Bodenuntersuchung
Verfügbare Stickstoffmenge im Boden (Nmin-Wert)

Ziehen einer Nmin-Bodenprobe

Entnahme der gezogenen Nmin-Bodenprobe aus dem Bohrstock

Nmin – für Pflanzen verfügbarer mineralisierter Stickstoff im Boden

Die Düngeverordnung sieht vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen eine Ermittlung der im Boden verfügbaren Stickstoff- und Phosphatmengen vor. Für verfügbaren Stickstoff gilt dies im Ackerbau für den Zeitpunkt der Düngung, mindestens aber jährlich. Die aktuellen Nmin-Werte fließen in die Düngebedarfsermittlung bei Stickstoff für Ackerkulturen, mit Ausnahme von mehrschnittigen Feldfutterbau, ein.
Nmin-Werte können durch das Ziehen eigener repräsentativer Bodenproben ermittelt, aus Veröffentlichungen entnommen oder im LfL-Programm Düngebedarfsermittlung online berechnet werden.

Aktuelles

Nmin-Untersuchung für die Düngesaison 2025 in Auftrag geben
Die Beauftragung von Nmin-Untersuchungen kann über das Bodenportal des LKP erfolgen.

Fragen?

Kontaktieren Sie Ihren Verbundpartner LKP, der neben pflanzenbaulichen Fragen auch Ihre Fragen zum Ziehen von Bodenproben beantwortet (14 ct/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk kann abweichen).

Telefon-Hotline des Landeskuratoriums für pflanzliche Erzeugung (LKP)
Düngeverordnung und Bodenproben

Tel.: 01805 557463
Internet: Kontaktaufnahme zum zuständigen Ringwart Externer Link

Nmin-Bodenprobe

Wie zieht man eine Nmin-Bodenprobe?

Ziehen einer Bodenprobe

Einschlagen des Bohrstocks in den Boden

Voraussetzung für ein verwertbares Untersuchungsergebnis ist eine korrekte und repräsentative Bodenprobenahme. Dabei sind insbesondere die Anzahl der Einstiche, die Probenahmetiefe und der sachgerechte Umgang mit der Probe zu beachten. Die Untersuchung auf pflanzenverfügbaren Stickstoff (Nmin) ist nur auf Acker sinnvoll und erfolgt i.d.R. bis auf eine Tiefe von 60 cm (0–30 cm, 30–60 cm). Die Tiefe von 60 bis 90 cm wird bei entsprechender Durchwurzelungstiefe zusätzlich berechnet.
Zwischen der Nmin-Probennahme und der letzten Bodenbearbeitung sowie Düngung müssen mindestens sechs Wochen liegen.

Anleitung zum Ziehen von Materialproben

Wann zieht man eine Nmin-Bodenprobe?

Die Nmin-Proben als Grundlage für die Düngebedarfsermittlung werden zu den nachfolgenden Terminen im Frühjahr und auch im Herbst gezogen:
Tabelle1: Termine der Bodenprobenahme
KulturNmin im Frühjahr Probenahmezeitraum ohne Nmin-SimulationHerbst-Nmin Probenahmezeitraum mit Nmin-SimulationBereitstellung simulierter Nmin-Wert ohne Prognose
Wintergetreide, Raps10. Jan. - 30. Apr.1. Nov. - 09. Jan.25. Jan. - 01. Mrz.
Sommergetreide, sonstige Kultur*10. Jan. - 15. Mai1. Nov. - 09. Jan.15. Feb. - 30. Mrz.
Zuckerrüben10. Jan. - 30. Apr.1. Nov. - 09. Jan.1. Mrz - 30. Mrz.
Kartoffeln, Sonnenblumen15. Feb. - 15. Mai1. Nov. - 14. Feb.1. Mrz - 30. Mrz.
Mais05. Mrz. - 15. Jun.1. Nov. - 04. Mrz.5. Mrz - 30. Mrz.
Auf allen Flächen können Nmin-Proben bereits ab dem 1. November gezogen und nachfolgend im Labor untersucht werden. Der im Herbst zu Vegetationsende gezogene Nmin-Wert liefert für die Bewirtschafter wertvolle Informationen über den Reststickstoff, der über den Winter einem Auswaschungsrisiko unterliegt.
Bei im Herbst gezogenen Nmin-Proben ist nach der Laboranalyse anschließend noch eine Nmin-Simulation notwendig. Im Frühjahr gezogene Proben benötigen keine zusätzlich Nmin-Simulation und können unverändert für die Bedarfsermittlung verwendet werden.

