Kontrollen bei Obst und Gemüse

Das Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte ist für amtliche Kontrollen auf Basis des Handelsklassenrechts bei Obst und Gemüse im Freistaat Bayern zuständig.

Amtliche Kontrollen

Im Rahmen des deutschen Handelsklassenrechts werden die von der EU erlassenen zehn speziellen Vermarktungsnormen für die wichtigsten Obst- und Gemüsearten sowie die Einhaltung der allgemeinen Vermarktungsnorm für Obst und Gemüse umgesetzt. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist für den vom Gesetz definierten Personenkreis rechtlich verbindlich und wird risikoorientiert auf allen Handelsstufen in Bayern überprüft.

Ziel ist es, durch die Überprüfung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung und der Qualität der Waren einen fairen und lauteren Handel zu ermöglichen und einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten.

Freiwillige Qualitätskontrollen

Neutrale freiwillige Qualitätskontrollen finden in der Regel bei der Abgabe von Obst und Gemüse an den Vermarkter bzw. Verarbeiter statt. Sie dienen der Feststellung der erzeugten Produktqualität und damit mittelbar einer objektiven Preisbildung.

Freiwillige Qualitätsprüfungen tragen zur Vergleichmäßigung und Objektivierung der Qualität bei Obst und Gemüse bei. Seit Einführung der Qualitätssicherungssysteme finden sie wieder vermehrt Beachtung, weil dort in der Regel die Übereinstimmung (Konformität) mit den gültigen Normen für Obst und Gemüse gefordert wird.
In Bayern ist das Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte für die fachliche Betreuung der neutralen freiwilligen Qualitätsprüfung zuständig. Die Durchführung vor Ort erfolgt durch Mitarbeiter des Landeskuratoriums für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V. (LKP).
Bei den vom Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V. (LKP) durchgeführten Qualitätsprüfungen wird strikt auf Neutralität geachtet. Sie werden deshalb staatlich gefördert. Die Kontrolleure des Instituts für Ernährungswirtschaft und Märkte schulen regelmäßig die zuständigen Prüfer des LKP. Sofern Liefer- und Abnahmeverträge abgeschlossen worden sind, gelten die dort vereinbarten Qualitätskriterien. Im Fall fehlender vertraglicher Abmachungen werden im Regelfall die einschlägigen Handelsnormen (EU–Normen, nationale Handelsklassen, UN/ECE Normen) als Beurteilungsbasis verwendet.

Für folgende Produkte sind derzeit freiwillige Qualitätsprüfungen vereinbart:

  • Speisekartoffeln
  • Verarbeitungskartoffeln
  • Einlegegurken
  • Speisezwiebeln
  • Freilandgemüse für den Frischverzehr
  • Stein- und Beerenobst

Bei Fragen zur Durchführung und Organisation der freiwilligen Qualitätskontrolle
Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V.
Im Tal 35
80331 München
Tel.: 089 290063-0
Fax: 089 290063-20
Internet: www.lkp-bayern.de Externer Link

oder an Ihren zuständigen Erzeugerring:

Erzeugerringe aus dem Bereich Obst und Gemüse pdf 84 KB

Bei fachliche Problemen
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte
Menzinger Straße 54
80638 München
Tel.: 089 17800-337
Fax: 089 17800-332


Außenstelle Triesdorf
Steingruber Straße 10
91746 Weidenbach
Tel.: 09826 6201-0
Fax: 09826 6201-12

Statistik

Eine Übersicht über die Ergebnisse der vom Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte der LfL durchgeführten Qualitätskontrollen bei Obst und Gemüse finden Sie hier:

Qualitätskontrollen bei Obst und Gemüse