Reisemobilstellplätze auf dem Hof
Reisen mit Wohnmobilen und Caravans ist weiter auf Erfolgskurs. Laut Caravaning Industrie Verband (CIVD) gibt es mittlerweile 1,6 Mio. zugelassene Campingfahrzeuge in Deutschland.
Immer mehr Campingbegeisterte entdecken den Bauernhof als Urlaubsziel. Wohnen auf Zeit auf der Wiese oder im Obstgarten, weg von Lärm und Alltagstrubel – ein Traum für naturbewusste Urlaubsgäste. Für landwirtschaftliche Betriebe bietet die steigende Nachfrage nach kleineren Campingplätzen im Grünen und die Auslastung der größeren Campingplätze Potential. Durch die Vermietung von Stellplätzen auf freien Flächen um die Hofstelle kann ein positiver Beitrag für das Image der Landwirtschaft geleistet und ein Zusatzeinkommen erwirtschaftet werden. Doch für die erfolgreiche Umsetzung dieses Vorhabens sind einige Dinge zu beachten.
Rechtliche Rahmenbedingungen beachten
Quelle: Colourbox.de
Ob das Angebot von Stellplätzen auf dem Hof als Campingplatz gilt, ist in der Campingplatz-Verordnung der jeweiligen Bundesländer festgelegt. Laut der Bayerischen Campingplatz-Verordnung wird bei dem Betrieb und der Benutzung von Plätzen, die zum Aufstellen und Bewohnen von mehr als drei Zelten oder Wohnwagen bestimmt sind, von einem Campingplatz gesprochen. Diese Einordnung ist beispielsweise entscheidend für die Einhaltung von Mindestabständen und Rettungswegen. Die Errichtung von Campingplätzen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, da es sich nach Art. 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 BayBO um bauliche Anlagen handelt.
Die Gemeinsame Bekanntmachung "Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe" wurde 2021 überarbeitet. Sie gibt Hinweise zur Umsetzung der baurechtlichen Vorgaben in Bayern. Dabei wurde in der neuen Fassung von 2021 geregelt, dass für landwirtschaftliche Betriebe Stellplätze für einige wenige Wohnmobile unter bestimmten Voraussetzungen im Außenraum genehmigt werden können.
Oberstes Gebot ist stets die Wahrung des äußeren Erscheinungsbildes der landwirtschaftlichen Hofstelle und des Landschaftsbildes. Außerdem dürfen dem Vorhaben keine Öffentlichkeits- oder Umwelt-Belange entgegenstehen. Die erforderlichen Sanitär- und sonstigen Einrichtungen sind nach Möglichkeit in bestehenden Räumlichkeiten unterzubringen. Der Wohnmobilstellplatz darf nicht durchgehend vom gleichen Benutzer genutzt werden.
Angebotsportfolio an Zielgruppen ausrichten
Um den Bedürfnissen der Gäste gerecht zu werden und sein Angebot erfolgreich zu bewerben, sollte man sich überlegen, welche Zielgruppe man als Gastgeber ansprechen möchte. Die Ausstattung ist abhängig von der Zielgruppe, deren Reisemobilen und der Dauer des Aufenthalts. Die Bewerbung des Angebots sollte dort stattfinden, wo die gewünschte Zielgruppe sich informiert und inspiriert. Gerade im Campingbereich sind flexible und unkomplizierte Buchungsmöglichkeiten ohne großen Kommunikationsaufwand gefragt (automatische Buchungsbestätigung, Vorab-Bezahlung per Überweisung).
Bietet man Stellplätze für Durchreisende für nur eine Nacht an, ist der Aufwand relativ gering. Ein befestigter Stellplatz, Stromanschluss und Sanitärbereich sind zwar wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Vor allem jüngere Camper bevorzugen das Campen in der freien Natur und wünschen sich neben dem Stellplatz keine besondere Ausstattung.
Möchte man Gäste für einen mehrtägigen Aufenthalt gewinnen, ist es ratsam, das Angebot breiter zu gestalten. Strom- (CEE-Steckdosen, 16 Ampere) und Wasseranschluss (¾ Zoll Gewinde) sind dabei unerlässlich. Professionelle Lösungen hierfür bieten sogenannte Servicesäulen. Auch Sanitäranlagen, Spül-, Wasch- und Trockenmöglichkeiten, Möglichkeiten zur Müllentsorgung und WLAN gehören dazu. Für die Entsorgung des Abwassers der Camper ist, je nachdem, ob der Betrieb an die Kanalisation angeschlossen ist, eine Einleitgenehmigung erforderlich.
