Anerkannte Agrarorganisationen

Organigramm: Lieferbeziehungen – Markt

Die Verbesserung der Marktposition der landwirtschaftlichen Produktion in den Wertschöpfungs- und Lieferketten ist ein wichtiges Ziel der Agrarpolitik, welches sowohl auf Ebene der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union als auch durch deren Ausgestaltung auf bayerischer Ebene verfolgt wird. Ein zentrales Instrument besteht dabei darin, Landwirte ausdrücklich darin zu unterstützen, sich zu Agrarorganisationen zusammenzuschließen. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Marktordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) Nr. 1308/2013) sowie das im Jahr 2021 neu gefasste Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz.

Agrarorganisationen wie Erzeugerorganisationen oder deren Vereinigungen erfüllen vielfältige Aufgaben für Ihre Mitglieder. Im Mittelpunkt steht dabei stets eine Verbesserung der Wertschöpfung der landwirtschaftlichen Produktion durch die Bündelung des Angebots und Kooperation. Konkrete Tätigkeiten der Zusammenschlüsse können unter anderem die gemeinsame Vermarktung und die Verarbeitung und Verpackung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen umfassen sowie die gemeinsame Beschaffung von Betriebsmitteln oder die Durchführung von Qualitätskontrollen.

Staatliche Anerkennung von Erzeugerorganisationen

Staatlich anerkannte Agrarorganisationen sind für bestimmte Tätigkeiten von wettbewerbsrechtlichen Beschränkungen befreit; dazu zählen Kollektivverhandlungen im Namen ihrer Mitglieder, die Planung der Erzeugung oder Maßnahmen zur Steuerung des Angebots.
Agrarorganisationen, die für Erzeugnisse des Sektors Obst und Gemüse anerkannt sind, können im Rahmen von sogenannten "Operationellen Programmen" Zugang zu Beihilfen erhalten, die beispielsweise für Investitionen zur Verbesserung der Produktion oder Logistik oder für Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung genutzt werden können.

Milch, sonstige tierische Erzeugnisse, pflanzliche Erzeugnisse

In Bayern sind derzeit ca. 200 Erzeugerorganisationen und eine Vereinigung von Erzeugerorganisationen nach dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz für die Sektoren Milch, sonstige tierische Erzeugnisse und pflanzliche Erzeugnisse außer Obst und Gemüse anerkannt. Das Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft der LfL ist Ansprechpartner für Anträge auf Anerkennung sowie auf Satzungsänderungen und ist zuständig für die Überprüfung der jährlichen Berichtspflichten der Agrarorganisationen.

Formulare, Antragsverfahren, Mitteilungspflichten etc.

Obst und Gemüse

In Bayern bestehen derzeit drei Erzeugerorganisationen, die gemäß VO (EU) Nr. 1308/2013 für Erzeugnisse des Sektors Obst und Gemüse anerkannt sind und im Rahmen von operationellen Programmen EU-Beihilfen erhalten. Das Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft der LfL ist die zuständige Stelle für die Anerkennung.

Kontaktdaten

Bereich tierische und pflanzliche Erzeugnisse, Obst und Gemüse – IQE1c
Julia von Ingelheim
Tel.: 08161 8640-1323

Bereich Milch – IQE1c
Sandra Mühlbauer
Tel.: 08161 8640-1451

Anschrift
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft
Menzinger Straße 54
80638 München
E-Mail: mvo@lfl.bayern.de