Wie viele Nmin-Proben muss man in Abhängigkeit der Gebietskulisse (rote Fläche/nicht rote Fläche) ziehen?

Schema zur Verwendung des Nmin-Wert in Abhängigkeit von der Fläche.Zoombild vorhanden

Übersicht, welche Nmin-Werte auf roten Flächen verwendet werden dürfen

Für Kulturen, die auf nicht roten Flächen stehen, genügt eine Nmin-Untersuchung je Kultur und Betrieb. Diese kann für weitere Schläge mit der gleichen Kultur verwendet werden. Die Düngeplanung muss jedoch je Kultur für jeden Schlag/jede Bewirtschaftungseinheit berechnet werden.
Auf roten Flächen ist je Kultur mindestens auf einem Schlag oder einer Bewirtschaftungseinheit eine Probe zu ziehen und das Untersuchungsergebnis für die Bedarfsermittlung dieses Schlages oder dieser Bewirtschaftungseinheit zu verwenden. Für weitere Schläge dieser Kultur im roten Gebiet kann die Probenahme durch die Simulation des Nmin-Wertes ersetzt werden (außer Hopfen, Spargel, Wein und die meisten Sonderkulturen).
Bei roten Flächen darf der veröffentlichte Nmin-Wert und auch ein Nmin-Untersuchungsergebnis eines anderen Schlages oder einer anderen Bewirtschaftungseinheit nicht herangezogen werden.

Ausführungsverordnung DüV – rote Gebiete, gelbe Gebiete

Was ist die Nmin-Simulation?

Die N-Simulation berechnet den Gehalt an pflanzenverfügbaren mineralischen Stickstoff im Boden (Nmin-Wert). Dazu bilanziert sie täglich die Stickstoffverluste (Auswaschung, Denitrifikation, N-Entzug durch Pflanzen) und den Stickstoffinput (Mineralisation, Niederschlag, Düngung). Auf Grundlage des über die gezogenen Nmin-Bodenprobe ermittelten Nmin-Werts werden die Stickstoffbewegungen im Boden über die Wintermonate simuliert.
Die Nmin-Probe mit Nmin-Simulation ist auch für rote Gebiete möglich.

Information zur Nmin-Simualtion

Wo erfolgt die Nmin-Simulation?

Die Nmin-Simulation erfolgt im Programm "LfL Düngebedarf online". Dazu wird der analysierte Nmin-Wert mit dem Datum der Probeziehung im Online-Dünge­bedarfs­ermittlungs­programm der LfL eingegeben. Das Programm simuliert daraus im Frühjahr für den jeweiligen Schlag der Nmin-Wert.
Die simulierten Nmin-Werte stehen ab den in der Tabelle 1 Spalte 4 genannten Zeitpunkten und somit rechtzeitig zum ersten Düngetermin der jeweiligen Kultur zur Verfügung.

Online-Programm LfL Düngebedarf mit Nmin-Simulation

Bei Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau ist keine Ermittlung der im Boden verfügbaren Stickstoffmenge (Nmin) notwendig.

Wie kommt man von einer Nmin-Probe zu einem Nmin-Wert und einer Düngebedarfsermittlung?