Die Tragfähigkeit des Untergrunds von Zufahrten und Stellplätzen sollte mindestens für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ausgelegt sein. Reisemobile können bis zu 12 Meter lang und 2,5 m breit sein. Das sollte auch bei den Zufahrtswegen und der Größe der Stellflächen, die maximal 5 mal 10 m breit sein sollte, bedacht werden. (DTV, Planungshilfe Reisemobilplätze in Deutschland.) Für ein ansprechendes Erscheinungsbild und einer gewissen Privatsphäre unter den Campern ist ein Sichtschutz aus Bäumen oder Hecken ratsam. Insgesamt sollen sich die Stellplätze gut in das Hofbild einfügen. Auch eine ausreichende Beleuchtung und Beschilderung, sowie der Brandschutz darf nicht vergessen werden.
Rentiert sich die Vermietung von Stellplätzen?
Quelle: Colourbox.de
Die Rentabilität des Angebotes ist abhängig von den notwendigen Investitionen, der Auslastung, also den Belegtagen und dem nötigen Arbeitsaufwand. Pro Stellplatz können zwischen 30 € und 50 € erzielt werden. Die Auslastung liegt bei durchschnittlich 100 bis 120 Belegtagen, abhängig von der Lage des Betriebes und der Intensität der Vermarktung. Zusatzleistungen wie Frühstücksservice oder der Verkauf von hofeigenen Produkten bieten weitere Umsatzchancen.
Muss ein Sanitärraum geschaffen werden, sollten vorhandene Gebäude genutzt werden. Hier ist je nach Ausstattung, Größe, Anzahl der Stellplätze und Eigenleistung mit mindestens 20.000 Euro zu rechnen. Für die Befestigung der Stellplätze kann je nach Untergrund mit 800 Euro bis mehreren Tausend Euro gerechnet werden. Dazu kommen Strom- und Wasserkosten, Kosten für Müllentsorgung, Versicherungsbeiträge und Marketingausgaben.
Auch der Arbeitsaufwand darf nicht vernachlässigt werden. Es muss Zeit für Marketing, Betreuung der Gäste und Reinigung der Sanitär- und gegebenenfalls der Gemeinschaftsräume eingeplant werden. Sind bereits Ferienwohnungen vorhanden, reduzieren sich die Kosten für Werbung, Schaffung von Freizeitangeboten, sowie der Arbeitsaufwand für Organisation, anteilig für das Campingangebot. Ist ein Betrieb bereits im Landtourismus aktiv, können so seine Kapazitäten erweitert bzw. gewinnbringend ausgeschöpft werden. Freizeitangebote wie Grillplatz, Kinderspielplatz und weitere Erlebnisangebote können auch von den Campinggästen genutzt werden. Damit kann sich der Urlaubshof von Mitbewerbern abheben und die Wirtschaftlichkeit steigern.
Betriebe, die schon länger mit dem Gedanken spielen, Urlaubsunterkünfte zu vermieten, können ohne großen Investitionsaufwand den Einstieg in den touristischen Betriebszweig testen.
Klassifizierung der Campingplätze
Foto: Petra Kopfinger, wolfachtal.com
In der Regel lassen sich nur größere Campingplätze klassifizieren. Doch bieten die Klassifizierungskriterien auch für kleine Betriebe eine gute Orientierung für die Planung und Ausstattung von Campingplätzen. Genau wie bei der Sterneklassifizierung von Gästeunterkünften gibt es auch Klassifizierungssysteme für Campingplätze.
Die ADAC-Klassifizierung zeigt das Angebotsniveau eines Campingplatzes. Auch hier erfolgt die Kassifizierung über Sterne. Überprüft wird hier Sanitärausstattung, Platzgelände, Versorgung, Freizeitangebote und Bademöglichkeiten.
ADAC-Klassifizierung
Bei Ecocamping werden hauptsächlich umweltrelevante Kriterien abgefragt. Der teilnehmende Betrieb erstellt ein Leitbild und dazu einen Maßnahmenplan mit mindestens 10 Verbesserungsmaßnahmen für die folgenden drei Jahre. Außerdem muss der Jahresverbrauch von Energie, Wasser, Abfall während der letzten drei Jahre dokumentiert werden.
Ecocamping
Broschüre:
Planung von Camping auf dem Bauernhof in Rahmen der Kooperation von Landtourismus Marketing GmbH, Schröder Stellplatzplanung UG (Haftungsbeschränkt), Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. und dem Reisemobilhersteller Dethleffs GmbH & Co. KG. (auf Anfrage erhältlich)
Bildnachweis:
Kopfbild, Foto: Warmuth/StMELF