Bodenuntersuchung
Verfügbare Stickstoffmenge im Boden (Nmin-Wert)
Entnahme der gezogenen Nmin-Bodenprobe aus dem Bohrstock
Nmin – für Pflanzen verfügbarer mineralisierter Stickstoff im Boden
Die Düngeverordnung sieht vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen eine Ermittlung der im Boden verfügbaren Stickstoff- und Phosphatmengen vor. Für verfügbaren Stickstoff gilt dies im Ackerbau für den Zeitpunkt der Düngung, mindestens aber jährlich. Die aktuellen Nmin-Werte fließen in die Düngebedarfsermittlung bei Stickstoff für Ackerkulturen, mit Ausnahme von mehrschnittigen Feldfutterbau, ein.
Nmin-Werte können durch das Ziehen eigener repräsentativer Bodenproben ermittelt, aus Veröffentlichungen entnommen oder im LfL-Programm Düngebedarfsermittlung online berechnet werden.
Aktuelles
Nmin-Untersuchung für die Düngesaison 2025 in Auftrag geben
Die Beauftragung von Nmin-Untersuchungen kann über das Bodenportal des LKP erfolgen.
Fragen?
Telefon-Hotline des Landeskuratoriums für pflanzliche Erzeugung (LKP)
Düngeverordnung und Bodenproben
Tel.: 01805 557463
Internet: Kontaktaufnahme zum zuständigen Ringwart
Nmin-Bodenprobe
Wie zieht man eine Nmin-Bodenprobe?
Einschlagen des Bohrstocks in den Boden
Zwischen der Nmin-Probennahme und der letzten Bodenbearbeitung sowie Düngung müssen mindestens sechs Wochen liegen.
Wann zieht man eine Nmin-Bodenprobe?
Kultur | Nmin im Frühjahr Probenahmezeitraum ohne Nmin-Simulation | Herbst-Nmin Probenahmezeitraum mit Nmin-Simulation | Bereitstellung simulierter Nmin-Wert ohne Prognose |
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Wintergetreide, Raps | 10. Jan. - 30. Apr. | 1. Nov. - 09. Jan. | 25. Jan. - 01. Mrz. |
Sommergetreide, sonstige Kultur* | 10. Jan. - 15. Mai | 1. Nov. - 09. Jan. | 15. Feb. - 30. Mrz. |
Zuckerrüben | 10. Jan. - 30. Apr. | 1. Nov. - 09. Jan. | 1. Mrz - 30. Mrz. |
Kartoffeln, Sonnenblumen | 15. Feb. - 15. Mai | 1. Nov. - 14. Feb. | 1. Mrz - 30. Mrz. |
Mais | 05. Mrz. - 15. Jun. | 1. Nov. - 04. Mrz. | 5. Mrz - 30. Mrz. |
Bei im Herbst gezogenen Nmin-Proben ist nach der Laboranalyse anschließend noch eine Nmin-Simulation notwendig. Im Frühjahr gezogene Proben benötigen keine zusätzlich Nmin-Simulation und können unverändert für die Bedarfsermittlung verwendet werden.
Wie viele Nmin-Proben muss man in Abhängigkeit der Gebietskulisse (rote Fläche/nicht rote Fläche) ziehen?
Übersicht, welche Nmin-Werte auf roten Flächen verwendet werden dürfen
Auf roten Flächen ist je Kultur mindestens auf einem Schlag oder einer Bewirtschaftungseinheit eine Probe zu ziehen und das Untersuchungsergebnis für die Bedarfsermittlung dieses Schlages oder dieser Bewirtschaftungseinheit zu verwenden. Für weitere Schläge dieser Kultur im roten Gebiet kann die Probenahme durch die Simulation des Nmin-Wertes ersetzt werden (außer Hopfen, Spargel, Wein und die meisten Sonderkulturen).
Bei roten Flächen darf der veröffentlichte Nmin-Wert und auch ein Nmin-Untersuchungsergebnis eines anderen Schlages oder einer anderen Bewirtschaftungseinheit nicht herangezogen werden.
Was ist die Nmin-Simulation?
Wo erfolgt die Nmin-Simulation?
