Pressemitteilung - 22. Januar 2016
Bayerische ALB-Befallsgebiete: Allgemeinverfügungen aktualisiert

Derzeit gibt es in Bayern drei Befallsgebiete des weltweit gefürchteten Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB). Am heutigen Freitag werden dafür neue Allgemeinverfügungen im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht und diese lösen die derzeit gültigen Fassungen ab. Die Neufassungen waren durch einen neuen EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 vom 09. Juni 2015 notwendig. Für die von ALB-Bekämpfungsmaßnahmen betroffenen Siedlungsflächen und das Offenland erstellt die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) die Allgemeinverfügungen, für die betroffenen Waldflächen das jeweils zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Den einzelnen Verfügungen liegt eine überarbeitete Karte des Befallsgebietes bei. Die wesentlichen Neuerungen stellen die LfL-Experten den betroffenen Kommunen und ihren Bürgermeistern sowie den betroffenen Bürgern in mehreren Informationsveranstaltungen ab Ende Januar ausführlich vor.

ALB-Käfer auf Blättern sitzendZoombild vorhanden

Asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB)

Der EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 enthält die Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung des ALB. Anlass für seine Überarbeitung war das Ziel, die Maßnahmen gegen den ALB EU-weit zu harmonisieren. Eine Expertenarbeitsgruppe der Kommission hat den Beschluss auf Basis des Beschlusses zum Chinesischen Laubholzbockkäfer und der Standards der European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO) erarbeitet. Seiner endgültigen Fassung stimmten 28 Mitgliedsstaaten zu. Weitreichende Änderungen brachte der Beschluss u.a. zu den Wirtspflanzen bzw. den jetzt definierten spezifizierten Pflanzen, die bei nachgewiesenem ALB-Befall im 100 Meter-Umkreis zu entfernen sind. Auch die Festlegung und der Aufbau (Befalls-, Pufferzone) der Quarantänezone haben sich verändert. Definiertes Ziel des Beschlusses ist die Ausrottung des Quarantäneschädlings ALB bei konsequenter, einheitlicher Anwendung der Vorgaben.

Die Aktualisierung der Allgemeinverfügungen der drei bayerischen Quarantänezonen war notwendig, um die erforderliche Rechtssicherheit nach diesen neuen EU-Vorgaben vor Ort zu gewährleisten.

ALB-Hotline der LfL
Tel. 08161/71-5730
E-Mail: ALB@LfL.bayern.de

ALB-Käfer auf Blättern sitzend

Asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB)

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Karte mit den Straßenzügen der Quarantänezone Schönebach, 08.01.2016

Quarantänezone Schönebach, 08.01.2016

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