LfL-Information
Reform der Gesetzgebung zur Vermarktung von Obst und Gemüse ab 1. Juli 2009
Eine Handreichung für Erzeuger und Vermarkter von frischem Obst und Gemüse in Bayern (3. überarb. Auflage)
Zum 01.07.2009 gelten neue, vereinfachte Normen zur Kennzeichnung von frischem Obst und Gemüse im Handel zur Sicherstellung einer ausreichenden Qualität. Die Europäische Union beschränkt mit der Reform die Anwendung der speziellen Vermarktungsnorm auf die zehn wichtigsten inter- und intranational gehandelten Erzeugnisse. Für fast alle anderen frischen Obst- und Gemüsearten einschließlich für den Verzehr vorgesehener Kräuter führt die EU einen Mindestqualitätsstandard in Form einer allgemeinen Vermarktungsnorm ein. Als Alternative ist die Vermarktung nach UNECE-Normen möglich.Die LfL-Information informiert die bayerische Ernährungswirtschaft - Erzeuger, Händler, Vermarkter, Berater und Kontrolldienste - über die Reform der Gesetzgebung ab Juli 2009 und gibt Hinweise, was zu beachten ist. (26 Seiten)
Erscheinungsdatum: September 2009
Die Publikation als PDF 557 KB