Eier und Geflügel
Registrierung von Legehennenbetrieben

Legehennenbetriebe müssen die verwendeten Ställe registrieren lassen, sobald sie eine bestimmte Hühnerzahl übersteigen. Auch der Vermarktungsweg der Eier entscheidet darüber, ob eine Registrierung erforderlich ist.

Wer muss sich registrieren lassen?

Die Registrierung ist vorgeschrieben

  • bei 350 und mehr Hühnern der Art Gallus gallus (kein anderes Geflügel).
  • wenn die erzeugten Eier - unabhängig von der Anzahl der Hühner -auf Wochenmärkten oder an Wiederverkäufer (Bäcker, Metzger, Läden, Händler,...) verkauft/geliefert werden.
Unter 350 Hühnern und ohne die Nutzung der oben beschriebenen Vermarktungswege ist keine Registrierung erforderlich. In diesem Fall ist die Vermarktung jedoch nur ab Hof und direkt an der Haustüre möglich. Wichtig: Eier nicht sortieren.
Eine freiwillige Registrierung ist darüber hinaus jederzeit möglich.

Zuständigkeit

Mit Wirkung zum 19.09.2003 ist das Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG) in Kraft getreten. Für die Umsetzung dieses Gesetzes ist in Bayern die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte zuständig.

Ablauf der Registrierung

Der Inhaber eines Legehennenbetriebes hat diesen mit den dazugehörigen Ställen und den jeweils praktizierten Haltungsarten beim Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte mit nachfolgendem Antragsformular anzuzeigen.
Mitbestandteil des Antrages ist das Prüfprotokoll des Veterinäramtes sowie ein Lageplan des Stalles.

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte

Menzinger Straße 54
80638 München
E-Mail: eier@lfl.bayern.de

Erläuterung Erzeugercode

Bei erfolgreicher Registrierung wird jedem Stall ein Erzeugercode (Eierstempelnummer) zugeteilt, der für die Stempelung der Eier verwendet werden kann.

Eierstempel - Erläuterung des Erzeugercodes pdf 281 KB

Auflagen

Mit der Registrierung muss verpflichtend eine Stall- und Vermarktungsliste geführt werden.

Stallliste:

  • Datum der Einstallung des Durchganges und Anzahl der eingestallten Hühner
  • Anzahl der täglich produzierten Eier
  • Anzahl der täglich verendeten/geschlachteten Hühner

Vermarktungsliste:

  • Wieviele Eier werden wo und wann verkauft/verbraucht (z. B. 100 erzeugte Eier, davon 50 am Wochenmarkt und 40 ab Hof verkauft, 10 Privatverbrauch).

Die Aufbewahrungspflicht beträgt 12 Monate.

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