Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
NAP: Einhaltung der Vorschriften

Hauptsächliches Ziel von Kontrollen im Pflanzenschutz ist es, die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen, insbesondere einem nicht sachgerechten Anwenden von Pflanzenschutzmitteln sowie einer unzulässigen Einfuhr und unerlaubtem Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln entgegenzuwirken. Dadurch sollen mögliche Gefahren für die Gesundheit von Mensch, Tier und für den Naturhaushalt abgewendet werden, die durch eine nicht bestimmungsgemäße oder nicht sachgerechte Anwendung oder illegal vertriebene Pflanzenschutzmittel entstehen können.

Rechtliche Vorschriften – Überblick

Pflanzenschutz ist von der EU sehr umfassend geregelt. Umgesetzt wird das EU-Recht in Deutschland v. a. mit dem Pflanzenschutzgesetz und mehreren Verordnungen.  Mehr

Größere Mindestabstände bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu Anwohnern und Umstehenden

Der Mindestabstand zu Umstehenden und Anwohnern darf bei Anwendungen in Flächenkulturen 1 m und bei Anwendungen in Raumkulturen 3 m nicht unterschreiten.  Mehr

Mindestabstände bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu Anwohnern und Umstehenden im Weinbau

In Gebieten mit pflanzlicher Erzeugung liegen Kulturflächen und Bebauung oft sehr eng nebeneinander. Pufferstreifen oder Eingrünungen an den Ortsrändern fehlen weitestgehend. Hierdurch können Konflikte zwischen Anliegern und den Anwendern von Pflanzenschutzmitteln auftreten. Dies gilt aber auch für andere an Kulturflächen angrenzende sensible Flächen. 

Mindestabstände bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu Anwohnern und Umstehenden im Weinbau (LWG) Externer Link

Bienenschutz beim Pflanzenschutz beachten

Zum Schutz von Bienen ist ein sachgemäßer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich. Um dies bestmöglich sicherzustellen, wurden entsprechende Vorschriften erlassen. Auf dieser Seite werden die wichtigsten Informationen für Sie knapp und übersichtlich zusammengestellt.  Mehr

Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Das Pflanzenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen vom 6. Februar 2012) macht genaue Angaben darüber, wer Pflanzenschutzmittel anwenden, über Pflanzenschutz beraten oder Pflanzenschutzmittel vertreiben darf. Ein Sachkundenachweis der zuständigen Behörde ist unabdingbar.   Mehr

Regelmäßige Fortbildung im Pflanzenschutz ist verpflichtend

Alle sachkundigen Personen – Anwender, Berater und Abgeber – sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme wahrzunehmen.  Mehr

Einfache Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz

In der Leitlinie der Länder zur Festlegung von einfachen Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz haben die Länder die Tätigkeiten gelistet, die als einfache Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz gelten.  Mehr

Entsorgungspflicht für nicht mehr zulässige und verbotene Pflanzenschutzmittel

Verbotene, entsorgungspflichtige, nicht mehr zulässige oder unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel müssen nach § 15 Pflanzenschutzgesetz unverzüglich beseitigt, d. h. unverzüglich ordnungsgemäß entsorgt werden.  Mehr

Pflanzenschutzmittelverkehrskontrolle

Die Pflanzenschutzmittelverkehrskontrolle überwacht die Einhaltung der geltenden Vorschriften beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM). Dabei ist jedes Bundesland für die Umsetzung in seinem Landesgebiet zuständig.  Mehr