Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2017 - Monitoring von Quarantäneorganismen, phytosanitäre Maßnahmen im EU-Binnenmarkt

Die Verbreitung von Quarantäneschädlingen an Pflanzen soll verhindert werden. Für den Handel von Pflanzen innerhalb des EU-Binnenmarktes ist ein Pflanzenpass vorgeschrieben. Hölzernes Verpackungsmaterial darf im weltweiten Handel nur nach einer phytosanitären Behandlung verwendet werden. Auf Quarantäneschädlinge an Pflanzen wird ein bayernweites Monitoring durchgeführt und bei Befall werden Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen.

Pflanzenhandel im EU-Binnenmarkt

In Bayern sind 1582 Betriebe nach der Pflanzenbeschauverordnung registriert. Beim Pflanzenhandel innerhalb der EU bescheinigen Pflanzenpässe die Freiheit von Quarantäneschadorganismen und die Einhaltung phytosanitärer Vorschriften. 318 Betriebe stellen die Pflanzenpässe selbst aus. In den registrierten Betrieben werden mit Unterstützung der ÄELF sowie der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau die Aufzeichnungen überprüft und die phytosanitären Kontrollen durchgeführt. Bei Auftreten von Quarantäneschadorganismen werden Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet und überwacht.  Mehr

EG-Qualität

Für Gesundheit und Qualität von Vermehrungsmaterial in den Bereichen Gemüse, Obst und Zierpflanzen wurde innerhalb der EU ein einheitlicher Standard geschaffen. Die Mindestanforderungen werden durch Standardmaterial abgedeckt. Ausschließlich für Anbaumaterial von Kern- und Steinobst ist auf Antrag eine freiwillige Anerkennung als Vorstufen-, Basismaterial oder Zertifiziertes Material möglich. Betriebe, die das Anbaumaterial produzieren und handeln, müssen in ein amtliches Verzeichnis aufgenommen sein. Durch regelmäßige Überwachung wird sichergestellt, dass diese Betriebe ihren Verpflichtungen nachkommen und das Pflanzgut den Anforderungen entspricht. In dem amtlichen Verzeichnis sind 183 Betriebe registriert. In Zusammenarbeit mit den ÄELF erfolgen die jährlichen Betriebskontrollen.   Mehr

Holzverpackungsmaterial gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15

Holzverpackungsmaterial gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15

Um die Ausbreitung von Schadorganismen mit Holzverpackungen zu minimieren, sind nach dem Internationalen IPPC-Standard ISPM 15 eine Hitzebehandlung sowie die Kennzeichnung des Holzes vorgeschrieben. Derzeit verfügen 707 Betriebe in Bayern über das Recht, Holzverpackungen mit der amtlichen Registriernummer zu kennzeichnen. 210 Betriebe behandeln das Holz in eigenen Trockenkammern. In allen Betrieben werden die Buch- und Betriebskontrollen von Inspektoren der ÄELF durchgeführt. Bei der Abnahme der Kammern unterstützen externe Sachverständige die LfL.   Mehr

Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers

Der Asiatische Moschusbockkäfer (Aromia bungii)

Käfer auf Ast

In Kolbermoor und Rosenheim wurden 2016 mehrere Käfer des Asiatischen Moschusbockkäfers gefunden. Der in China vorkommende Asiatische Moschusbockkäfer (Aromia bungii) gilt als Baumschädling und wird in Pflanzen oder in Holz, insbesondere in Verpackungsholz, eingeschleppt.
Die Bekämpfungsmaßnahmen wurden im Jahr 2017 fortgeführt. Von der LfL wurde ein Informations- und Schulungsprogramm aufgebaut, das vom Internetbeitrag mit Hintergrundinformationen über eine Hotline bis hin zu Informationsschriften und Informationsveranstaltungen reicht, damit die Betroffenen und die gesamte Öffentlichkeit über die Bekämpfungsmaßnahmen informiert sind. Zahlreiche Anfragen aus der Politik und der Presse wurden beantwortet. Eine Allgemeinverfügung mit Abgrenzung der Quarantänezone und Anordnungsbescheide wurden erlassen. In Rosenheim und Kolbermoor wurde begonnen ein Baumkataster der Wirtsbäume zu erstellen und die erfassten Gehölze wurden auf Schädlingsbefall kontrolliert. In Kolbermoor mussten 85 Gehölze der Gattung Prunus gefällt werden. Damit den Bürgern keine Kosten für das Entfernen der Gehölze entstehen, hat der Freistaat Bayern für die betroffenen Kommunen ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, das unter anderem alle anfallenden Kosten für die Fällungen auf Privatgrund übernimmt.  Mehr