IPS 1d koordiniert in Zusammenarbeit mit den Fachzentren L 3.1 Pflanzenbau der zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) den Vollzug der Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV), sowie der Verordnung über die Durchführung der Kontrollen an Pflanzenschutzgeräten.
Anerkannte Kontrollbetriebe aus der Land-und Baumaschinenbranche führen in Bayern die Kontrollen an Pflanzenschutzgeräten durch. Für die Anerkennung der Kontrollbetriebe werden von IPS 1d bestimmte Kriterien aufgestellt. Außerdem werden Fragen zur Kontrollpflicht erläutert. Weitere Aufgaben sind die Beratung und Schulung der Kontrollstellen und der Prüfmonteure. Dazu gehören auch die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von Prüfplaketten sowie die Überwachung des Pflanzenschutzgeräteverkehrs in Bayern.
Schulungen zur Pflanzenschutzgerätekontrolle
Eine zweitägige Grundschulung für das Kontrollpersonal zur Pflanzenschutzgerätekontrolle bildet für die Betriebe die Grundlage zur Anerkennung als Kontrollstelle. Bei der Grundschulung 2019 wurden für insgesamt 23 anwesenden Kontrollmonteuren neben den rechtlichen Grundlagen die Kenntnisse und Fertigkeiten über die pflanzenschutztechnischen Anforderungen und über Funktionen und Einstellung von Pflanzenschutzgeräten vermittelt.
Weiterhin müssen die Kontrolleure im 3- jährigen Turnus an eintägigen Nachschulungen verpflichtend teilnehmen. Dabei werden Kenntnisse aufgefrischt, sowie Neuerungen und Änderungen bei der Gerätekontrolle erläutert. An zwei Nachschulungen im Jahr 2019 in Freising und Triesdorf nahmen insgesamt 52 Prüfmonteure teil. Die Themenschwerpunkte der Schulungen waren die Kontrollmerkmale der ab 2021 prüfpflichtigen Geräte, wie Beizgeräte und Granulatstreuer.
Die Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten hat das Ziel, verschleiß- und alterungsbedingte Mängel aufzuzeigen, welche die Dosier- und Verteilungsgenauigkeit beeinflussen. Ebenso sollen Undichtigkeiten oder sonstige umweltrelevante Mängel rechtzeitig erkannt werden.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 17.520 Pflanzenschutzgeräte im Rahmen der Pflanzenschutzgerätekontrolle überprüft. Davon haben 17.452 Geräte die Kontrolle erfolgreich abgeschlossen und erhielten eine entsprechende Prüfplakette, welche die einwandfreie Arbeitsweise des Gerätes dokumentiert. Bei 68 Geräten konnte keine Plakette erteilt werden. Geräte ohne gültige Plakette dürfen nicht verwendet werden.
Erstmals prüfpflichtige Pflanzenschutzgeräte
Bis spätestens 31.12.2020 müssen erstmals auch stationäre oder mobile Beizgeräte mit einer Chargengröße größer oder gleich 5 kg oder mit kontinuierlicher Beizung sowie schleppergetragene oder aufgebaute Granulatstreuer geprüft werden. Außerdem sind bis zu diesem Zeitpunkt auch schleppergetragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte und Bodenentseuchungsgeräte erstmals prüfen zu lassen und dürfen danach nur noch mit entsprechender Prüfplakette verwendet werden.
Für diese neu zu prüfenden Gerätearten wurden die Kontrollmerkmale entsprechend bei den Schulungen zur Pflanzenschutzgerätekontrolle vorgestellt.
IPS 1d liefert Antworten auf Fragen zur optimalen Anwendungstechnik im Pflanzenschutz. Ziel des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist die Sicherstellung einer größtmöglichen Wirkung unter Beachtung von Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes. Applikationen am Feldrand erfordern dabei besondere Maßnahmen.
Des Weiteren werden Informationen zur Wartung und Pflege von Pflanzenschutzgeräten bereitgestellt und Landwirte bei Kaufentscheidungen, sowie bei der richtigen Düsenauswahl unterstützt.
