Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2017 - Anwendungskontrollen, Genehmigungsverfahren
In zahlreichen gärtnerischen Kulturen und landwirtschaftlichen Sonderkulturen stehen nach wie vor nur begrenzt zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Zur Schließung dieser Bekämpfungslücken können bayerische Betriebe bei IPS 1b Anträge auf Genehmigung im Einzelfall stellen.
Der Pflanzenschutz ist sehr intensiv gesetzlich geregelt. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch Fachrechtskontrollen überprüft. In Bayern liegt die Federführung der Anwendungskontrollen bei IPS 1b.