Freilandhaltung von Legehennen

Huhn in Freilandhaltung

Foto: shutterstock, The Len

Außergewöhnliche Bedingungen wie Wetterereignisse und Unwetterwarnungen können die Freilandhaltung von Legehennen beeinträchtigen.
Welche Umstände erlauben eine Auslaufbeschränkung von Legehennen in Freilandhaltung? Wie muss diese ggf. der zuständigen Behörde angezeigt/gemeldet werden? Welche Folgen hat dies für die Vermarktung der (Freiland-)Eier?
Zu dieser Thematik wurde ein Merkblatt für Legehennenhalter mit geltenden Rechtsvorschriften, Auslegungshinweisen sowie allgemeinen Tipps zur Freilandhaltung erstellt.
Für die Registrierung und Kontrolle von Legehennenbetrieben ist in Bayern die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte, zuständig.
Seit Februar 2019 kann, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Auslaufbeschränkung der Legehennen per HIT-Datenbank online gemeldet werden.
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Flyer:

LfL-Merkblatt: Informationen zur Freilandhaltung von Legehennen pdf 1,1 MB

Eine Beschränkung der Freiflächennutzung hat eine Beschränkung der Vermarktung zur Folge (Entscheidungsbaum)

Abgebildetes Schema zeigt auf, welche Gründe eine Auslaufbeschränkung erlauben und auf welche Weise dies der zuständigen Behörde gemeldet werden muss. Welche Beschränkung der Vermarktung dies zur Folge hat, können Sie ebenfalls dem Entscheidungsbaum entnehmen.
Für die Anmeldung in HIT ist die 12-stellige Registriernummer nach Viehverkehrsordnung (BALIS-Nummer) sowie eine PIN Voraussetzung.

Beantragung der PIN (Hit-Datenbank) Externer Link

Registrierungs- und Änderungsanträge nach Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG) sowie weitere Formulare: