Die Experten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) planen vom 3. bis zum 5. Juli im Kelheimer Befallsgebiet des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) ein umfangreiches Monitoring. Beim Monitoring liegt der Fokus auf Merkmalen, die auf einen Befall mit dem gefährlichen Quarantäneschädling hinweisen, wie beispielsweise kreisrunde, ca. 1 cm große Ausbohrlöcher oder andere, spezielle Kennzeichen. Die relevanten Wirtsbäume des ALB werden vom Boden aus auf mögliche Befallssymptome durch den Käfer kontrolliert. Die Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit der Gemeinde Saal an der Donau. Das Monitoring findet hauptsächlich auf Privatgrundstücken statt und daher bittet die LfL um die Mithilfe der betroffenen Grundstückseigentümer. Unterstützen Sie die LfL und ihre Mitarbeiter bei den Kontrollen und der Bekämpfung des ALB.
Die LfL-Mitarbeiter werden voraussichtlich in acht Zweierteams im Einsatz sein. Einer der beiden Mitarbeiter ist ein Hundeführer mit seinem ausgebildeten ALB-Spürhund. Alle Beteiligten können sich mit Dienstausweisen als LfL-Mitarbeiter ausweisen. Das Ziel dieser umfangreichen Maßnahme ist es, den zeitlichen Aufwand auf wenige Tage zu konzentrieren und effektiv arbeiten zu können. Entscheidend ist die Mithilfe der Betroffenen, deren Grundstücke wir zur Kontrolle der Bäume betreten. Sollten wir Sie nicht antreffen, werden wir Sie nochmals aufsuchen oder bei Ihnen ein Kontaktformular einwerfen. Danke schon jetzt für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist ein aus Asien eingeschleppter Baumschädling. Der Käfer befällt gesunde Laubbäume. Von den heimischen Bäumen sind bei uns fast alle Laubholzarten gefährdet. Die Vorgaben der EU und des Bundes zielen darauf, den gefährlichen Schädling auszurotten und seine Verbreitung zu verhindern. Auf dieser Grundlage hat die LfL für das Befallsgebiet in Kelheim eine Allgemeinverfügung erlassen, in der alle zu treffenden Maßnahmen – wie das aktuelle Monitoring – erfasst sind. Die Quarantänezone in Kelheim gilt gemäß der aktuellen Allgemeinverfügung bis Ende 2020, sofern es bis dahin keine neuen Funde gibt.