Anerkannte Erzeugerorganisationen

Organigramm: Lieferbeziehungen - Markt

Die Verbesserung der Marktposition der landwirtschaftlichen Produktion in den Wertschöpfungs- und Lieferketten ist ein wichtiges Ziel der Agrarpolitik, das sowohl auf Ebene der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union als auch durch deren Ausgestaltung auf bayerischer Ebene verfolgt wird. Ein zentrales Instrument besteht dabei darin, Landwirte ausdrücklich darin zu unterstützen, sich zu Agrarorganisationen zusammenzuschließen. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Marktordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) Nr. 1308/2013) sowie das im Jahr 2021 neu gefasste Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz.

Agrarorganisationen wie Erzeugerorganisationen oder deren Vereinigungen erfüllen vielfältige Aufgaben für Ihre Mitglieder. Im Mittelpunkt steht dabei stets eine Verbesserung der Wertschöpfung der landwirtschaftlichen Produktion durch die Bündelung des Angebots und Kooperation. Konkrete Tätigkeiten der Zusammenschlüsse können unter anderem die gemeinsame Vermarktung und die Verarbeitung und Verpackung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen umfassen sowie die gemeinsame Beschaffung von Betriebsmitteln oder die Durchführung von Qualitätskontrollen.

Staatliche Anerkennung von Erzeugerorganisationen

Staatlich anerkannte Agrarorganisationen sind für bestimmte Tätigkeiten von wettbewerbsrechtlichen Beschränkungen befreit; dazu zählen Kollektivverhandlungen im Namen ihrer Mitglieder, die Planung der Erzeugung oder Maßnahmen zur Steuerung des Angebots.
Agrarorganisationen, die für Erzeugnisse des Sektors Obst und Gemüse anerkannt sind, können im Rahmen von sogenannten "Operationellen Programmen" Zugang zu Beihilfen erhalten, die beispielsweise für Investitionen zur Verbesserung der Produktion oder Logistik oder für Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung genutzt werden können.

Das Antragsverfahren

Für die Anerkennung, den Widerruf der Anerkennung von Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen sowie für die Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) zuständig.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft überprüft vorab die Anträge auf Vollständigkeit, auf Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen nach Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung (AgrarOLkV) und – soweit die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins nach § 22 BGB gewählt wurde – auf Einhaltung der Voraussetzungen gemäß Verleihungsrichtlinie vom 17.02.2012, gültig seit 01.04.2012.

Milch, sonstige tierische Erzeugnisse, pflanzliche Erzeugnisse

In Bayern sind derzeit ca. 200 Erzeugerorganisationen und vier Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz für die Sektoren Milch, sonstige tierische Erzeugnisse und pflanzliche Erzeugnisse außer Obst und Gemüse anerkannt. Das Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft der LfL ist Ansprechpartner für Anträge auf Anerkennung sowie auf Satzungsänderungen und ist zuständig für die Überprüfung der jährlichen Berichtspflichten der Agrarorganisationen.

Besondere Berichtspflichten anerkannter Milcherzeugerorganisationen

Im Jahr 2012 wurden auf EU-Ebene erstmals für den Milchbereich Bestimmungen zur staatlichen Anerkennung von Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen sowie Branchenverbänden beschlossen (Milchpaket). Zur Umsetzung dieser Regelungen ist es erforderlich, jährlich bis zum 31.01. bestimmte Daten zur Rohmilchlieferung an die zuständigen Behörden des Mitgliedstaates zu melden.
So sind von Milcherzeugerorganisationen (MEO) und Vereinigungen von MEO vor Beginn der Vertragsverhandlungen die entsprechenden Rohmilchmengen sowie der voraussichtliche Zeitraum für die Rohmilchanlieferung mitzuteilen und auch die tatsächlich angelieferte Milchmenge des jeweiligen Vorjahres.

Obst und Gemüse

In Bayern bestehen derzeit drei Erzeugerorganisationen, die gemäß VO (EU) Nr. 1308/2013 für Erzeugnisse des Sektors Obst und Gemüse anerkannt sind und im Rahmen von operationellen Programmen EU-Beihilfen erhalten können. Das Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft der LfL ist die zuständige Stelle für die Anerkennung.

Kontaktdaten

Anschrift
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft
Menzinger Straße 54
80638 München
Tel.: 08161 8640 -1450 bzw. -1451 bzw. -1453
E-Mail: mvo@LfL.bayern.de