Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2019 – Monitoring von Quarantäneorganismen, phytosanitäre Maßnahmen im EU-Binnenmarkt
Pflanzengesundheitliche Maßnahmen sollen verhindern, dass Schädlinge von Pflanzen verbreitet werden. Die nachhaltige Pflanzenproduktion soll gesichert und die Pflanzen in ihren natürlichen Lebensräumen geschützt werden.
Seit dem 14.12.2019 sind die Kontrollverordnung (EU) 2017/625 und die Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen in Kraft getreten. Ziele der Regelungen sind die Vereinheitlichung der Kontrollverfahren und -anforderungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinärkontrolle, Pflanzengesundheit und ein verbesserter Schutz der Union vor Einschleppung und Verbreitung von besonders gefährlichen Pflanzenkrankheiten und –schädlingen durch gemeinsame Kontrollstandards und bessere Rückverfolgbarkeit.
Pflanzen-Handel im EU-Binnenmarkt
Pflanzenpässe bescheinigen bei dem Handel von Pflanzen innerhalb der EU die Freiheit von Quarantäneschädlingen und die Einhaltung phytosanitärer Vorschriften. Voraussetzung ist die Registrierung der Betriebe. In den registrierten Betrieben werden mit Unterstützung der ÄELF sowie der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau die Aufzeichnungen überprüft und die phytosanitären Kontrollen durchgeführt. Bei Auftreten von Quarantäneschadorganismen werden Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet und überwacht. Mehr
EG-Qualität
Für Gesundheit und Qualität von Vermehrungsmaterial in den Bereichen Gemüse, Obst und Zierpflanzen wurde innerhalb der EU ein einheitlicher Standard geschaffen. Die Mindestanforderungen werden durch Standardmaterial abgedeckt. Ausschließlich für Anbaumaterial von Kern- und Steinobst ist auf Antrag eine freiwillige Anerkennung als Vorstufen-, Basismaterial oder Zertifiziertes Material möglich. Betriebe, die das Anbaumaterial produzieren und handeln, müssen in ein amtliches Verzeichnis aufgenommen sein. Durch regelmäßige Überwachung wird sichergestellt, dass diese Betriebe ihren Verpflichtungen nachkommen und das Pflanzgut den Anforderungen entspricht. In Zusammenarbeit mit den ÄELF erfolgen die jährlichen Betriebskontrollen. Mehr
Holzverpackungsmaterial gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15
Um die Ausbreitung von Schadorganismen mit Holzverpackungen zu minimieren, sind nach dem Internationalen IPPC-Standard ISPM 15 eine Hitzebehandlung sowie die Kennzeichnung des Holzes vorgeschrieben. In allen Betrieben werden die Buch- und Betriebskontrollen von Inspektoren der ÄELF durchgeführt. Bei der Abnahme der Kammern unterstützen externe Sachverständige die LfL. Mehr
Monitoring auf Quarantäneorganismen
Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers
In Kolbermoor und Rosenheim wurden 2016 mehrere Käfer des Asiatischen Moschusbockkäfers gefunden. Der in China vorkommende Asiatische Moschusbockkäfer (Aromia bungii) gilt als Baumschädling und wird in Pflanzen oder in Holz, insbesondere in Verpackungsholz, eingeschleppt.
Die Bekämpfungsmaßnahmen wurden im Jahr 2019 fortgeführt. Von der LfL wird ein Informations- und Schulungsprogramm angeboten, das vom Internetbeitrag mit Hintergrundinformationen über eine Hotline bis hin zu Informationsschriften und Informationsveranstaltungen reicht, damit die Betroffenen und die gesamte Öffentlichkeit über die Bekämpfungsmaßnahmen informiert sind. Zahlreiche Anfragen aus der Politik und der Presse wurden beantwortet. In Rosenheim und Kolbermoor wird ein Baumkataster der Wirtsbäume erstellt und die erfassten Gehölze auf Schädlingsbefall kontrolliert. In Kolbermoor mussten Gehölze der Gattung Prunus gefällt werden. Damit den Bürgern keine Kosten für das Entfernen der Gehölze entstehen, hat der Freistaat Bayern für die betroffenen Kommunen ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, das unter anderem alle anfallenden Kosten für die Fällungen auf Privatgrund übernimmt. Mehr