Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2017 - Anwendungskontrollen, Genehmigungsverfahren

In zahlreichen gärtnerischen Kulturen und landwirtschaftlichen Sonderkulturen stehen nach wie vor nur begrenzt zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Zur Schließung dieser Bekämpfungslücken können bayerische Betriebe bei IPS 1b Anträge auf Genehmigung im Einzelfall stellen.
Der Pflanzenschutz ist sehr intensiv gesetzlich geregelt. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch Fachrechtskontrollen überprüft. In Bayern liegt die Federführung der Anwendungskontrollen bei IPS 1b.
Im Jahr 2017 wurden bei IPS 1b insgesamt 606 Anträge zur Genehmigung eingereicht. 568 Anträge konnten nach Prüfung genehmigt werden. 418 Genehmigungen wurden für Freilandanwendungen ausgestellt, 88 für Anwendungen im Gewächshaus. 62 Genehmigungen betrafen sowohl Freiland als auch Gewächshaus. 38 Anträge waren aus diversen Gründen zurückzuweisen.

Anträge nach Anbausparten

  • Gemüsebau (incl. Kräuter): 108
  • Obstbau: 73
  • Zierpflanzenbau/Baumschule: 195

  • Ackerbau: 230
329 Genehmigungen wurden nach erneuter Prüfung befristet verlängert.
Mit zirka 38 Prozent lag der Schwerpunkt der Antragstellung im Bereich Ackerbau einschließlich Energiepflanzen. Der konventionelle Anbau von Emmer hat an Bedeutung gewonnen. Da derzeit keine Herbizide und Wachstumsregler für Emmer zugelassen sind, musste in 49 Fällen der Einsatz über Einzelfallgenehmigungen ermöglicht werden. Das nach wie vor anhaltende Interesse der Landwirte am Anbau von Energiepflanzen spiegelt sich in den 52 Anträgen für Herbizidanwendungen in Energiegras, Duchwachsener Silphie und Kurzumtriebsplantagen wider. Neu waren Genehmigungen für den Einsatz von Herbiziden in der Kultur Russischer Löwenzahn.

Genehmigungen nach § 22 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz