Übersicht
Rechtliche Grundlagen zu Nährstoffflüssen und Gewässerschutz im Bereich Düngung

Zahlreiche Gesetze und Verordnungen regeln das Nährstoff- und Düngemanagement im landwirtschaftlichen Betrieb. Alle Regelungen im Blick zu haben ist nicht leicht, aber notwendig. Das gilt auch dann, wenn aus wirtschaftlichen Zwängen zunehmend Arbeiten an Maschinenringe und Lohnunternehmer abgegeben werden. Die Dienstleister müssen sich gleichermaßen mit den gesetzlichen Regelungen befassen. Zum einen sind Fehler bei der Düngung zu vermeiden, zum anderen sind die Kenntnisse wichtig für strategische Planungen z. B. bei der Beschaffung von Ausbringgeräten.

Düngerecht

§§ DünG
Düngegesetz

Im Düngegesetz werden die relevanten Begriffe definiert und die Abgrenzung zum EU-Recht vorgenommen. Im Prinzip handelt es sich um ein Rahmengesetz und stellt die rechtliche Grundlage vieler Verordnungen in Deutschland dar. Das Düngegesetz enthält grundsätzliche Regelungen für die Anwendung, das Verbringen und Inverkehrbringen, die Kennzeichnung und die Verpackung von Düngemitteln. Auch die Grundlagen für die Stoffstrombilanz sind genannt. Die detaillierten Regelungen der Düngegesetzgebung werden in den einzelnen Verordnungen ausgeführt.

Düngegesetz (Gesetzestext) Externer Link

§§ DüV
Düngeverordnung

Schlepper bei der Ausbrinung von Mineraldünger im Feld

Die Düngeverordnung (DüV) regelt die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln und setzt die Nitratrichtlinie der EU um. Sie enthält zahlreiche Regelungen für den Umgang mit organischen und mineralischen Düngern. Wesentliche Ziele der Verordnung sind die Vermeidung von Gewässerverunreinigungen und die Reduzierung von Nährstoffüberschüssen.   Mehr

§§ AV DüV
Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung

Paragrafenzeichen vor Gebietskulisse

Die Düngeverordnung (DüV) verpflichtet die Landesregierungen in § 13 a DüV, Gebiete mit einer hohen Stickstoffbelastung des Grundwassers (sogenannte „rote Gebiete“) oder einer Eutrophierung von Oberflächengewässern mit Phosphor (sogenannte „gelbe Gebiete“) per Landesverordnung auszuweisen und für diese Gebiete zusätzliche Auflagen bei der Landbewirtschaftung und Düngung zu erlassen. Die bayerische Landesregierung kommt ihrer Pflicht mittels der „Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV)“ nach.  Mehr

§§ WDüngV
Aufzeichnungs- und Meldepflichten bei der Abgabe, dem Befördern und der Aufnahme von Wirtschaftsdüngern

Schlepper beim Befüllen eines Güllefasses

Die WDüngV gilt für das Inverkehrbringen (Abgeben), das Befördern und die Übernahme (Aufnehmen) von Wirtschaftsdüngern aller Art sowie von Mischungen mit diesen Stoffen und für Betriebe, die im Kalenderjahr insgesamt mehr als 200 Tonnen Frischmasse in Verkehr bringen, befördern und aufnehmen.  Mehr

§§ StoffBilV
Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen

Paragrafenzeichen vor ländlichem Hintergrund

Laut Düngegesetz sind bei bestimmten Betrieben die Zufuhr und die Abgabe von Stickstoff und Phosphor in einer Stoffstrombilanz gegenüberzustellen und die Bruttoüberschüsse für Stickstoff zusätzlich zu bewerten. Die „Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen“ (StoffBilV) nennt für die Berechnung der Stoffstrombilanz die Vorgaben.  Mehr

§§ DüMV
Düngemittelverordnung

Die Düngemittelverordnung (DüMV) regelt das Herstellen und Inverkehrbringen von mineralischen, organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsstoffen. Auch Wirtschaftsdünger unterliegen den Vorgaben der Düngemittelverordnung. Sie enthält wenige Paragrafen mit generellen Ausführungen, dafür umso umfangreichere Tabellen im Anhang. Von zentraler Bedeutung sind die Listen der zugelassenen Ausgangsstoffe und die Kennzeichnungsvorschriften.  Mehr

Abfallrecht

§§ BioAbfV
Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden

Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) gilt für die Verwertung, die Behandlung und Untersuchung unbehandelter und behandelter Bioabfälle, die zur Düngung verwendet werden. Bioabfälle sind Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft oder aus Pilzmaterialien, die durch Mikroorganismen, bodenbürtiger Lebewesen oder Enzyme weiter abgebaut werden können. Für den Vollzug der AbfKlärV sind in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Neben den KVB sind in Bayern die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) in den Vollzug mit eingebunden.

Bioabfallverordnung – Übersicht (LfU) Externer Link

§§ AbfKlärV
Klärschlammverordnung

Paragrafenzeichen mit Klärbecken im Hintergrund

Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) regelt die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen. Klärschlamm darf nur auf Böden aufgebracht werden, die rechtzeitig vorher untersucht wurden. Für den Vollzug der AbfKlärV sind in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Neben den KVB sind in Bayern die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) in den Vollzug mit eingebunden.  Mehr

§§ KrWG
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt das Vermeiden, Verwerten und Beseitigen von Abfällen. Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Bei Fragen wenden Sie sich an die Ansprechpartner bei den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden.

Kreislaufwirtschaftsgesetz -Übersicht (LfU) Externer Link

§§ AVV
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis

Die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis, kurz Abfallverzeichnis-Verordnung, ist sowohl für die Bezeichnung von Abfällen als auch für Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit maßgeblich. Ein Abfall wird entsprechend den Vorgaben der AVV einer Abfallart zugeordnet. Diese Abfallarten sind im Anhang der AVV im sogenannten Abfallverzeichnis abschließend aufgeführt. Bei Fragen steht die Zentrale Stelle Abfallüberwachung (ZSA) des LfU zur Verfügung.

Abfallverzeichnis-Verordnung (LfU) Externer Link

Gewässerschutz-Richtlinien

§§ WRRL
EU-Wasserrahmenrichtlinie

Paragrafenzeichen mit Bachlauf im Hintergrund

Mit der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) sollen europaweit einheitliche Standards im Gewässerschutz erreicht werden. Diese Richtlinie ordnet, vereinheitlicht und vernetzt den Gewässerschutz aller Gewässer in ganz Europa - von den Oberflächengewässern einschließlich der Küstengewässer und Seen bis zum Grundwasser. Die wichtigsten Elemente der zielgerichteten Planung für den Schutz der Gewässer sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für Flussgebiete.  Mehr

Nitratrichtlinie der EU

Die Nitratrichtlinie (91/676/EWG) hat das Ziel, die Verunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, die durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verursacht wird, zu verringern und weiteren Verunreinigung dieser Art vorzubeugen. Sie bildet einen Bestandteil der EU-Wasserrahmenrichtlinie und enthält wichtige Eckpunkte zur Bekämpfung der Gewässerverunreinigungen in den EU-Mitgliedstaaten.

EU-Nitratrichtlinie Externer Link