Amtliche Saatenanerkennung: Pflanzkartoffeln
Zentrale Aufgabe der Amtlichen Saatenanerkennung ist die Sicherstellung der Marktversorgung mit qualitativ hochwertigem Saat- und Pflanzgut.
Pflanzgutanerkennung in Bayern – Ernte 2024
Aktuelle Ergebnisse der Anmeldezahlen, Feldbestandsprüfung und Beschaffenheitsprüfung
Pflanzgutanerkennung in Bayern – Ernte 2023
Aktuelle Ergebnisse der Anmeldezahlen, Feldbestandsprüfung und Beschaffenheitsprüfung
Abwicklung des Anerkennungsverfahrens in Bayern
Zoombild vorhanden
Ablaufdiagramm Abwicklung des Anerkennungsverfahrens für Pflanzkartoffeln in Bayern
Pflanzgut darf zu gewerblichen Zwecken nur in Verkehr gebracht werden, wenn es anerkannt ist. Für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens ist die Anerkennungsstelle zuständig.
Die gesetzlichen Vorgaben dazu sind in der Pflanzkartoffelverordnung geregelt.
In Bayern erzeugen ca. 450 landwirtschaftliche Betriebe Pflanzgut, dessen Vermarktung über 45 Vertriebsfirmen oder als Direktvermehrung der Züchter organisiert ist.
30% der Vermehrungsfläche dient der Erzeugung von Pflanzgut für Stärkesorten, 70% der Erzeugung von Speise- und Veredelungssorten.
Nach der Anmeldung der Flächen zur Vermehrung werden diese in zweimaliger amtlicher Feldbestandsprüfung auf den Besatz mit Krankheiten, auf Sortenreinheit und gesetzliche Abtrennungsbestimmungen geprüft. Die Überwachung der Feldbestandsprüfung vor Ort übernehmen die Fachzentren für Pflanzenbau in Zusammenarbeit mit der Amtlichen Saatenanerkennung.
Ist die Feldbestandsprüfung positiv verlaufen, werden im Herbst von den Flächen Knollenproben gezogen. Diese Proben durchlaufen mehrere Tests auf Befall mit verschiedenen Kartoffelviren und den Quarantäneschaderregern Ring- und Schleimfäule.
Kurz vor dem Verkauf einer Partie prüft das Landeskuratorium für Pflanzliche Erzeugung (LKP) jede Pflanzgutpartie auf ihre äußere Beschaffenheit. Hierbei werden Kriterien wie z. B. Sortiernorm, Beschädigungen und Fäulnis beurteilt.
Erst wenn eine Pflanzgutpartie alle Prüfungen bestanden hat, gelangt sie als einwandfrei zertifizierte Ware in den Verkauf. Sie wird mit amtlichen Verschlusssicherungen sowie genormten Etiketten an den Endabnehmer abgegeben.
Die gesetzlichen Vorgaben dazu sind in der Pflanzkartoffelverordnung geregelt.
In Bayern erzeugen ca. 450 landwirtschaftliche Betriebe Pflanzgut, dessen Vermarktung über 45 Vertriebsfirmen oder als Direktvermehrung der Züchter organisiert ist.
30% der Vermehrungsfläche dient der Erzeugung von Pflanzgut für Stärkesorten, 70% der Erzeugung von Speise- und Veredelungssorten.
Nach der Anmeldung der Flächen zur Vermehrung werden diese in zweimaliger amtlicher Feldbestandsprüfung auf den Besatz mit Krankheiten, auf Sortenreinheit und gesetzliche Abtrennungsbestimmungen geprüft. Die Überwachung der Feldbestandsprüfung vor Ort übernehmen die Fachzentren für Pflanzenbau in Zusammenarbeit mit der Amtlichen Saatenanerkennung.
Ist die Feldbestandsprüfung positiv verlaufen, werden im Herbst von den Flächen Knollenproben gezogen. Diese Proben durchlaufen mehrere Tests auf Befall mit verschiedenen Kartoffelviren und den Quarantäneschaderregern Ring- und Schleimfäule.
Kurz vor dem Verkauf einer Partie prüft das Landeskuratorium für Pflanzliche Erzeugung (LKP) jede Pflanzgutpartie auf ihre äußere Beschaffenheit. Hierbei werden Kriterien wie z. B. Sortiernorm, Beschädigungen und Fäulnis beurteilt.
Erst wenn eine Pflanzgutpartie alle Prüfungen bestanden hat, gelangt sie als einwandfrei zertifizierte Ware in den Verkauf. Sie wird mit amtlichen Verschlusssicherungen sowie genormten Etiketten an den Endabnehmer abgegeben.