Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2021 – Monitoring von Quarantäneorganismen, phytosanitäre Maßnahmen im EU-Binnenmarkt
Pflanzengesundheitliche Maßnahmen sollen verhindern, dass Pflanzenschädlinge verbreitet werden. Die nachhaltige Pflanzenproduktion soll gesichert und die Pflanzen in ihren natürlichen Lebensräumen geschützt werden.
Für den Handel von Pflanzen innerhalb des EU-Binnenmarktes ist ein Pflanzenpass vorgeschrieben. Hölzernes Verpackungsmaterial darf im weltweiten Handel nur nach einer phytosanitären Behandlung verwendet werden. Auf Quarantäneschädlinge an Pflanzen wird ein bayernweites Monitoring durchgeführt und bei Befall werden Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen.
Pflanzen-Handel im EU-Binnenmarkt
Muster eines Pflanzenpasses
In Bayern sind 1858 Unternehmer nach der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 registriert. Beim Pflanzenhandel innerhalb der EU bescheinigen Pflanzenpässe die Freiheit von Quarantäneschadorganismen und die Einhaltung phytosanitärer Vorschriften. 633 Unternehmer stellen die Pflanzenpässe selbst aus. In den registrierten Unternehmen werden mit Unterstützung der ÄELF sowie der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau gemäß Kontrollverordnung (EU) 2017/625 die Aufzeichnungen überprüft und die phytosanitären Kontrollen durchgeführt. Bei Auftreten von Quarantäneschadorganismen werden Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet und überwacht. Mehr
Holzverpackungsmaterial gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15
Um die Ausbreitung von Schadorganismen mit Holzverpackungen zu minimieren, sind nach dem Internationalen IPPC-Standard ISPM 15 eine Hitzebehandlung sowie die Kennzeichnung des Holzes vorgeschrieben. Derzeit verfügen 690 Unternehmen in Bayern über das Recht, Holzverpackungen mit der amtlichen Registriernummer zu kennzeichnen. 204 Unternehmen behandeln das Holz in eigenen Trockenkammern. In allen Unternehmen werden die Buch- und Betriebskontrollen gemäß Kontrollverordnung (EU) 2017/625 von Pflanzengesundheitsinspektoren/innen der ÄELF durchgeführt. Bei der Abnahme der Kammern unterstützen externe Sachverständige die LfL. Mehr
EG-Qualität
Für Gesundheit und Qualität von Vermehrungsmaterial in den Bereichen Gemüse, Obst und Zierpflanzen wurde innerhalb der EU ein einheitlicher Standard geschaffen. Die Mindestanforderungen werden durch Standardmaterial abgedeckt. Ausschließlich für Anbaumaterial von Kern- und Steinobst ist auf Antrag eine freiwillige Anerkennung als Vorstufen-, Basismaterial oder Zertifiziertes Material möglich. Betriebe, die das Anbaumaterial produzieren und handeln, müssen in ein amtliches Verzeichnis aufgenommen sein. Durch regelmäßige Überwachung wird sichergestellt, dass diese Betriebe ihren Verpflichtungen nachkommen und das Pflanzgut den Anforderungen entspricht. In dem amtlichen Verzeichnis sind 251 Betriebe registriert. In Zusammenarbeit mit den ÄELF erfolgen die jährlichen Betriebskontrollen. Mehr
Monitoring auf Quarantäneorganismen
Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers (Aromia bungii)
Die Bekämpfungsmaßnahmen wurden im Jahr 2021 fortgeführt. Von der LfL wird ein Informations- und Schulungsprogramm angeboten, das vom Internetbeitrag mit Hintergrundinformationen über eine Hotline bis hin zu Informationsschriften und Informationsveranstaltungen reicht, damit die Betroffenen und die gesamte Öffentlichkeit über die Bekämpfungsmaßnahmen informiert sind. Zahlreiche Anfragen aus der Politik und der Presse wurden beantwortet. In der Quarantänezone Rosenheim / Kolbermoor hat die LfL ein Baumkataster der Wirtsbäume erstellt. Die erfassten Gehölze werden auf Schädlingsbefall kontrolliert. In Kolbermoor mussten 24 Gehölze der Gattung Prunus gefällt werden, Befall mit dem Asiatischen Moschusbockkäfer konnte in 17 dieser Gehölze nachgewiesen werden. Mehr