Fischottermanagementplan
Der Fischottermanagementplan wurde 2013 in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft erarbeitet. Dort wurden Leitlinien zum Umgang mit dem Fischotter festgelegt.
Seit Februar 2016 wird der Fischottermanagementplan an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft umgesetzt. Er besteht aktuell aus den Säulen Beratung, Förderung der Errichtung von Schutzzäunen, Entschädigungszahlungen und Entnahme. Seit dem 01.02.2016 gibt es einen Fischotterberater für Niederbayern, seit dem 15.02.2017 zwei Fischotterberater für die Oberpfalz und seit 01.01.2022 einen Fischotterberater für Franken. Zuschüsse für den Bau eines Zauns und Entschädigungsleistungen können seit 2017 beantragt werden.
Die Fischotterberater
Fischotterberater für Niederbayern, Oberbayern und Schwaben
Florian Baierl
Mobil: 0152 54669790
E-Mail: Florian.Baierl@LfL.bayern.de
Fischotterberater für die südliche Oberpfalz (Landkreise Neumarkt i.d. Oberpfalz, Schwandorf, Regensburg, Cham)
Peter Ertl
Mobil: 0172 1430423
E-Mail: Peter.Ertl@LfL.bayern.de
Fischotterberater für den Landkreis Tirschenreuth (Oberpfalz) sowie die Landkreise Wunsiedel, Hof, Bayreuth, Kulmbach, Kronach, Lichtenfels und Coburg in Oberfranken
Alexander Horn
Mobil: 0162 1379764
E-Mail: Alexander.Horn@LfL.bayern.de
Fischotterberater für Mittelfranken, Unterfranken, die Landkreise Bamberg und Forchheim in Oberfranken sowie die Landkreise Amberg-Sulzbach, Weiden in der Oberpfalz und Neustadt an der Waldnaab in der Oberpfalz
Wolfgang Städtler
Mobil: 0173 1723564
E-Mail: Wolfgang.Staedtler@LfL.bayern.de
Der Bau von Zäunen
Förderfähiger Elektrozaun, vierlitzig
Prinzipiell antragsberechtigt ist, wer mehr als 0,5 Hektar Teichfläche bewirtschaftet oder jährlich Fische mit einem Gesamtwert von mehr als 750 Euro erzeugt oder jährlich Fische mit einem Gesamtgewicht von mehr als 250 Kilogramm erzeugt.
Nähere Informationen im Förderwegweiser des StMELF:
Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen
Verteilung der verursachten Schäden
Prinzipiell antragsberechtigt ist, wer mehr als 0,5 Hektar Teichfläche bewirtschaftet oder jährlich Fische mit einem Gesamtwert von mehr als 750 Euro erzeugt oder jährlich Fische mit einem Gesamtgewicht von mehr als 250 Kilogramm erzeugt.
Denken Sie daran, dass Sie ab 1.1.2017 zwingend ein aussagekräftiges Teichbuch führen müssen, um eine Entschädigung zu erhalten.
Antragsjahr | Anzahl Anträge | Schaden [Euro] | Entschädigung [Euro] | Anteil Auszahlung [%] |
---|---|---|---|---|
2016 | 61 | 280.886 | 216.182 | 80 |
2017 | 116 | 1.021.861 | 491.136 | 60 |
2018 | 119 | 814.607 | 492.989 | 63 |
2019 | 137 | 1.062.394 | 766.364 | 72 |
2020 | 172 | 1.443.301 | 1.082.476 | 75 |
2021 | 162 | 1.556.935 | 1.152.132 | 74 |
2022 | 212 | 2.309.282 | 1.662.683 | 72 |