Die simulierten Nmin-Werte stehen ab den in der Tabelle 1 Spalte 4 genannten Zeitpunkten und somit rechtzeitig zum ersten Düngetermin der jeweiligen Kultur zur Verfügung.
Bei Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau ist keine Ermittlung der im Boden verfügbaren Stickstoffmenge (Nmin) notwendig.
Wie kommt man von einer Nmin-Probe zu einem Nmin-Wert und einer Düngebedarfsermittlung?
Weg 1: Nmin-Probenahme im Herbst mit Nmin-Simulation
- Anmeldung der Proben im Bodenportal (www.boden-bayern.de) des LKP
- Anmeldung für jeden Landwirt frei zugänglich
- Organisation der Beprobung durch das LKP mit seinen Ringwarten
- Probenahme ab dem 01.11. möglich
- Übermittlung des im Labor festgestellten Untersuchungsergebnis der Nmin-Beprobung zeitnah durch das LKP
- Bereitstellung und Übermittlung des rechtlich gültigen Nmin-Werts zu dem in der Tabelle 1 genannten Probenahmezeitraum mit Simulation
- Nmin-Wert im Frühjahr zur Verwendung in der Düngebedarfsermittlung
- Dieser Wert entsteht durch das im Labor festgestellten Untersuchungsergebnis der Nmin-Beprobung in Verrechnung mit der Nmin-Simulation.
- Düngebedarfsermittlung
- Übernahme des Nmin-Wertes in die LfL Düngebedarfsermittlungsprogramme
Weg 2: Nmin-Probenahme im Winter/Frühjahr
- Anmeldung der Proben im Bodenportal (www.boden-bayern.de) des LKP
- Anmeldung für jeden Landwirt frei zugänglich
- Organisation der Beprobung durch das LKP mit seinen Ringwarten
- Frühestmöglicher Termin der Bodenprobenahme im Winter/Frühjahr zu dem in Tabelle 1 genannten Probenahmezeitraum ohne Simulation
- Organisation der Beprobung in gewohnter Weise durch das LKP mit seinen Ringwarten
- Ausgabe der Nmin-Untersuchungsergebnisse an die Landwirte durch das LKP
- Düngebedarfsermittlung
- Übernahme des Nmin-Wertes in die LfL Düngebedarfsermittlungsprogramme
Weg 3: Nmin-Probenahme im Herbst + Dienstleister
- Probenahme ab dem 01.11. möglich
- Übermittlung des Untersuchungsergebnisses der Nmin-Beprobung zeitnah durch das Labor oder den Dienstleister
- Übernahme des Nmin-Wertes bzw. des auf die untersuchte Bodenprobe basierenden simulierten Nmin-Wertes in die Programme des Dienstleisters
Wie kann der Nmin-Gehalt der 3. Tiefe (60–90 cm) berechnet werden, wenn nur zwei Tiefen gezogen wurden?
Berechnung des Nmin-Gehalt der 3. Tiefe (60–90 cm)
- (Nmin-Wert 0–30 cm + Nmin-Wert 30–60 cm) * 0,35 = Nmin-Wert 60–90 cm
Beispiel: (40 kg/ha + 30 kg/ha) * 0,35 = 25 kg/ha für Nmin 60–90 cm - Gesamter Nmin-Wert für alle Tiefen = 1. Tiefe + 2. Tiefe + 3. Tiefe
40 kg/ha + 30 kg/ha + 25 kg/ha = 95 kg/ha für Nmin-Wert 0–90 cm - Alternativ kann auch gleich der gesamte Nmin-Wert 0–90 cm berechnet werden:
(Nmin-Wert 0–30 cm + Nmin-Wert 30–60 cm) * 1,35 = Nmin-Wert 0–90 cm
Beispiel: (40 kg/ha + 30 kg/ha) * 1,35 = 95 kg/ha für Nmin 0–90 cm
Wo werden die Nmin-Werte der LfL veröffentlicht?
Der Ausdruck der veröffentlichten Nmin-Werte, als auch des entsprechenden Wochenblattartikels erfüllt die Aufzeichnungspflicht zur Ermittlung des Nmin-Werts.
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