Eier und Geflügel
Registrierung von Legehennenbetrieben
Legehennenbetriebe müssen die verwendeten Ställe registrieren lassen, sobald sie eine bestimmte Hühnerzahl übersteigen. Auch der Vermarktungsweg der Eier entscheidet darüber, ob eine Registrierung erforderlich ist.
Wer muss sich registrieren lassen?
Die Registrierung ist vorgeschrieben
- bei 350 und mehr Hühnern der Art Gallus gallus (kein anderes Geflügel).
- wenn die erzeugten Eier - unabhängig von der Anzahl der Hühner -auf Wochenmärkten oder an Wiederverkäufer (Bäcker, Metzger, Läden, Händler,...) verkauft/geliefert werden.
Eine freiwillige Registrierung ist darüber hinaus jederzeit möglich.
Zuständigkeit
Mit Wirkung zum 19.09.2003 ist das Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG) in Kraft getreten. Für die Umsetzung dieses Gesetzes ist in Bayern die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte zuständig.
Ablauf der Registrierung
Mitbestandteil des Antrages ist das Prüfprotokoll des Veterinäramtes sowie ein Lageplan des Stalles.
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte
Menzinger Straße 54
80638 München
E-Mail: eier@lfl.bayern.de
Erläuterung Erzeugercode
Auflagen
Mit der Registrierung muss verpflichtend eine Stall- und Vermarktungsliste geführt werden.
Stallliste:
- Datum der Einstallung des Durchganges und Anzahl der eingestallten Hühner
- Anzahl der täglich produzierten Eier
- Anzahl der täglich verendeten/geschlachteten Hühner
Vermarktungsliste:
- Wieviele Eier werden wo und wann verkauft/verbraucht (z. B. 100 erzeugte Eier, davon 50 am Wochenmarkt und 40 ab Hof verkauft, 10 Privatverbrauch).
Die Aufbewahrungspflicht beträgt 12 Monate.
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Welche Betriebe müssen sich registrieren lassen? Wer ist für die Registrierung zuständig und wie läuft sie ab? Welche Informationen beinhaltet die Kennnummer? Mehr
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Für die Vermarktung von nach Gewichtsklassen sortierten Eiern über das Haustürgeschäft hinaus an Wiederverkäufer oder über den Hofladen ist neben Ihrer Registrierung als Erzeugerbetrieb auch eine Registrierung als Packstelle erforderlich. Mehr