Neue Herbizidzulassung zur gezielten Bekämpfung von Kreuzkraut-Arten
Kreuzkräuter enthalten Giftstoffe (Pyrrolizidinalkaloide) die für Pferde, Rinder und andere Rauhfutterfresser tödlich sein können. Die Giftpflanzen, vorwiegend Wasser-Kreuzkraut und Jakobs-Kreuzkraut, müssen daher auf Wiesen und Weiden intensiv kontrolliert werden. Als direkte Maßnahme kommen vor allem eine mechanische Regulierung durch Ausstechen und Ausreißen, sowie eine Behandlung mit geeigneten Herbiziden in Frage. Während auf ökologisch bewirtschaftetem Grünland nur die mechanische Einzelpflanzenbekämpfung möglich ist, kann unter konventioneller Bewirtschaftung auch ein "Befreiungsschlag" mit einer Herbizidbehandlung durchgeführt werden. Bei einem Kreuzkraut-Besatz in höherer Dichte und auf größeren Flächen ist eine Flächenspritzung notwendig. Hierfür muss in Bayern eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Umweltbehörde am Landratsamt eingeholt werden.
Bisherige Herbizide mit "Nebenwirkungen"
Bisher waren zur gezielten Bekämpfung von Kreuzkraut-Arten im Grünland nur Herbizide mit einer relativ breiten Wirkung zugelassen. Bei der Anwendung von Präparaten wie Simplex® oder Kinvara® wurden nicht nur Kreuzkräuter, sondern auch andere Kräuter, die ggf. aber wertvolle Pflanzen des Grünlandbestandes sind, behandelt und geschädigt. Diese "Nebenwirkungen" sind bei Präparaten mit mehreren, leistungsfähigen Wirkstoffen unvermeidlich. Bei der chemischen Unkrautbekämpfung im Grünland wäre aber eher eine gezielte bzw. selektive Behandlung gegen die jeweiligen Unkräuter wünschenswert.
Neues Herbizid mit selektiver Wirkung
In Vergleichsversuchen haben wir festgestellt, dass das Spezial-Präparat Lontrel 600® eine leistungsgleiche Wirkung auf Kreuzkraut-Arten wie das breit wirksame Herbizid Simplex® besitzt. Aufgrund der einfachen Wirkstoffausstattung mit Clopyralid hat Lontrel 600® eine selektive Wirkung gegen Kreuzkräuter und schont somit weitere, wertvolle Grünland-Kräuter.
Im Rahmen des Lückenindikationsverfahrens wurde im August 2024 vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassung von Lontrel 600® zur Bekämpfung von Kreuzkraut-Arten auf Wiesen und Weiden erteilt.
Für eine chemische Regulierung von Kreuzkraut-Arten im Grünland empfehlen wir daher bevorzugt den Einsatz von Lontrel 600® zur Einzelpflanzen- und Flächenbehandlung. Die Anwendung ist im Spätsommer kurz nach dem letzten Schnitt auf die vorhandenen Blattrosetten der Kreuzkräuter vorzunehmen. Eine Futternutzung des behandelten Aufwuchses ist im Jahr der Behandlung nicht zulässig.
Wiese mit einem hohen Besatz an Jakobs-Kreuzkraut. Foto: J. Ettl
Blüten des Wasser-Kreuzkrauts
Blattrosette des Wasser-Kreuzkrauts
Anwendung im Steckbrief
Präparat
Lontrel 600 (Wirkstoff: Clopyralid 600 g/l)
Einsatzgebiet
Grünland, Wiesen und Weiden
Zielpflanzen
Kreuzkraut-Arten
Termin
Spätsommer bis Herbst, nach der letzten Nutzung, mit Nutzungsverzicht des behandelten Aufwuchses im Jahr der Anwendung.
Behandlung
Spritzen als Einzelpflanzen- oder Flächenbehandlung auf befallenen Teilflächen.
Aufwand
0,2 l/ha als Flächenspritzung bzw. 10 ml/10 l Spritzlösung für die Einzelpflanzenbehandlung.
Auflagen
- NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten
- NT101-1: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem mindestens 50 % abdriftmindernden Gerät erfolgen. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
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