Vieh- und Fleischwirtschaft
Zulassung (und Fortbildung) von Klassifizierern und Klassifizierungsunternehmen

Mann begutachtet geschlachtetes Tier
In den Schlachtbetrieben sind Unternehmen für die Klassifizierung von Schlachtkörpern tätig, die wiederum Klassifizierer beschäftigen. Beide benötigen eine amtliche Zulassung. Die Anforderungen an die Zulassung hat der Gesetzgeber im Fleischgesetz und in der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (2. FlGDV) festgelegt.

Zulassung von Klassifizierungsunternehmen

Klassifizierungsunternehmen werden bundesweit von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen und überwacht.

Zulassung und Fortbildung von Klassifizierern

Voraussetzungen, Antrag, etc.

Sachkunde- und Fortbildungsprüfungen
Sachkunde- und Fortbildungsprüfungen

Verantwortlich für die Anmeldung ist jeder Klassifizierer. Anmeldungen sind - spätestens eine Woche vor Prüfungsbeginn - an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft oder an das Klassifizierungsunternehmen zu richten.
Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes wird die Lehrgangsgebühr in Höhe von 80% geltend gemacht. Hat ein Klassifizierer versäumt, sich zu einer Prüfung anzumelden und die letzten Prüfungstermine des Kalenderjahres sind bereits vollständig belegt, gilt die Prüfung als nicht teilgenommen und somit als nicht bestanden.
Die Termine für die Sachkunde- und Fortbildungsprüfungen werden nach Bedarf geplant. Die Teilnehmeranzahl von mindestens 8 und maximal 12 Prüfungsteilnehmern ist Voraussetzung für die Durchführung der Prüfung. Die Termine werden rechtzeitig öffentlich bekanntgegeben.

Termine für Sachkunde- und Fortbildungsprüfungen

Wichtige gesetzliche Regelungen