Sachkunde- und Fortbildungsprüfungen (Klassifizierer)

Die Termine für die Sachkunde- und Fortbildungsprüfungen sowie für den Lehrgang "Sachkunde für Wägungen" für Klassifizierende werden nach Bedarf geplant. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Anmeldung zur Sachkunde- und Fortbildungsprüfung

Untenstehende Termine werden derzeit angeboten. Bitte melden Sie sich bei Bedarf schnellstmöglich (bis spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn) für einen Prüfungstermin per E-Mail an fleisch@lfl.bayern.de bei uns an und sprechen Sie die Teilnahme mit Ihrem Arbeitgeber ab.
Die genaue Uhrzeit und weitere Infos für die jeweilige Fortbildung werden wir den Teilnehmenden spätestes eine Woche vorher bekannt geben.

Verantwortlich für die Anmeldung ist jeder Klassifizierende selbst. Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes wird die Lehrgangsgebühr in Höhe von 80 Prozent geltend gemacht. Haben Klassifizierende versäumt, sich zu einer Prüfung anzumelden und die letzten Prüfungstermine des Kalenderjahres sind bereits vollständig belegt, gilt die Prüfung als nicht teilgenommen und somit als nicht bestanden.

Termine – Prüfung Tierart Rind

Termine – Prüfung Tierart Schwein

Termine – Prüfung Tierart Schaf

Derzeit keine Prüfungen geplant.

Unterlagen zur Theorieprüfung (Schriftliche Prüfung)
Die schriftlichen Prüfungsunterlagen werden derzeit aktualisiert.

Prüfung "Sachkunde über Wägungen"

Der Lehrgang "Sachkunde über Wägungen" wird in Zukunft wieder angeboten. Der Ablauf und die Inhalte dieses Lehrganges wurden bundeseinheitlich in einer Arbeitsgruppe erarbeitet. Angeboten wird der Lehrgang ein- bis zweimal im Jahr in Kooperation mit anderen Bundesländern und den Eichämtern. Die Termine werden hier öffentlich bekannt gegeben. Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist Voraussetzung für die Zulassung eines angehenden Klassifizierers. Im Anschluss des Lehrganges erfolgt eine Lernzielkontrolle und der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung ausgehändigt bzw. zugesandt. Im Zuge der praktischen und theoretischen Sachkundeprüfung werden einzelne Fragen dieses Teilgebietes abgefragt und sind Bestandteil der bestehenserheblichen schriftlichen Prüfung.

In dem Lehrgang sollen grundsätzlich die Rechten und Pflichten eines Klassifizierers bzgl. der Verwiegung und Eichung deutlich gemacht werden. Fragen wie "Was darf der Klassifizierer?" und "Was sind seine Möglichkeiten gegen einen Verstoß vorzugehen?" und "Wann macht der Klassifizierer sich strafbar?" sollen damit beantwortet werden. Allgemeine Fragen zum Eichrecht, der Verwiegung und der Schnittführung nach dem Ausbildungsinhalt für Klassifizierer gemäß 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung werden hiermit beantwortet.

Fragen und Anmeldungen richten Sie bitte per E-Mail an folgende Adresse:
E-Mail: fleisch@LfL.bayern.de

Mehr zum Thema

Zulassung (und Fortbildung) von Klassifizierern und Klassifizierungsunternehmen

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Zulassung, Aberkennung und Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers. Zusätzlich erhalten Sie Informationen über Grundsätzliches zur Klassifizierung, notwendige Fortbildungen, aktuelle Prüfungstermine und eine Übersicht über alle wichtigen Gesetze und Verordnungen. Mehr