Musterverträge für die ausgelagerte Jungviehaufzucht
Die arbeitsteilige Kalbinnenerzeugung zwischen zwei Betrieben gewinnt stark an Bedeutung, setzt aber klare Regelungen zwischen den Partnern voraus.
Die LfL stellt als Vertragsgrundlage zwei unterschiedliche Typen von Musterverträgen vor, die an die eigenen Gegebenheiten anzupassen sind.
Die Jungviehaufzucht als die Basis wirtschaftlicher Milcherzeugung wird in den meisten Fällen im geschlossenen System betrieben, d.h. der Milchviehhalter erzeugt die Bestandsergänzung im eigenen Betrieb. Immer mehr Betriebe stoßen bei Entwicklungsschritten aber an die Grenzen ihrer Flächen- oder Arbeitskapazitäten. Arbeitsteilige Kalbinnenerzeugung zwischen zwei Betrieben gewinnt daher stark an Bedeutung, setzt aber klare Regelungen zwischen den Partnern voraus. Die Musterverträge dienen sowohl für die Regelung mit Tagespauschale als auch mit Ver- und Rückkauf des Tieres als anzupassende Vertragsgrundlage.
Variante mit Futtertagegeld
Der Milcherzeugerbetrieb liefert an den Aufzuchtbetrieb weibliche Kälber bzw. Fresser. Die Tiere bleiben im Eigentum des Milcherzeugerbetriebs. Der Aufzuchtbetrieb verpflichtet sich, die Kälber ordnungsgemäß aufzuziehen und diese Tiere als hochträchtige Färsen an den Milcherzeugerbetrieb zurückzugeben. Pro Aufzuchttag erhält er dafür einen festen Tagessatz.
Die Höhe der Tagespauschale ist individuell zu ermitteln. Helfen können dabei die Internetdeckungsbeiträge (DB-Verfahren Kalbinnenaufzucht) und die Milchreporte Bayern.
Variante mit Verkauf und Rückkauf
Der Milcherzeugerbetrieb verkauft an den Aufzuchtbetrieb weibliche Kälber bzw. Fresser. Die Tiere gehen in das Eigentum des Aufzuchtbetriebs über. Der Aufzuchtbetrieb zieht die Kälber ordnungsgemäß auf und lässt sie decken. Der Milcherzeugerbetrieb kauft diese Tiere als hochträchtige Färsen zu einem vereinbarten Preis wieder zurück.