Anleitung zur Haushaltsbuchführung

Das Erfassen der privaten Einnahmen und Ausgaben mittels der Haushaltsbuchführung schafft einen Überblick über die eigene finanzielle Situation. Damit ist sie Grundlage jeder Budgetplanung.

Mit der "Anleitung zur Haushaltsbuchführung" stellt die LfL einen einheitlichen Kontenrahmen und Leerformulare für die manuelle Aufzeichnung zur Verfügung. Die Konten sind mit denen des PC-Programms "Budget" und des "Finanztimers" abgestimmt.

Die Haushaltsbuchführung erfasst die privaten Einnahmen und Ausgaben

Die privaten Haushalte befinden sich insbesondere auf Grund der demographischen Entwicklung in einem strukturellen Anpassungsprozess, der jeweils Entscheidungen über zukünftige Maßnahmen zur optimalen Versorgung des Haushalts mit Gütern und Leistungen erfordert. Mit einem detaillierten Überblick über die privaten Einnahmen und Ausgaben lassen sich Entscheidungen situationsbezogen treffen.

Die Haushaltsbuchführung liefert das notwendige Datenmaterial. Mit ihrer Hilfe

  • ist ein besserer Überblick über die Einnahmen und Ausgaben gegeben und somit auch ein besserer Überblick über die eigene finanzielle Situation,
  • können mögliche Schwachstellen in der Einkommensverwendung erkannt werden,
  • lassen sich geldwirtschaftliche Verflechtungen zwischen dem Haushalt und einem an-gegliederten Unternehmen erkennen, analysieren und bewerten,
  • kann der zukünftige Finanzbedarf für den Haushalt ermittelt und als Grundlage für die Budgetplanung und weitere unternehmerische Entscheidungen genutzt werden,
  • lässt sich der familiäre Lebensstil analysieren und reflektieren.

Die Haushaltsbuchführung trägt somit zu einer höheren Effizienz der Haushaltsführung bei.

Die Besonderheiten des landwirtschaftlichen Haushalts sind berücksichtigt

Foto Euro-Münzen und -scheine
Die vorliegende Haushaltsbuchführung ist nach dem Konzept einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Aufschreibung für private Haushalte gestaltet. Es sind jedoch die Besonderheiten eines landwirtschaftlichen Haushalts bzw. von Unternehmenshaushalten so weit berücksichtigt, dass bei kleinen Änderungen die Buchführung auch dann angewendet werden kann, wenn keine Betriebs-/Unternehmensbuchführung vorliegt.
Die Gliederung in Konten wurde ursprünglich an den bundeseinheitlichen Kontenrahmen, erarbeitet in der Arbeitsgruppe "Haushaltsökonomie" der Länder, angeglichen, aktuell jedoch an den gemeinsam erarbeiteten Kontenrahmen der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft (dgh) angepasst, der im Zusammenhang mit der Erstellung von Referenzbudgets auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) erarbeitet wurde. Somit lassen sich letztlich die Daten der Haushaltsbuchführung mit den Daten der EVS vergleichen.

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Bildnachweis:
Kopfbild, Foto: Janina Schubert, Kompetenzzentrum Hauswirtschaft