Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2019 – Anwendungskontrollen, Genehmigungsverfahren

In zahlreichen gärtnerischen Kulturen und landwirtschaftlichen Sonderkulturen stehen nach wie vor nur begrenzt zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Zur Schließung dieser Bekämpfungslücken können bayerische Betriebe bei IPS 1b Anträge auf Genehmigung im Einzelfall stellen. Der Pflanzenschutz ist sehr intensiv gesetzlich geregelt. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch Fachrechtskontrollen überprüft. In Bayern liegt die Federführung der Anwendungskontrollen bei IPS 1b.

Genehmigungen nach § 22 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz

Im Jahr 2019 wurden bei IPS 1b insgesamt 473 Anträge zur Genehmigung eingereicht. 426 Anträge konnten nach Prüfung genehmigt werden. 304 Genehmigungen wurden für Freilandanwendungen ausgestellt, 88 für Anwendungen im Gewächshaus. 34 Genehmigungen betrafen sowohl Freiland als auch Gewächshaus. 47 Anträge waren aus diversen Gründen zurückzuweisen.
Anträge nach Anbausparten
Gemüsebau (incl. Kräuter)96
Obstbau97
Zierpflanzenbau/Baumschule156
Ackerbau124
311 Genehmigungen wurden nach erneuter Prüfung befristet verlängert.
Die Anträge können sowohl als Einzelanträge als auch als Sammelanträge (juristische Personen) gestellt werden. Der Anteil Sammelanträge lag bei ca. 40 %.
Schwerpunkte der Genehmigungen im Bereich Ackerbau waren Herbizide für Energiepflanzen sowie für die Saatguterzeugung von Wildkräutern und Wildgräsern.
In der Sparte Zierpflanzenbau/Baumschule wurden hauptsächlich Fungizide beantragt. Begründet wurde dies mit zunehmender Resistenzgefahr durch eine eingeschränkte Wirkstoffpalette. Im Bereich Arznei- und Gewürzpflanzen gab es einen Bedarf vor allem an Herbiziden.

Genehmigungen nach § 22 Abs. 2 Externer Link

Ausnahmegenehmigung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland nach § 12 Abs. 2 PflSchG

Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf Freilandflächen ausgebracht werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt sind. Außerhalb dieser Flächen, dem sogenannten Nichtkulturland, ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – wenn überhaupt - nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Landwirtschaftsbehörde möglich.
Bei Anträgen von überregionaler Bedeutung ist IPS 1b zuständig.
Im Jahr 2019 waren insgesamt 11 Anträge zu bearbeiten. Alle Anträge konnten unter Auflagen und z. T. mit Einschränkungen genehmigt werden. Genehmigt wurde der Einsatz von Totalherbiziden in sicherheitsrelevanten Bereichen wie z. B. Gleisanlagen, Tanklager, Gasverdichterstationen, Bohrplätzen und Umspannwerken.

Anwendungskontrollen Pflanzenschutz

Das EU-Recht und das deutsche Pflanzenschutzrecht enthalten zahlreiche Vorgaben zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften sind die Länder zuständig.
Die Arbeitsgruppe 1b übernimmt die Organisation, Auswertung und Berichterstattung der bayernweiten Kontrollen. Die Fachzentren Pflanzenbau der ÄELF führen die Kontrollen nach Vorgabe von IPS 1b durch.
Im Jahr 2019 wurden 1046 Anwendungskontrollen durchgeführt in landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben, in Gewerbebetrieben sowie bei Dienstleistern, Kommunen und Privatpersonen. Dabei wurden 600 Proben (Pflanzen, Boden, Behandlungsflüssigkeiten, Saatgut von Mais, Raps, Zuckerrüben und Wintergetreide) genommen und im Labor auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe untersucht.

Bundesweite Kontrollschwerpunkte

  • Im Jahr 2019 wurde im dritten Jahr die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Beerenobst und Weinreben als Schwerpunkt überprüft.
    Bei 33 Kontrollen in Bayern war kein Verstoß zu verzeichnen.
  • Im Jahr 2019 wurde die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch Dienstleister (z. B. Lohnunternehmer, Maschinenringe, Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Hausmeisterdienste) im zweiten Jahr als Schwerpunkt geprüft.
    Bei 24 Kontrollen ergaben sich 12 Beanstandungen.
In 2019 wurde die gezielte Überwachung der Einhaltung von Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz fortgesetzt. Hier wurden in 8 von 66 Fällen Verstöße festgestellt.
Pflanzenschutzmitteleinsatz auf Kulturland
Über alle Kontrolltatbestände gerechnet ergab sich eine Beanstandungsquote von 1,9 %.
Pflanzenschutzmitteleinsatz auf Nichtkulturland
Auf Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch gärtnerisch genutzt sind, fanden 113 Kontrollen statt. Kontrolliert wurde der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (insbesondere Herbizide) auf Hof- und Betriebsflächen, kommunalen Flächen sowie Feldrainen, Feldwegen Böschungen etc.
Die Beanstandungsquote lag bei 65 %. Aus der vergleichsweise hohen Anzahl Beanstandungen lassen sich jedoch keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Umfang der Fehlanwendungen ziehen, da es sich größtenteils um Anlasskontrollen handelte. Die Beanstandungen machen jedoch deutlich, dass weiterhin eine intensive Aufklärungsarbeit erforderlich ist.