Quarantänebakteriosen der Kartoffel
Die Quarantänekrankheiten Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit der Kartoffel, die durch die Bakterienarten Clavibacter sepedonicus (Cms) bzw. Ralstonia solanacearum (Rs) verursacht werden, stellen weltweit eine ernst zu nehmende Gefahr für die Kartoffelproduktion dar.
Zum Schutz des Kartoffelanbaus müssen daher wirksame Maßnahmen getroffen werden, die das Auftreten der Krankheiten verhüten, vorhandene Befallsherde beseitigen und eine Verschleppung verhindern.
Beide Bakterienarten sind als Quarantäneschaderreger eingestuft und werden durch die Durchführungsverordnungen (EU) 2022/1193 und (EU) 2022/1194 der Kommission vom 11. Juli 2022 geregelt. Die Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit vom 5. Juni 2001 ist die aktuell gültige nationale Rechtsgrundlage.
Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/1193 der Kommission vom 11. Juli 2022 mit Maßnahmen zur Tilgung und zur Verhinderung der Ausbreitung von Ralstonia solanacearum (Smith 1896) Yabuuchi et al. 1996 emend. Safni et al. 2014
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/1194 der Kommission vom 11. Juli 2022 mit Maßnahmen zur Tilgung und zur Verhinderung der Ausbreitung von Clavibacter sepedonicus (Spieckermann & Kotthoff 1914) Nouioui et al. 2018
Aussehen Quarantänebakteriosen
Allgemeinverfügungen Bewässerung
- Allgemeinverfügung Altvils, Vils und Vilskanal 1,1 MB
- Allgemeinverfügung Donau 854 KB
- Allgemeinverfügung Fränkische Rezat, Neuses b. Windsbach bis Pflugsmühle 3,2 MB
- Allgemeinverfügung Große Laaber und Hartlaaber 1,1 MB
- Allgemeinverfügung Ilm 733 KB
- Allgemeinverfügung Main, Itz und Regnitz 1,3 MB
- Allgemeinverfügung Main, Itz und Regnitz (Änderung) 315 KB
- Allgemeinverfügung Schmutter 686 KB
- Allgemeinverfügung Naab 4,6 MB
Hygienemaßnahmen im Kartoffelanbau
Die Erreger der Bakterienkrankheiten können über kontaminierte Maschinen, Geräte und Lagereinrichtungen auf gesundes Pflanzgut übertragen werden. Durch konsequente Hygiene lässt sich das Risiko der Verbreitung von Bakterieller Ringfäule und Schleimkrankheit deutlich senken.
Was ist bei Transport und Lagerung von Pflanzkartoffeln zu beachten?
- Bei Transport von Pflanzgut in loser Schüttung Transportbehältnisse (Hänger, Kisten, Container) vorher reinigen und desinfizieren
- Keine gebrauchten Big-Bags oder Säcke für Pflanzgut verwenden
- Pflanzkartoffeln deutlich getrennt von Speise- und Wirtschaftskartoffeln lagern
- Mindestens einmal jährlich Sortier- und Lagereinrichtungen (Boxen, Kisten, Förderbänder etc.) gründlich reinigen und desinfizieren
Hinweise zur Desinfektion
- Zugelassenes Desinfektionsmittel: MENNO Florades®
- Anwendungskonzentration: 2 % (2 l auf 100 l Wasser)
- Aufwandmenge: 0,6 bis 0,8 l/m²
- Einwirkzeit: 5 – 15 Minuten
- Vor der Desinfektion müssen Schmutz und Knollenreste restlos entfernt werden, am besten mit einem Hochdruckreiniger. Nach der Reinigung müssen die Flächen abtrocknen, damit es nicht zu einem Verdünnungseffekt der Desinfektionsmittellösung kommt.
- Zum Schutz vor Korrosion bei Maschinen und Geräten die Desinfektion erst unmittelbar vor dem Maschineneinsatz durchführen.
Betriebsteiltrennung
Für die Quarantänekrankheiten Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit der Kartoffel gibt es keine direkte Bekämpfungsmöglichkeit. Ein bestätigter Befall hat zahlreiche Auflagen und Überwachungsmaßnahmen mit oft erheblichen finanziellen Einbußen zur Folge.
Die Betriebsteiltrennung ist für Pflanzkartoffelbetriebe, aber auch Konsumkartoffelbetriebe eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme zur Risikominderung und Schadensbegrenzung im Falle eines Befalls.