Geeignete Gerätetechnik
Die Grundlage für einen sachgerechten Pflanzenschutzmitteleinsatz ist eine ordnungsgemäße Anwendungstechnik. Optimale Pflanzenschutzgeräte sind in der Lage die Pflanzenschutzmittel exakt zu dosieren und ohne Verluste gleichmäßig auf der Zielfläche zu verteilen und entsprechend anzulagern. Für eine optimale Wirkung von Pflanzenschutzmitteln spielt das richtige Tropfenspektrum bei der jeweiligen Anwendung eine wichtige Rolle. Das Zusammenspiel von Düse, Wasseraufwand und entsprechendem Druckbereich ist hier von besonderer Bedeutung. Erkenntnisse aus Applikationsversuchen können hier die Anwendungen zusätzlich optimieren.
Verlustarme Applikationstechnik
Abdriftarme Düsen
Ein wesentlicher Beitrag dazu ist die Verwendung von anerkannten Düsen. Vor allem im Grenzbereich zu Oberflächengewässer bieten abdriftarme Düsen mit Abdriftminderungen von bis zu 95% die Grundlage für aktiven Gewässerschutz. Die notwendigen Driftminderungen werden erreicht, wenn der Spritzdruck nach den Verwendungsbestimmungen der einzelnen Düsen entsprechend reduziert wird.
IPS 1d organisiert und betreut im Rahmen des Anerkennungsverfahren bei Pflanzenschutzgeräten bzw. Geräteteilen den Praxiseinsatz. Im Jahr 2019 wurde bei zwei Anerkennungen in Bayern dazu der Feldeinsatz durchgeführt.
Tabelle mit verlustmindernen Düsen
Behandlung am Feldrand
Am Feldrand ist grundsätzlich die Verwendung spezieller Randdüsen empfehlenswert. Der Einbau solcher Düsen am äußeren Düsenstock ermöglicht es, bis zum Feldrand gleichmäßig zu applizieren, ohne darüber hinaus zu spritzen. Diese Düsen besitzen einen schmäleren, nach einer Seite gerichteten Spritzwinkel von circa 80° und sind so in der Lage ausschließlich die relevante Zielfläche zu benetzen.
Einhaltung von Abstandsauflagen
Die Verwendung abdriftarmer Geräte, welche mit entsprechender Abdriftminderungsklasse in das Verzeichnis „Verlustmindernder Geräte“ vom 14. Okt. 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen sind, ermöglichen es dem Anwender die Abstände zu sensiblen Bereichen auf ein zulässiges Minimum zu reduzieren.
Befüllung von Pflanzenschutzgeräten
Die Befüllung von Pflanzenschutzgeräten darf nur auf geeigneten Plätzen erfolgen. Hier ist es wichtig, dass der Befüllplatz keinen direkten Anschluss an die Kanalisation oder zu Oberflächengewässer hat. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass gegebenenfalls versehentlich verschüttete Pflanzenschutzmittel nicht auf sensible Bereiche gelangen können.
Gerätereinigung
Die Reinigung der Pflanzenschutzgeräte sollte auf der Behandlungsfläche erfolgen, damit keine Pflanzenschutzmittel über Hofabläufe und die Kanalisation in Oberflächengewässer eingetragen werden können. Alternativ können speziell für Pflanzenschutzgeräte konzipierte Waschplätze ebenfalls eine umweltgerechte Reinigung der Geräte ermöglichen. Dabei werden biologische Verfahren zum Abbau von Wirkstoffresten im Waschwasser genutzt und dadurch Punkteinträge verhindert.
Phytobac-Systeme können Pflanzenschutzmittelwirkstoffe von Restflüssigkeiten abbauen.
In Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern wurde in der Arbeitsgruppe „Reinigungsplätze“ die Basisinformation zur Planung und Erstellung von Reinigungsplätzen für Pflanzenschutzgeräte entwickelt.
Informationen durch die Arbeitsgruppe
IPS 1d liefert Hinweise zur richtigen Anwendung und Pflege von Pflanzenschutzgeräten und berät bei Kaufentscheidungen sowie bei der richtigen Düsenauswahl. In einschlägigen Fachzeitschriften werden verschiedene Fachinformationen (2) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus beantwortet IPS 1d im Rahmen von Schulungen und Fortbildungen (8), Fachtagungen (6) und sonstigen Vortragsveranstaltungen (7) Fachfragen zur Applikationstechnik.