Barrierefreier Urlaub ─ auch ein Thema für Urlaubshöfe
Barrierefreiheit spielt bei der Wahl des Urlaubsziels nicht nur für Menschen mit Gehbehinderung eine Rolle. Darüber hinaus sollte man auch an Menschen mit Seh- und Höreinschränkungen denken und sich überlegen, wie man ihnen die Urlaubsgestaltung erleichtern und somit deren Lebensqualität verbessern kann.
Von barrierefreien Angeboten profitieren auch Familien mit Kleinkindern, Menschen mit vorübergehender Einschränkung und Senioren. Und im Grunde ist jeder Reisende dankbar, wenn die Koffer nicht über Stufen oder Treppen getragen werden müssen. Der Anteil an barrierefreien Ferienwohnungen bzw. Ferienzimmer nimmt bei Urlaubshöfen bisher nur einen kleinen Anteil ein. Doch könnte es bei Um- oder Neubauten durchaus überlegenswert sein, sich mit diesem Thema zu befassen.
Barrierefreiheit über den Hof hinaus
Foto: BayTM GmbH
Damit ein Urlaub für diese Zielgruppen rundum erholsam wird, ist es jedoch nicht ausreichend die Ferienwohnungen oder -zimmer entsprechend auszustatten. Auch im Hofbereich möchte sich der Gast barrierefrei bewegen können. Rollstuhlgerechte Rückzugsmöglichkeiten, barrierefreien Kontakt mit Tieren oder Tiertherapiemöglichkeiten lassen den Urlaub zu einem Erlebnis werden. Und mindestens genauso wichtig, wie die barrierefreie Gestaltung der Unterkunft, ist das persönliche Verhältnis und der Anschluss der Gäste.
Grundvoraussetzung für die Teilhabe am öffentlichen Leben für Menschen mit Einschränkungen ist die Zugänglichkeit der Angebote. Dies bezieht sich nicht nur auf die Unterkunft, sondern auch auf das Freizeitangebot und die kulturellen Angebote in der Urlaubsregion. Somit sind auch die Kommunen aufgefordert, für einen barrierefreien Zugang in kommunalen Einrichtungen und im öffentlichen Raum zu sorgen.
Planungsgrundlagen
Damit die Unterkunft ihren Gästen gerecht wird, müssen die Anbieter bei der Einrichtung unter anderem folgendes beachten: breite Türen, befahrbare Dusche, Haltegriffe an der Toilette und beispielsweise hohe Betten. Bei Neubauten ist die Größe der Ferienwohnungen oft schon so konzipiert, dass ausreichend Bewegungsraum gegeben ist. Wichtige Informationen zur Planung und Ausstattung einer barrierefreien Wohnung finden Sie in der DIN 18040/2:
DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Hier ist zum Beispiel aufgezeigt, wie breit Flure sein müssen, wie groß der Bewegungsraum vor Möbeln oder im Sanitärbereich sein muss, welcher Bodenbelag für Rollstuhlfahrer am besten geeignet ist und was bei der Gestaltung der Sanitärräume zu beachten ist. Es wird hierbei unterschieden in "barrierefrei nutzbar" und in "barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar" (R-Standard).
Wer sich entschließt Ferienwohnungen barrierefrei zu gestalten, kann sich an die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer wenden:
Bayern barrierefrei
Kennzeichnung barrierefreier Angebote
Um Urlaubsreisenden mit Einschränkungen die Reiseplanung zu erleichtern und entsprechende Angebote kenntlich zu machen, wurde im Rahmen des Projektes "Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote und Dienstleistungen im Sinne eines Tourismus für Alle in Deutschland" (2014-18), ein bundeseinheitliches Kennzeichnungssystem "Reisen für Alle" entwickelt:
Erläuterung der Logos und Piktogramme
Speziell für Rollstuhlfahrer gibt es bei Urlaubs- und Landhöfen das DLG-Gütezeichen "Rollstuhlgerechte Unterkünfte". Diese Kriterien wurden in Anlehnung an die DIN 18040/2 erstellt und werden in der Regel zusammen mit dem DLG-Gütezeichen "Urlaub auf dem Bauernhof" bzw. "Landurlaub" alle 3 Jahre überprüft.
Staatliche Förderung
Der Freistaat Bayern treibt die Barrierefreiheit mit dem Programm "Bayern barrierefrei" voran. Auch in der Tourismusoffensive der Staatsregierung spielt der Abbau von Barrieren eine Rolle. Initiiert wurde hierfür das Sonderprogramm "Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit", das kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie fördert, zum Beispiel beim stufenlosen Umbau von Eingängen, bei behindertengerechten Sanitärbereichen oder induktiven Höranlagen. Ausführliche Informationen finden Sie unter:
bayern.by
Das Bauen von barrierefreien Unterkünften wird beim Auswahlverfahren der Diversifizierungsförderung positiv berücksichtigt, wenn mindestens eine Ferienwohnung barrierefrei gestaltet wird. Siehe Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Einzelbetriebliches Förderprogramm – Diversifizierungsförderung:
Förderwegweiser
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft - Sonderprogramm "Tourismusland Bayern - barrierefreie Gastlichkeit"
Förderprogramme – Regionalförderung
Marketing
Als Gastgeber ist es wichtig, das barrierefreie Angebot entsprechend auf der betriebseigenen Internetseite zu bewerben. Es sind zwar Betriebe auf den unterschiedlichen Plattformen als barrierefreier Betrieb gelistet, auf der eigenen Homepage wird das barrierefreie Angebot allerdings nur selten prägnant genug beworben. Aussagekräftige Fotos, Beschreibung der Ausstattung der Wohnung oder auch Grundrisse können die Wahl erleichtern und den Gast zum Stammgast machen. Hilfreich ist es für den Urlauber mit Handicap auch zu wissen, wo geeignete Freizeitmöglichkeiten in der Umgebung zu finden sind. Schon auf der Internetseite oder in der Infomappe können die Betriebe Pluspunkte sammeln, wenn sie neben Freizeitangeboten auch auf barrierefreie Gaststätten und Geschäfte hinweisen bzw. Links setzen.
Für eine gezielte Suche eines barrierefreien Urlaubsangebotes sind Portale mit entsprechenden Angeboten unabdingbar. Hier sind klare Kriterien erfüllt und der Gast kann sich ein auf ihn zugeschnittenes Urlaubsziel auswählen. Auf folgenden Portalen sind die Urlaubs- bzw. Landhöfe zu finden, die nach oben genannter Kennzeichnung bzw. nach DIN 18040/2 geprüft sind:
Bildnachweis:
Kopfbild, Foto: www.bayern.by - Bernhard Huber