Ökologischer Landbau
Vielfalt durch Hecken – Hofpor­t­rät Backer

Der Markgrafenhof der Familie Backer in Seibelsdorf bei Marktrodach ist seit mehr als 400 Jahren im Familienbesitz. Im Jahr 2010 wurde die Milchviehhaltung aufgegeben und auf Ökolandbau umgestellt. Seither wird der Betrieb nach ökologischen Richtlinien bewirtschaftet.
Auf den für das obermainische Hügelland typischen Muschelkalk-Verwitterungsböden baut der Betrieb Dinkel, Braugerste, Roggen, Hafer, Weizen, Ackerbohnen, Luzerne und Rotkleegras an. Als Untersaaten werden Weißklee, Steinklee und Gelbklee verwendet sowie als Zwischenfrüchte mindestens sechs verschiedene Arten. Der Betrieb pflegt die zahlreichen Hecken auf seinen Flächen regelmäßig fachgerecht, um ihre ökologische Funktionsfähigkeit zu erhalten.

Interview mit Betriebsleiter Werner Backer

"Die Hecken sind für uns die Biodiversität vor Ort."

Transkript des Interviews

Dorf inmitten einer abwechslungsreichen Kuturlandschaft

Seibelsdorf mit umgebender Heckenlandschaft,
Foto: Biohof Backer, Albert Backer – Creative Commons Lizenz (CC BY-SA 3.0), www.creativecommons.org
Betriebsspiegel Backer

Vielfalt durch Hecken im ökologischen Landbau

Hecken erfüllen in der Agrarlandschaft wichtige Funktionen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Sie sind Rückzugsraum für Nützlinge, Bienenweide, dienen dem Wind- und Erosionsschutz, verbessern den Wasserrückhalt, sind Quelle für Wildobst, speichern Kohlenstoff und liefern Brennholz. Vorgelagerte blütenreiche Säume erhöhen ihren Wert erheblich.
Als Refugium für Nützlinge sind sie für den ökologischen Landbau zudem ein wichtiger Bestandteil der biologischen Schädlingsregulierung. Diese ist für den ökologischen Landbau aufgrund seines Verzichts auf chemisch-synthetische Insektizide von zentraler Bedeutung. Hecken sind elementare Trittsteine für den Biotopverbund, sowohl für Wald- als auch für Offenlandarten.
Als geschützte Elemente sind Hecken in der freien Landschaft das Rückgrat für Biodiversität und Biotopverbund
Hecken in der freien Landschaft sind durch das Bayerische Naturschutzgesetz als Landschaftsbestandteil geschützt und dürfen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Fachgerechte Pflegemaßnahmen sind außerhalb der Vogelbrutzeit vom 1. Oktober bis 28. Februar jeden Jahres erlaubt.

Weitere Informationen zur Biodiversität in der Landwirtschaft