Weg 1: Nmin-Probenahme im Herbst mit Nmin-Simulation

  • Anmeldung der Proben im Bodenportal (www.boden-bayern.de) des LKP
    • Anmeldung für jeden Landwirt frei zugänglich
    • Organisation der Beprobung durch das LKP mit seinen Ringwarten
  • Probenahme ab dem 01.11. möglich
  • Übermittlung des im Labor festgestellten Untersuchungsergebnis der Nmin-Beprobung zeitnah durch das LKP
  • Bereitstellung und Übermittlung des rechtlich gültigen Nmin-Werts zu dem in der Tabelle 1 genannten Probenahmezeitraum mit Simulation
    • Nmin-Wert im Frühjahr zur Verwendung in der Düngebedarfsermittlung
    • Dieser Wert entsteht durch das im Labor festgestellten Untersuchungsergebnis der Nmin-Beprobung in Verrechnung mit der Nmin-Simulation.
  • Düngebedarfsermittlung
    • Übernahme des Nmin-Wertes in die LfL Düngebedarfsermittlungsprogramme

Weg 2: Nmin-Probenahme im Winter/Frühjahr

  • Anmeldung der Proben im Bodenportal (www.boden-bayern.de) des LKP
    • Anmeldung für jeden Landwirt frei zugänglich
    • Organisation der Beprobung durch das LKP mit seinen Ringwarten
  • Frühestmöglicher Termin der Bodenprobenahme im Winter/Frühjahr zu dem in Tabelle 1 genannten Probenahmezeitraum ohne Simulation
  • Organisation der Beprobung in gewohnter Weise durch das LKP mit seinen Ringwarten
  • Ausgabe der Nmin-Untersuchungsergebnisse an die Landwirte durch das LKP
  • Düngebedarfsermittlung
    • Übernahme des Nmin-Wertes in die LfL Düngebedarfsermittlungsprogramme

Weg 3: Nmin-Probenahme im Herbst + Dienstleister

  • Probenahme ab dem 01.11. möglich
  • Übermittlung des Untersuchungsergebnisses der Nmin-Beprobung zeitnah durch das Labor oder den Dienstleister
  • Übernahme des Nmin-Wertes bzw. des auf die untersuchte Bodenprobe basierenden simulierten Nmin-Wertes in die Programme des Dienstleisters

Wie kann der Nmin-Gehalt der 3. Tiefe (60–90 cm) berechnet werden, wenn nur zwei Tiefen gezogen wurden?

Berechnung des Nmin-Gehalt der 3. Tiefe (60–90 cm)

  • (Nmin-Wert 0–30 cm + Nmin-Wert 30–60 cm) * 0,35 = Nmin-Wert 60–90 cm
    Beispiel: (40 kg/ha + 30 kg/ha) * 0,35 = 25 kg/ha für Nmin 60–90 cm
  • Gesamter Nmin-Wert für alle Tiefen = 1. Tiefe + 2. Tiefe + 3. Tiefe
    40 kg/ha + 30 kg/ha + 25 kg/ha = 95 kg/ha für Nmin-Wert 0–90 cm
  • Alternativ kann auch gleich der gesamte Nmin-Wert 0–90 cm berechnet werden:
    (Nmin-Wert 0–30 cm + Nmin-Wert 30–60 cm) * 1,35 = Nmin-Wert 0–90 cm
    Beispiel: (40 kg/ha + 30 kg/ha) * 1,35 = 95 kg/ha für Nmin 0–90 cm

Wo werden die Nmin-Werte der LfL veröffentlicht?

Ausgaben des Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatts
Für die wichtigsten Ackerkulturen werden von der LfL im Internet und im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt Nmin-Werte veröffentlicht. Die veröffentlichten Nmin-Werte dürfen nur für nicht rote Flächen verwendet werden.
Der Ausdruck der veröffentlichten Nmin-Werte, als auch des entsprechenden Wochenblattartikels erfüllt die Aufzeichnungspflicht zur Ermittlung des Nmin-Werts.

Veröffentlichte Nmin-Werte der LfL (am Seitenende)