Direktzahlungen in der EU-Förderperiode 2014 – 2020
Die Direktzahlungsverordnung der Europäischen Union bildet die Grundlage für die Betriebsprämie im Rahmen der 1. Säule der europäischen Agrarpolitik. Auch wenn diese Verordnung erst im Entwurf vorliegt und noch einige Punkte offen sind, zeichnen sich doch wesentliche Änderungen gegenüber den derzeitigen Direktzahlungen ab.
Direktzahlungen 2014 - 2020
Im Verordnungsentwurf für die Direktzahlungen von 2014 bis 2020 macht die EU einerseits verbindliche Vorgaben, räumt aber den Mitgliedstaaten auch erheblichen Gestaltungsspielraum bei der nationalen Umsetzung ein. Fest steht bisher, dass sich die zukünftige Betriebsprämie aus mehreren Komponenten zusammensetzen wird.
Vorgegeben seitens der EU wird
- eine Greeningkomponente mit einem Anteil von 30% an den Direktzahlungen, die an die Einhaltung von speziellen Auflagen gebunden ist,
- ein Aufschlag für Junglandwirte und
- eine sogenannte Basisprämie.
Darüberhinaus haben sich die Agrarminister des Bundes und der Länder darauf verständigt in Deutschland
- einen gestaffelten Aufschlag für die ersten 46 Hektar je Betrieb einzuführen und
- 4,5 % der verfügbaren Direktzahlungsmittel aus der 1.Säule in die 2. Säule der Agrarförderung umzuschichten.
Zusätzlich wirken zwei weitere Vorgaben auf die Prämienentwicklung ein. Zum einen sinken die für die 1. Säule verfügbaren EU-Mittel deutlich ab. Während 2012 noch 5,85 Mrd. Euro für Deutschland verfügbar waren, betragen nach dem Verordnungsentwurf die Mittel für 2014 rund 5,178 Mrd. Euro. Diese werden in den folgenden Jahren weiter gekürzt und werden im Jahr 2019 eine Größenordnung von 5,018 Mrd. Euro haben.
Einen weiteren Einflussfaktor stellt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Oktober 2008 zur nationalen Ausgestaltung der Betriebsprämienregelung dar. Als Folge davon werden die derzeit unterschiedlichen Prämienniveaus in Deutschland in der Förderperiode von 2014 bis 2020 schrittweise vereinheitlicht, so dass ab 2019 in allen Bundesländern die gleichen Prämiensätze zur Anwendung kommen.
Prämienvolumen und regionale Verteilung der Direktzahlungen in Bayern
Die verringerten EU-Mittel bis 2019, die Umverteilung in die "2. Säule" und die nationale Vereinheitlichung der Basisprämie ab 2017 führen dazu, dass die bayerischen Direktzahlungsmittel von 1.072 Mio. Euro im Jahre 2014 auf 1.003 Mio. Euro im Jahr 2019 absinken.
Im Mittel ergibt sich in Bayern für 2013 eine ausbezahlte Betriebsprämie von rund 331 Euro je Hektar. Die regionalen Unterschiede sind insgesamt sehr gering und ausschließlich auf unterschiedliche Betriebsgrößenverhältnisse zurück zu führen.
Für das Jahr 2014 ergibt sich auf Basis von Modellrechnungen ein durchschnittlicher Auszahlungsbetrag von 334 Euro je Hektar. Die Unterschiede sind wie 2013 ausschließlich auf die Betriebsgröße zurück zu führen, jedoch kommt im Unterschied zu 2013 nicht die Kürzung und die Modulation zu Anwendung, sondern die Zusatzprämie für die ersten Hektare. Insgesamt erhöhen sich dadurch die regionalen Unterschiede.
Im Vergleich zu 2014 sinken 2015 die Direktzahlung wegen der Absenkung der verfügbaren EU-Mittel, der Einführung einer bundeseinheitlichen Greeningprämie und der Umverteilung von 4,5 % der Direktzahlungsmittel in die "2. Säule" deutlich ab. Im Mittel werden nach den Modellrechnungen in Bayern 2015 rund 316 Euro je Hektar ausbezahlt. Eine ähnliche regionale Verteilung ergibt sich voraussichtlich für 2019. Die durchschnittlich ausbezahlte Betriebsprämie beträgt dann nach den Modellrechnungen rund 299 Euro je Hektar bei einer Spannbreite von ca. 280 bis 310 Euro je Hektar (siehe Abbildung).