Amtliche Butterprüfung
In Bayern ist die LfL, Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte als Überwachungsstelle für die Einhaltung der Vorgaben der Butterverordnung zuständig.
Bedeutung des Adlers auf der Butterverpackung
Stilisierter Adler als Gütezeichen "Deutsche Markenbutter" (Foto: Butterverordnung)
In den Kühlregalen deutscher Supermärkte findet man das Streichfett überwiegend mit der Aufschrift "Deutsche Markenbutter" sowie versehen mit dem stilisierten Adler als Gütezeichen. Diese besondere Kennzeichnung auf der Produktverpackung ist seitens der Molkerei freiwillig, erfordert jedoch die Einhaltung verschiedener Anforderungen bei der Herstellung und der Produktqualität. Die Vorgaben sind in der nationalen Butterverordnung definiert und werden amtlich überprüft. In Bayern unterzieht die LfL als Überwachungsstelle die Butterproben regelmäßig einer sensorischen und einer chemisch-physikalischen Überprüfung im Labor. Eine Molkerei behält die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Deutsche Markenbutter“ nur dann, wenn ihre Butterproben regelmäßig in allen Kategorien jeweils mindestens vier von fünf möglichen Punkten erhalten. So bleibt der Buttergenuss beim Verzehr von Markenbutter sichergestellt.
Regelmäßige Qualitätsprüfung der "Deutschen Markenbutter"
Zoombild vorhanden
Geruchsprüfung durch den LfL-Mitarbeiter Sebastian Radlmayr (Foto: LfL, Birgit Gleixner)
An der amtlichen Butterprüfung nehmen in Bayern insgesamt elf Molkereien teil. Der Qualitätscheck erfolgt zweimal pro Monat nach einem vorgegebenen Bewertungsschema. Die zu prüfende Butter muss einer der drei Sorten – Süßrahmbutter, mildgesäuerte Butter oder Sauerrahmbutter – entsprechen. Im Labor wird die Wasserverteilung und die Schnittfähigkeit bestimmt. Die Bewertung der sensorischen Eigenschaften – Aussehen, Geruch, Geschmack und Textur – übernimmt eine Prüfungsgruppe. Jede Eigenschaft wird mit Punkten bewertet.
Ansprechpartner: Sebastian Radlmayr
Tel.: 08161 8640-1236
E-Mail: sebastian.radlmayr@lfl.bayern.de