Staatliche Fischerprüfung: Ausbildungsplan
Vorbereitungslehrgänge und ihre Lehrinhalte
Der verbindliche Ausbildungsplan umfasst fünf Themengebiete und praxisnahe Ausbildungsinhalte zur Fischerprüfung. Jeder Prüfungsbewerber muss mindestens 30 Stunden Ausbildung nachweisen können um an der Staatlichen Fischerprüfung teilnehmen zu können. Zudem müssen in den ersten fünf Fachgebieten mindesten drei Stunden Anwesenheit dokumentiert sein, in den Fachgebieten 6 und 7 mindestens zwei Stunden. Darüber hinaus müssen noch 11 Stunden nach eigener Wahl besucht werden. Viele Kursanbieter bieten weit mehr Unterrichtsstunden an. Informieren Sie sich direkt beim Kursleiter.
Seit August 2021 sind neben Präsenz-Vorbereitungslehrgängen auch Online-Präsenz-Vorbereitungslehrgänge erlaubt.
Theoretische Ausbildung
1. Fischkunde (mindestens 7 Std. Ausbildungsangebot durch den Kursleiter, empfohlen 9 Std.)
- Allgmeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
2. Gewässerkunde (mindestens 5 Std. Ausbildungsangebot durch den Kursleiter, empfohlen 7 Std.)
- Gewässerkunde, Gewässerökologie
- Pflanzen am und im Gewässer
- Tiere am und im Gewässer
3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege (mindestens 3 Std. Ausbildungsangebot durch den Kursleiter, empfohlen 5 Std.)
- Grundlage der Fischhege und Fischbewirtschaftung
- Spezielle Fischhege
- Biotopschutz
- Krankheiten bei Fischen und Krebsen
- Maßnahmen bei Gewässerverunreinigungen und Fischsterben
4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische (mind. 4 Std. Ausbildungsangebot durch den Kursleiter, empfohlen 7 Std.)
- Angelruten
- Angelrollen
- Angelschnüre
- Vorfächer
- Knoten
- Posen (Schwimmer)
- Wirbel und Einhänger
- Beschwerung
- Haken
- Künstliche Köder
- Geräte zur Anlandung des Fanges
- Zusatzausrüstung zum Angeln
- Natürliche Köder und ihr Gebrauch
- Fangmethoden
- Behandlung gefangener Fische
5. Rechtsvorschriften (mindestens 5 Std. Ausbildungsangebot durch den Kursleiter, empfohlen 6 Std.)
- Fischereirecht
- Tierschutzrecht
- Wasserrecht
- Naturschutzrecht
- Verfassung des Freistaates Bayern
- Waffengesetz
Praktische Ausbildung
6. Praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte (mindestens 3 Std. Ausbildungsangebot durch den Kursleiter, empfohlen 4 Std.)
- Praktische Übungen im Binden von Knoten
- Kontrolle von Angelgeräten vor dem Einsatz
- Praktische Übungen im Zusammenstellen von Angelgeräten
7. Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische (mindestens 3 Std. Ausbildungsangebot durch den Kursleiter, empfohlen 4 Std.)
- Behandlung von Fischen, die zurückgesetzt werden sollen
- Hältern von Fischen
- Praktische Übung zum Töten und Schlachten von Fischen