Förderung und Schutz der Feldlerche – praktische Tipps
Feldlerche, Vogel des Jahres 2019, Foto R. Martin
Feldlerchenfenster und weitere Maßnahmen für typische Agrarvogelarten
Die Feldlerche (Vogel des Jahres 2019) ist ein typischer Vogel unserer Kulturlandschaft und kann schon durch relativ einfache pflanzenbauliche Maßnahmen unterstützt werden. Wir stellen ein Maßnahmenkonzept vor, von dem neben der Feldlerche auch andere Tier und Pflanzenarten der Kulturlandschaft profitieren. Sogenannte Lerchenfenster können "Ersthilfe" leisten. Durch zusätzliche Maßnahmen lassen sich optimale Lebensräume schaffen. Dauerhaft betrieblich und schließlich gebietsbezogen integriert wirken sie nachhaltig.
Wie können Landwirtschaft und Vogelschutz "multifunktional" miteinander funktionieren?
Die Feldlerche ist mit ihrem typischen trillernden Singflug (fast) Jedem bekannt, ein Sympathieträger und Charaktervogel der Kulturlandschaft. Sie ist noch vielerorts zu hören, hat aber in den letzten Jahrzehnten ebenso wie andere typische "Ackervögel" (beispielsweise Grauammer, Goldammer und Schafstelze) in ihrem Bestand deutlich abgenommen. Auch aus diesen Gründen wurde die Feldlerche zum Vogel des Jahres 2019 auserwählt.
So wie geeignete Lebensräume weniger wurden, lassen sie sich mit entsprechenden nutzungsbegleitenden Maßnahmen auch wieder herstellen und in Abstufungen in die heutigen Betriebsabläufe integrieren: Kleine Lücken lassen, "Fenster" oder lichte Bestände schaffen, Erbsen anbauen, eine größere Vielfalt in die Fruchtfolge bringen und ungenutzte Saumstreifen am Acker belassen, sind nur einige Verfahren, die bei fachgerechter Ausführung ökologisch zielführend und für die Landwirte meist mit nur geringen Nutzungseinbußen und wenig Arbeitsaufwand verbunden sind. Feldlerchenfenster sind ein erster Schritt.
Lerchenfenster und weitergehende Maßnahmen – kurz und bündig
Anlage und Pflege von Feldlerchenfenstern
- Ausheben der Sämaschine bei der Aussaat von Wintergetreide (eventuell auch Winterraps), so dass eine rund 20 Quadratmeter große Fehlstelle entsteht: Landeplatz; Brut- und Nahrungshabitat
- Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzeinsatz (keine mechanische Unkrautbekämpfung) im Bereich des Fensters mit Duldung eines gewissen Ackerwildkrautbestandes: Nahrung; insbesondere Insekten für die Jungvögel und damit Erhöhung der Chancen auf einen Bruterfolg
- Mindestabstand von 25 Metern zum Ackerrand, mindestens 50 Metern zu Waldrändern, Baumgruppen und Straßen einhalten und nicht direkt an Fahrgasse angrenzend anlegen: Schutz vor Fressfeinden
- zwei besser drei Lerchenfenster pro Hektar auf insgesamt rund drei Hektar: Zielgröße mindestens sechs bis zehnLerchenfenster pro Brutpaar
Weitergehende Maßnahmen, die nicht nur vielen Agrarvögeln nachhaltig weiterhelfen
- verringerte Saatdichte im Getreideanbau, Sommergetreideanbau, Anbau alter Getreidesorten, Erbsenanbau, Brache- und Blühflächen, Erhaltung und Anlage von Saumsteifen
- dauerhafte Einbindung der Maßnahmen in Fruchtfolge und Betriebsabläufe, gebietsbezogene Abstimmung zwischen Landwirten, Einbezug in kommunale Planungen, Vereinbarungen mit Partnern in der Erzeugungskette (Verarbeiter, Vermarkter etc.) und im Naturschutz sowie eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit führen zu einer nachhaltige Wirkung
Kosten bzw. Finanzierung: vorab klären
- als unbezahlte Umweltleistung einbringen oder bei weitergehenden Maßnahmen
- mögliche Honorierung sichern, beispielsweise über
- Agrarumweltmaßnahmen KULAP oder VNP (Kulturlandschaftsprogramm, Vertragsnaturschutzprogramm)
- produktionsintegrierte Kompensation PIK oder Ökokonto
- Partner in der Verarbeitungs-/Vermarktungskette, im Naturschutz etc.
Wo und wie kann mit Lerchenfenstern im Wintergetreide losgelegt werden?
