Organische Düngung
Bioabfälle, Kompost, Klärschlamm
Absieben von Kompost
Neben Gülle, Festmist und Biogasgärrest zählen auch Bioabfälle, Komposte und Klärschlämme zu organischen Düngern.
Organische Dünger enthalten nicht nur Pflanzennährstoffe, sondern auch organische Substanz. Diese dient als Nahrung für die Bodenlebewesen, erhöht somit die biologische Aktivität der Böden und ist Ausgangsstoff für die Humusbildung.
Vor dem Ausbringen der Dünger müssen die Gehalte an Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Phosphat bekannt sein. Im Fall von Bioabfall, Kompost und Klärschlamm ist vor der Ausbringung immer eine Untersuchung der Nährstoffe erforderlich, die entsprechend der Düngemittelverordnung (DüMV) auf dem Lieferschein dokumentiert sein müssen.
Bioabfälle
Abfälle tierischer und pflanzlicher Herkunft werden als Bioabfälle bezeichnet. Auch Komposte und Grünabfälle zählen dazu. Die landwirtschaftliche Verwertung ist in der Bioabfallverordnung geregelt, allerdings sind auch die Düngemittelverordnung und die Düngeverordnung zu beachten. Begrenzungen bestehen hinsichtlich Schadstoffgehalten, maximalen Ausbringmengen und der möglichen Nährstoffzufuhr, die durch die gute fachliche Praxis (Düngeverordnung) geregelt ist.
Kompost
Kompostausbringung
Die Höhe der Stickstoffwirkung im Anwendungsjahr liegt durchschnittlich bei 5 bis 10 % des Gesamtstickstoffgehaltes und ist entscheidend vom Verrottungsgrad abhängig. Erst nach mehrjähriger Anwendung bzw. nach einigen Jahren ist mit einer nennenswerten Freisetzung an Stickstoff aus der Kompostdüngung zu rechnen. Die mineralische N-Düngung kann dann um den entsprechenden Betrag gekürzt werden.
Unkompostierte Grünabfälle
Grüngutlager
Verwertung von Grüngut aus der Landschaftspflege (LfL-Schriftenreihe)
Weitere Bioabfälle
Eine landwirtschaftliche Verwertung ist auch für Abfälle aus der Tierkörperbeseitigung vorgesehen (z. B. Fleischknochenmehl). Diese Abfälle müssen gesondert behandelt sein (z. B. Erhitzung > 135 °C). Zu beachten ist hier speziell die relativ gute Stickstoffwirkung (leicht abbaubares Eiweiß) und der hohe Phosphat- und Kalziumgehalt. Weitere Abfälle, die nicht durch die Bioabfallverordnung erfasst sind, können nach dem Abfallrecht (Einzelfallregelung) einer landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden. Jedoch muss dies jeweils beim zuständigen Landratsamt beantragt werden. Die Abschätzung der Nährstoffwirkung erfolgt durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten.
Klärschlamm
Kläranlage
Rechtlich ist die Verwertung von Klärschlamm unter Berücksichtigung der Vorgaben der Klärschlammverordnung, der Düngemittelverordnung und der Düngeverordnung erlaubt. Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) regelt die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen.
Holzasche
Düngung Übersicht