Anerkannte Erzeugerorganisationen

Die Verbesserung der Marktposition der landwirtschaftlichen Produktion in den Wertschöpfungs- und Lieferketten ist ein wichtiges Ziel der Agrarpolitik, das sowohl auf Ebene der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union als auch durch deren Ausgestaltung auf bayerischer Ebene verfolgt wird. Ein zentrales Instrument besteht dabei darin, Landwirte ausdrücklich darin zu unterstützen, sich zu Agrarorganisationen zusammenzuschließen. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Marktordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) Nr. 1308/2013) sowie das im Jahr 2021 neu gefasste Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz.
Agrarorganisationen wie Erzeugerorganisationen oder deren Vereinigungen erfüllen vielfältige Aufgaben für Ihre Mitglieder. Im Mittelpunkt steht dabei stets eine Verbesserung der Wertschöpfung der landwirtschaftlichen Produktion durch die Bündelung des Angebots und Kooperation. Konkrete Tätigkeiten der Zusammenschlüsse können unter anderem die gemeinsame Vermarktung und die Verarbeitung und Verpackung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen umfassen sowie die gemeinsame Beschaffung von Betriebsmitteln oder die Durchführung von Qualitätskontrollen.
Staatliche Anerkennung von Erzeugerorganisationen
Agrarorganisationen, die für Erzeugnisse des Sektors Obst und Gemüse anerkannt sind, können im Rahmen von sogenannten "Operationellen Programmen" Zugang zu Beihilfen erhalten, die beispielsweise für Investitionen zur Verbesserung der Produktion oder Logistik oder für Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung genutzt werden können.
Das Antragsverfahren
Die Landesanstalt für Landwirtschaft überprüft vorab die Anträge auf Vollständigkeit, auf Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen nach Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung (AgrarOLkV) und – soweit die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins nach § 22 BGB gewählt wurde – auf Einhaltung der Voraussetzungen gemäß Verleihungsrichtlinie vom 17.02.2012, gültig seit 01.04.2012.
Milch, sonstige tierische Erzeugnisse, pflanzliche Erzeugnisse
Besondere Berichtspflichten anerkannter Milcherzeugerorganisationen
So sind von Milcherzeugerorganisationen (MEO) und Vereinigungen von MEO vor Beginn der Vertragsverhandlungen die entsprechenden Rohmilchmengen sowie der voraussichtliche Zeitraum für die Rohmilchanlieferung mitzuteilen und auch die tatsächlich angelieferte Milchmenge des jeweiligen Vorjahres.
Obst und Gemüse
Kontaktdaten
Anschrift
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft
Menzinger Straße 54
80638 München
Tel.: 08161 8640 -1450 bzw. -1451 bzw. -1453
E-Mail: mvo@LfL.bayern.de

