Schlachtviehpreise

Die wöchentlich erstellten und veröffentlichten Preisfeststellungen der in der Vorwoche ausbezahlten Preise für Schlachtrinder und -schweine ermöglichen Markttransparenz. Sie sind die wichtigste Grundlage beim Handel von Schlachtvieh zwischen Erzeuger und Abnehmer.

Amtliche Preisfeststellung in Bayern gemäß 1. FlGDV

mehrere Schweinehälften hängend nebeneinander
Zum 01.01.2021 ist die novellierte Form der Verordnung (EU) 2017/1185 in Kraft getreten. In dieser VO ist geregelt, dass in der wöchentlichen Erhebung der Preismeldung die Daten von Rindern, die nach der Produktionsweise des ökologischen Landbaus erzeugt worden sind, nun extra ausgewiesen werden müssen.
Die aktuellen Schlachtviehpreise aus der amtlichen Preisfeststellung sind für Schweine und Rinder weiterhin jeden Dienstag (ab 16:00) abrufbar. Sie stellen die aktuellen Schlachtviehpreise der Vorwoche für Rinder und Schweine (Preise je kg Schlachtgewicht frei Eingang Schlachtstätte, ohne MwSt.). Für Rinder und Schweine sind Zu- und Abschläge – beispielsweise für Herkunfts- und Qualitätsprogramme oder biologische Erzeugung – weiterhin eingepreist.

Änderung ab KW 07!
Da bislang leider keine bundeseinheitliche Biorinder-Preismeldung umgesetzt werden kann, werden die Preise der bayerischen Preisfeststellung ab KW07 bis auf weiteres wieder als Gesamtmeldung inklusive BIO-Rinder veröffentlicht, um die Vergleichbarkeit der Preisnotierungen zu gewährleisten. Wir stehen im Austausch mit Bund und Ländern und streben eine zeitnahe einheitliche Umsetzung der Veröffentlichung von getrennten konventionellen und Bio-Rinderschlachtkörperpreisen an.
Inwieweit eine Veröffentlichung von BIO-Rinderschlachtkörperpreisen möglich ist, wird sich im Laufe der nächsten Wochen zeigen. Aktuell werden die Vorgaben zu einer getrennten Preisveröffentlichung auf Bundesebene abgestimmt. Die bayerischen Meldedaten erlauben derzeit noch keine statistisch abgesicherte repräsentative Meldung.

Erläuterung zur amtlichen Preisfeststellung

Wozu?

  • Aufgrund des ständigen Wechsels von Angebot und Nachfrage unterliegt das Marktgeschehen auf dem Schlachtviehsektor starken Schwankungen.
  • Die Marktübersicht wird durch eine Vielzahl von Lieferanten (Landwirte oder Händler, EG`s etc.) und Abnehmern erschwert. Um dennoch Markttransparenz zu gewährleisten, wurde die amtliche Preisfeststellung geschaffen.
  • Sie stellt die Grundlage für aussagefähige und vergleichbare Preise dar.

Wer ist zuständig?

  • Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte ist die zuständige Stelle für die Erstellung und Bekanntgabe der amtlichen Preisfeststellung in Bayern.
  • Das Fleischgesetz sowie die erste Fleischgesetz-Durchführungsverordnung regeln den Ablauf.

Wer meldet?

  • Jeder Betrieb in Bayern, der durchschnittlich pro Woche mehr als 150 Rinder, 500 Schweine oder 75 Schafe schlachtet, ist gesetzlich verpflichtet, Preismeldungen abzugeben.
  • Dies sind wöchentlich 12 Meldungen für Rinder und Kälber und 16 für Schweine.
  • Die restlichen Betriebe sind von der Meldepflicht befreit.

Was muss wöchentlich gemeldet werden?

  • Stückzahl
  • Schlachtgewicht
  • Der an die Lieferanten mit dem Schlachtgewicht gewogene Auszahlungspreis frei Eingang Schlachtstätte, unterteilt nach Kategorie, Handelsklasse und pauschal

Kurzfilmreihe der LfL
Lebendig-innovativ: die LfL bewegt Landwirtschaft

Kuh schaut in die Kamera

Die LfL ist als landwirtschaftliche Fachbehörde in vielen Bereichen aktiv und gerade diese Vielfalt fassen die Filme in Bilder. Leguminosen, Bodenleben, Versuchsparzellen, Wiegetröge oder Kuhduschen sind Fachleuten ein Begriff, aber was genau verbirgt sich dahinter? Folgen Sie dem Weg vom Samenkorn zur knusprigen Frühstückssemmel, werden Sie Experte beim Gourmetgras für Kühe oder schauen Sie den Tüftlern und Denkern der Versuchstechnik über die Schulter.  Mehr