Die Anlage von Lerchenfenstern im Wintergetreide lohnt sich insbesondere in großstrukturierten Kulturlandschaften. Hier können diese künstlichen Fehlstellen Brut- und Nahrungshabitate im sonst dichten Bestand bieten. Für ein Brutrevier werden ca. 6 - 10 Lerchenfenster mit einer Größe von jeweils rund 20 Quadratmeter auf einer Fläche von zwei bis drei Hektar benötigt (drei Fenster pro Hektar). Wichtig ist, dass in dem Gebiet Feldlerchen und auch noch gewisse samen- und insektenreiche (Rand-)Strukturen vorkommen. Zum Schutz vor Räubern und zur Erhöhung des Besiedelungserfolgs ist bei der Anlage der Fenster ein Mindestabstand von 25 Metern zum Ackerrand und von mindestens 50 Metern zu Waldrändern, Baumgruppen und Straßen einzuhalten (s. Skizze). Die Anlage erfolgt durch Ausheben/Ausschalten der Sämaschine, je nach Arbeitsbreite auf einer Länge von ca. drei bis acht Metern.
Wie lassen sich Lerchenfenster noch attraktiver gestalten?
Noch besser ist es, wenn zusätzlich im Fenster und im unmittelbar angrenzenden Bestand keine Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. So kann sich innerhalb des Lerchenfensters und angrenzend ein gewisser Ackerwildkrautbestand einstellen. Dieser dient den Feldlerchen, anderen Ackervögeln und auch verschiedenen Insekten als Nahrungshabitat. Die Insekten liefern wiederum die Futtergrundlage für die Jungvögel. Ähnlich wirken nicht eingesäte, natürlich begrünte Vorgewende. Voraussetzung für eine insgesamt erfolgreiche Umsetzung dieser Ergänzungsmaßnahme ist, dass der Landwirt seinen Schlag gut kennt, Fenster und Vorgewende so einplant, dass in diesen Bereichen eine Überhandnahme von Problemunkräutern, die sonst in Nachbar- oder Folgekulturen einen verstärkten Pflegeeinsatz verursachen würden, unterbleibt.
Wie kann das "Feldlerchen-Habitat" mit etwas mehr Aufwand weiter verbessert werden?
Eine Verringerung der Saatdichte mit mindestens doppeltem Saatreihenabstand und halber Aussaatmenge schafft lichtere Bestände, wie sie die Feldlerche auch bei der zweiten, eventuell dritten Brut nutzen kann. Ähnlich wirkt auch der Anbau von Sommergetreide der nach der ersten Brut im April, die Chancen auf eine zweite, zur Erhaltung der Population erforderliche Brut, erhöht. Der Anbau alter Getreidesorten kann in geeigneten Lagen eine weitere passende Maßnahme darstellen. Auch mit größeren "Erbsenfenstern" können Erfolge erzielt werden. In Ackerbauregionen mit großen Schlagstrukturen bringt die Erhaltung bzw. Neuanlage bestehender Rand- und Saumstrukturen (Feldsäume, Blühflächen), ohne oder mit später Pflegmahd, eine Aufwertung für die Agrarvögel zur Nestanlage und als Nahrungsquelle. Für überwinternde Agrarvögel können stehen gelassene Stoppelfelder sowohl Deckung als auch pflanzliche Nahrung bieten. Natürlich begrünte oder mit standortangepassten Kultur- und Wildpflanzen angesäte Brachen, die erst spät oder in einem mehrjährigen Rhythmus abwechselnd in Teilflächen gemäht oder umgebrochen werden, liefern Optimalhabitate für Feldlerchen und andere "Ackervögel".
Welche Kosten entstehen, welche Förderungen gibt es und wie können die Maßnahmen für die Feldlerche und andere Vögel der Kulturlandschaft dauerhaft gesichert werden?
Lerchenfenster und selbstbegrünende Vorgewende rentieren sich insgesamt betrachtet auch ohne finanzielle Zuwendung aufgrund der geringen Nutzungseinbußen, bei gleichzeitig großem Imagegewinn für den Landwirt. Ein gut sichtbares Infoschild am Acker hilft hier. Für die aufwendigeren Maßnahmen ist vorab eine Förderung beispielsweise über das Kulturlandschaftsprogramm oder das Vertragsnaturschutzprogramm zu prüfen (z.B. Blühflächen oder extensive Ackernutzung). Weiter finden Maßnahmen zur Förderung der Agrarvögel (Feldlerche, Rebhuhn, Kiebitz) in naturschutzfachlichen Konzepten bei der Kompensation baulicher Eingriffe zunehmend Anwendung (multifunktionale Flächennutzung: Landwirtschaft und Naturschutz auf einer Fläche). Auf Dauer könnte jeder Betrieb, auch in Zusammenarbeit mit Nachbarbetrieben, die Maßnahmen in Fruchtfolge und Betriebsablauf integrieren und damit bei vertretbarem Aufwand einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität, vor allem in großstrukturierten Ackerbaugebieten leisten. Schließlich wären damit und in Kooperation mit außerlandwirtschaftlichen Partnern (z.B. Mühlen, Naturschutzverbände und Kommunen) einkommenswirksame und ideelle Mehrwerte für Landwirtschaft bzw. Gesellschaft zu erreichen.