Feuerbrandsituation 2022

Der Feuerbrand, eine durch das Bakterium Erwinia amylovora verursachte Gehölzerkrankung, stellt eine ernstzunehmende Gefahr für Kernobst und anfällige Ziergehölzarten dar. Betroffen sind sowohl der Erwerbsobstbau, der landschaftsprägende Streuobstbau, aber auch Baumschulen, Hausgärten und das öffentliche Grün. Die Erfahrungen zeigen, dass sich der Erreger mittlerweile dauerhaft in Bayern etabliert hat.
Der Feuerbranderreger besitzt einen großen Wirtspflanzenkreis. Hauptwirtspflanzen sind die Kultur- und Zierformen von Apfel, Birne und Quitte, Weiß- und Rotdorn, Feuerdorn, Vogelbeere und Mehlbeere, Zwergmispel und Felsenbirne.

Symptome

Befallener Quittenzweig mit austretendem BakterienschleimZoombild vorhanden

Befallener Quittenzweig

Infektionen werden hauptsächlich an Blüten und Jungtrieben (einschließlich Wasserschosser) der erwähnten Wirtspflanzen hervorgerufen. Typische Merkmale der Feuerbrandkrankheit sind dunkelbraun bis schwarz verfärbte, absterbende Triebe. Betroffen sein können sowohl blühende als auch Laubtriebe. Blätter, Blüten und Triebe welken und vertrocknen in Verlauf der Infektion. Der aggressive Erreger kann sich in betroffenen Trieben und Zweigen relativ schnell ausbreiten. Junge, noch krautige Triebspitzen krümmen sich oft infolge des Wasserverlustes hakenförmig nach unten.
Aus den erkrankten Stellen können bei feucht-warmer Witterung Tröpfchen eines klebrigen Bakterienschleims austreten. Dieser ist zunächst milchig weiß, verbräunt aber später und trocknet mit der Zeit ein und kann bei Regen abgewaschen werden.
Die Ursachen für welkende, verbräunte und vertrocknete Blüten und Triebe können neben dem Feuerbrand auch andere bakterielle (z. B. Pseudomonas syringae pv. syringae) oder pilzliche (z. B. Monilia sp.) Erreger, tierische Schädlinge (z.B. Birnentriebwespe) und nichtparasitäre Einflüsse, wie Frost oder Hitzestress sein. Die genaue Diagnose ist nur mithilfe spezieller Testverfahren im Labor an während der Vegetationszeit entnommenen Proben möglich.

Bekämpfung

Feuerbrandbefall an Apfel in einer ErwerbsobstanlageZoombild vorhanden

Feuerbrandbefall an Apfel

Die Möglichkeiten der Feuerbrandbekämpfung im Haus- und Kleingarten, im Streuobst und in der freien Feldflur sind nach wie vor auf Schnitt- bzw. Rodemaßnahmen beschränkt. Pflanzenschutzmittel zur Feuerbrandbekämpfung sind nicht zugelassen.
Im Streuobstanbau müssen sehr stark befallene Bäume gerodet werden, um in den betroffenen Anlagen den Infektionsdruck herabzusetzen. Schwach befallene Bäume können durch Pflegemaßnahmen behandelt werden.
Wo es die Gemeindeverordnung erlaubt, sind gerodete Bäume und Schnittgut sofort an Ort und Stelle zu verbrennen. Besteht diese Möglichkeit nicht, kann geringer Schnittgutanfall über den Restmüll entsorgt werden. Größere Mengen können gut abgedeckt an eine Müllverbrennungsanlage geliefert werden. Das Häckseln von Schnittgut mit anschließender Kompostierung ist nicht möglich, da eine Weiterverbreitung des Erregers damit nicht auszuschließen ist.
Mit befallenen Pflanzen dürfen keine anderen Wirtspflanzen berührt werden, da die Ansteckungsgefahr sehr hoch ist. Die verwendeten Geräte (Schere, Säge u.a.) sind nach Gebrauch zu desinfizieren (z.B. mit 70 %igem Alkohol).

Regenerationsfähigkeit von Apfelbäumen nach Feuerbrandinfektion

Beobachtungen in Streuobstanlagen und Hausgärten haben gezeigt, dass viele ältere Apfelbäume offensichtlich die Fähigkeit besitzen, stattgefundene Feuerbrandinfektionen abzuschotten und äußerlich wieder zu gesunden.
Diese Regenerationsfähigkeit ist nach Praxisbeobachtungen auch abhängig von der Trieblänge der Apfelbäume. Je kürzer der Neutrieb ist, umso ausgeprägter scheint die Abschottungsfähigkeit und damit die Regenerationsfähigkeit zu sein. Deshalb ist das Triebwachstum der Apfelbäume zu bremsen. Nachdem Langtriebe (Wasserschosser) besonders anfällig auf Triebinfektionen sind, sind die Obstbäume möglichst "ruhig zu stellen". Es sind also nur die unbedingt notwendigen Schnittmaßnahmen durchzuführen. Hier ist sicherlich ein Umdenken zur bisher üblichen Praxis mit oft sehr starkem Rückschnitt notwendig. Birnbäume haben diese Abschottungsfähigkeit offensichtlich nicht.
Der übliche Frühjahrsschnitt fördert das Triebwachstum und die Holzproduktion, deshalb sollten unerwünschte Neutriebe bereits im Sommer entfernt werden.
Um das Triebwachstum nicht noch übermäßig zu fördern, ist mit Stickstoff sehr zurückhaltend zu düngen.

Aktuelle Situation 2022

Bereits im Juni gab es erste Feuerbrandmeldungen aus Bayern, vor allem aus Nordbayern: aus Franken wurden bereits zahlreiche erkrankte Äpfel, Birnen, Quitten und Weißdorn gemeldet. Aber auch im Süden und Osten Bayerns gab es bereits bestätigte Nachweise von Feuerbrandbefall. Insbesondere die Quitte erweist sich immer wieder als besonders anfällig, was u.a. mit deren später Blütezeit zusammenhängt. Gartenbesitzer, Fachberater, Städte und Gemeinden sind aufgefordert, Ihre Bestände sorgfältig zu beobachten. Nur ein früh erkannter Befall an einzelnen Bäumen kann ein Übergreifen z.B. auf kommerzielle Bestände und Anlagen verhindern.

Meldepflicht

In Bayern tritt Feuerbrand flächendeckend auf, daher ist der Bestandsschutz von Kernobsterwerbsanlagen, Baumschulen und Vermehrungsanlagen vorrangig. Eine Ausrottung des Feuerbrandes in der übrigen Flur ist nicht mehr durchführbar.
Die Krankheit ist nicht mehr meldepflichtig. Rechtsgrundlage dazu ist die Verordnung zur Neuregelung pflanzengesundheitsrechtlicher Vorschriften vom 18. Oktober 2023 (Pflanzenbeständeschutzverordnung–PflBestSchV).
Obwohl die Krankheit in Bayern bereits fast in allen Gebieten vorkommt, ist es für die Pflanzenschutz-Beratung weiterhin wichtig, einen Überblick über die aktuelle Feuerbrandsituation in den einzelnen Regionen zu bekommen. Daher wird von Seiten des bayerischen Pflanzenschutzdienstes gebeten, alle Verdachtsfälle zu melden, entweder an die zuständige Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege an den Landratsämtern oder an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz.

Liste der Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege in Bayern Externer Link

Ansprechpartner
Institut für Pflanzenschutz
Lange Point 10
85354 Freising
E-Mail: phytobakteriologie@lfl.bayern.de