quarantänezonen bei Pflegemaßnahmen anfallende Laubholz-Schnittgut spezifizierter Pflanzengattungen ist grundsätzlich unter amtlicher Aufsicht zu entsorgen. Die LfL genehmigt diese Entsorgungswege. Separate Sammlungen sind dabei genauso möglich wie zugelassene Sammelstellen.

Die gesonderte und kontrollierte Entsorgung von Ast-, Baum- und Strauchschnitt von spezifiziertem Laubholz aus der Quarantänezone ist unverzichtbar. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein unentdeckter ALB-Befall vernichtet wird und es nicht zu einer weiteren Verbreitung des ALB in der Region kommt.
Falls im Einzelfall eine anderweitige Verwendung oder Nutzung des Laubholzes angestrebt wird, ist ein Verbringen innerhalb und aus dem abgegrenzten Gebiet (Quarantänezone) hinaus nur mit einem amtlichen Pflanzenpass möglich.
Eine Liste der spezifizierten Pflanzengattungen finden Sie in der

Allgemeinverfügung vom 15.11.2019 Externer Link

Meldepflicht von Gehölzschnitt und Fällungen

Am Boden liegt ein Stamm und mehrere, dicke Äste. Der Baum wurde gefällt. (Quelle: LfL)Zoombild vorhanden

Gefällter und zerlegter Laubbaum (LfL)

Privater sowie gewerblicher Gehölzschnitt und das Fällen von Laubbäumen bzw. -gehölzen sollte bei der LfL mindestens 14 Tage vor der Durchführung angemeldet werden. Das geschnittene Material sollte vor der Entsorgung von der LfL auf möglichen ALB-Befall kontrolliert werden. Die Abgabe von Laubholz-Schnittgut an die zugelassene Sammelstelle innerhalb der Quarantänezone ist von der Meldepflicht ausgenommen, da dieser Entsorgungsweg laufend amtlich kontrolliert wird.

Schnittgut-Entsorgung, Kontrolle

Ein ALB-Spürhund sucht am gefällten Baum nach Spuren des ALB. (Quelle: LfL)Zoombild vorhanden

ALB-Spürhund am gefällten Baum (LfL)

Schnittgut von spezifizierten Laubgehölzen, das innerhalb der Quarantänezone anfällt, ist bei den amtlich zugelassenen Sammelstellen abzugeben. Bei größeren Mengen wird die Entsorgung im Einzelfall geregelt. Das von der LfL vor Ort kontrollierte Schnittgut können Sie entweder auf dem amtlich vorgegebenen Weg entsorgen, auf Ihrem Grundstück als Brennholz belassen (und nur in Ihrer eigenen Holzfeuerstätte auf dem Grundstück verbrennen) oder vor Ort häckseln und in Ihrem Garten zum Mulchen Ihrer Beete verwenden. Brennholz darf nur verkauft oder verschenkt werden, wenn es den Auflagen des Verbringens der Allgemeinverfügung entspricht. Es muss vor dem Transport von der LfL kontrolliert worden sein.

Gewerbliches Schnittgut

Zwei Männer fällen mit Motorsägen einen Baum. (Quelle: LfL)Zoombild vorhanden

Zwei Männer bei der Baumfällung (LfL)

Gewerblich anfallendes Schnittgut spezifizierter Gattungenist zur amtlich vorgegebenen Sammelstelle zu bringen oder vor Ort zu häckseln und in einem geschlossenen Behälter (mindestens mit einer Plane abgedeckt) zu amtlich zugelassenen Verbrennungsstätten zu transportieren. Der dortige Wiegeschein ist als Entsorgungsnachweis unverzüglich an die LfL zu senden.

Details zur Entsorgung von Laubholz-Schnittgut im bayerischen ALB-Befallsgebiet Miesbach (Landkreis Miesbach)

Stadt Miesbach, Gemeinden Hausham und Irschenberg

  • Schnittgut von Laubgehölzen:
    Grüngutsammelplatz auf der Waitzinger Wiese
    Öffnungszeiten: Dienstag 13:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr, Samstag 8:00 bis 13:00

Verbrennungsanlagen

  • Firma BioEnergie Taufkirchen
    Lanzenhaarer Weg 2
    80204 Taufkirchen
    Tel.: 089 61441415
    Fax: 089 61441488
    info@bioenergie-taufkirchen.de
  • Zukunfts-Energie-Sauerlach GmbH
    Am Heizwerk 6
    82054 Sauerlach
    Tel.: 08104 8889874
    Fax: 08104 8889875
    info@zes-sauerlach.de
    => Jeden Tag 1 Ladung! Vorher unbedingt klären, ob noch Kapazitäten vorhanden.