Hochwasserschutz im landwirtschaftlichen Betrieb: Hilfestellung für Landwirte und Berater

Hochwasser: Feuerwehr schiebt Schlauchboot

Rettungseinsatz, Iller-Hochwasser 2005, Foto: H. Ernst

Hochwasser kann im landwirtschaftlichen Betrieb enorme Schäden anrichten. Vergangene Hochwasserereignisse haben gezeigt, dass nicht nur Hab und Gut sondern auch Leib und Leben betroffen sein können. Andererseits können vom landwirtschaftlichen Betrieb bei Hochwasser auch Gefahren ausgehen, beispielsweise durch auslaufenden Dieselkraftstoff, Heizöl, Pflanzenschutzmittel oder abgeschwemmte Stroh- oder Futterballen. Wenn man sich jedoch schon vorher Gedanken macht und Vorsorgemaßnahmen ergreift, können die Hochwasserschäden deutlich reduziert werden.

Blick auf ein überflutetes GebäudeZoombild vorhanden

Überflutung landwirtschaftliches Anwesens, Foto: WWA

Auch die Flächenbewirtschaftung kann dazu beitragen, Hochwasserschäden zu vermeiden, indem beispielsweise die Versickerungsfähigkeit von Böden verbessert wird, Erosionsschutzmaßnahmen ergriffen werden oder in durchströmten Überschwemmungsbereichen Rückstaueffekte durch hochwachsende Pflanzen vermieden werden.

Vermeiden – Schützen und Vorsorgen – Wiederherstellen

LogoZoombild vorhanden

Hochwasserrisikomanagement in Bayern

Der Umgang mit und der Schutz vor Hochwassergefahren („Hochwasserrisikomanagement“) kann in die vier Bereiche Vermeidung, Schutz, Vorsorge und Wiederherstellung/Regeneration/Überprüfung unterteilt werden.

Diese Gliederung ist auch für den Hochwasserschutz im landwirtschaftlichen Betrieb hilfreich. Am Anfang steht die Vermeidung von Hochwasserrisiken, beispielsweise bei der Standortwahl von Gebäuden und Lagerplätzen. Wenn Hochwasserrisiken bestehen, müssen Maßnahmen zum Schutz und zur Vorsorge vor Hochwassergefahren geplant und umgesetzt werden, zum Beispiel die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen (Dammbalken o.ä.) oder die Erarbeitung eines Notfallplans.

Kurzinformationen zum Thema Hochwasserrisikomanagement (LfU) Externer Link

Nach einem Hochwasserereignis sollten die bisher ergriffenen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Bei Bedarf muss nachgebessert werden.

Ist mein Betrieb von Hochwasser gefährdet?

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass Hochwasserereignisse auch vermeintlich sichere Standorte treffen können, beispielsweise durch extremes Flusshochwasser, durch Sturzfluten, Rückstau im Kanalnetz oder ansteigendes Grundwasser. Deshalb sollte jeder Landwirt gründlich prüfen, ob sein Betrieb von Hochwasser gefährdet ist.

Flusshochwasser: Hochwassergefahrenkarten

Zeichnung eines WasserverlaufesZoombild vorhanden

"Eintrittswahrscheinlichkeit" mit Hochwassergefahrenflächen, Foto: Auszug aus dem IÜG

Für Flusshochwasser an großen und mittleren Gewässern (Gewässer I. und II. Ordnung) wurden Hochwassergefahrenkarten erstellt. Darin werden drei Hochwasserszenarien in Karten dargestellt:
häufige Hochwasser [HQhäufig] (aktuell nicht für alle Risikogewässer vorhanden)
100-jährige Hochwasser [HQ100]
extreme Hochwasser [HQextrem]

BayernAtlas mit Karten zur Hochwassergefahrenflächen Externer Link

Die Fläche im Bereich des HQ100 wird, statistisch berechnet, einmal in 100 Jahren überschwemmt (Jahrhunderthochwasser). Der innerhalb der HQ100-Fläche gelegene Bereich des HQhäufig wird bereits bei einem 5- bis 20-jährlichem Hochwasser überschwemmt, also statistisch berechnet einmal in 5 bis 20 Jahren. Die von einem HQhäufig betroffenen Flächen sind für gewöhnlich vor Ort bekannt. Planungen zum technischen Hochwasserschutz (z.B. Deiche, Flutpolder) sind in der Regel auf das HQ100 ausgelegt.
Es kann aber auch zu deutlich größeren Hochwasserereignissen kommen, wie beispielsweise 2013 in Passau. Um dem Rechnung zu tragen ist in den Karten ein HQextrem abgebildet. Der für die Berechnungen des HQextrem verwendete Abfluss (Wassermenge pro Zeit, gemessen in m3/s) entspricht etwa dem 1,5-fachen des HQ100. Die so dargestellten Überschwemmungsbereiche werden als Hochwassergefahrenflächen bezeichnet.

LfU-Broschüre: Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten Externer Link

Überschwemmungsgefährdete Gebiete

Die Hochwassergefahrenkarten stellt das LfU im Internet im "Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete" (IÜG) zur Verfügung. Die Karten bieten eine Reihe zusätzlicher Informationen, wie z.B. zur prognostizierten Wassertiefe oder zu vorläufig gesicherten und amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten.

Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (IÜG) Externer Link

Nach einer Auswertung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) liegen
ca. 24.000 ha der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) Bayerns in der vom IÜG ausgewiesenen Kulisse des HQhäufig, weitere 111.000 ha liegen im HQ100 und weitere 44.000 ha im HQextrem. Das sind insgesamt 179.000 ha, die 5,7 % der LF Bayerns ausmachen.

Kleinere Gewässer

Es ist jedoch zu beachten, dass für kleinere Gewässer (Gewässer III. Ordnung), für Sturzfluten, Grundwasseranstieg oder Kanalrückstau im IÜG in der Regel keine Hochwassergefahrenkarten vorliegen. Dennoch können z.B. örtliche Starkregenereignisse auch fernab von Gewässern zu Schäden führen und Geländesenken, Mulden oder Tallagen in reißende Sturzbäche und Seen verwandeln. Unter Umständen können jedoch vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt, der Gemeinde oder von ortskundigen Personen zusätzliche Informationen zur Hochwassergefahr an einem Standort gewonnen werden.

Gebäude in Überschwemmungsgebieten

Für einen Teil der Gewässer wurden Überschwemmungsgebiete auf der Grundlage der Hochwassergefahrenflächen für ein HQ100 durch amtliche Bekanntmachung vorläufig gesichert und anschließend in einem formellen Verfahren per Rechtsverordnung festgesetzt. Die Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen ist hier grundsätzlich nicht zulässig. Im Einzelfall kann eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung für ein Vorhaben erteilt werden. Näheres in einer Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zu finden. In einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet sind die darin geltenden Bestimmungen in einer gebietsspezifischen Verordnung der Kreisverwaltungsbehörde festgelegt.

Hinweise für die Genehmigung der Errichtung und Erweiterung von Gebäuden in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 3 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (StMI) Externer Link

In vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben (siehe § 78 WHG). Der Umbruch von Dauergrünland ist dort generell untersagt.
In iBalis sind derzeit nur die vorläufig gesicherten bzw. festgesetzten Überschwemmungsgebiete dargestellt. Da nicht an allen Gewässern Überschwemmungsgebiete ausgewiesen wurden, liefert der IÜG die umfassendere Information zur Hochwassergefahr eines Standorts, wenn auch beschränkt auf die größeren Gewässer.

Können Hochwasserrisiken versichert werden?

Zur Versicherung vor Hochwasserrisiken ist eine Elementarschadensversicherung anzuraten. Die Versicherungen unterscheiden dabei u.U. zwischen Wasserschäden aufgrund (Fluss-) Hochwasser, Starkregen/Sturzflut, Grundwasseranstieg, Kanalrückstau, Leitungsschäden etc. Prüfen Sie deshalb Ihren Versicherungsschutz. Schäden durch eindringendes Grundwasser sind in der Regel jedoch nicht versicherbar.

Voraus denken - elementar versichern (StMWi) Externer Link

Eine Versicherung in besonders gefährdeten Gebieten kann kostspielig sein, im Einzelfall können die Versicherungsgesellschaften eine Versicherung auch ablehnen. Der Staat gewährt in der Regel keine finanzielle Unterstützung für Schäden, die versicherbar gewesen wären.

Wo besteht im Betrieb Handlungsbedarf?

Vorsorge für den Hochwasserfall bedeutet, sich bewusst mit den möglichen Risiken zu befassen. Im landwirtschaftlichen Betrieb können durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen Schäden durch Hochwasser vermieden oder verringert werden.

Schutz der Menschen

An erster Stelle steht der Schutz der Menschen auf dem Betrieb. Ratgeber zur Notfallvorsorge bieten das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe („Vorsorge für den Katastrophenfall“) und das LfU („So schützen Sie sich vor Hochwasser“) als Checklisten an.

Viehbestand

Für einen Viehbestand bzw. für Stallungen ist zu klären, wie die Wasser-, Futter- und Stromversorgung sichergestellt werden kann und wann eine Evakuierung vorgenommen werden muss.

Gebäude

Sind Gebäude und bauliche Anlagen von Hochwasser gefährdet und nicht ausreichend gesichert, sollten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, z.B. die Sicherung der Versorgung mit Wasser und Strom, der Einbau von hochwasserdichten Türen und Fenstern und die Errichtung von mobilen oder stationären Schutzwänden, Mauern oder Dammbalken.

Hochwasserschutzfibel (BMU) Externer Link

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

In festgesetzten und in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten müssen die Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beachtet werden. Grundlage ist die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“, kurz Anlagenverordnung (AwSV). Nach § 50 AwSV dürfen Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwem-mungsgebieten nur errichtet und betrieben werden, wenn wassergefährdende Stoffe durch Hochwasser nicht abgeschwemmt oder freigesetzt werden können. Im landwirtschaftlichen Betrieb geht es vor allem um das Lagern von Diesel, Pflanzenschutzmittel, Jauche, Gülle oder auch Silagesickersaft. Alle unterirdischen Anlagen sowie oberirdische Anlagen zum Lagern von mehr als 1.000 Liter Diesel oder Heizöl sowie Anlagen zum Lagern von mehr als 220 Liter Pflanzenschutzmittel sind durch Sachverständige nach AwSV prüfen zu lassen.

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung) Externer Link

Grundsätzlich gilt jedoch auch außerhalb dieser rechtlich gesicherten Gebietskulissen die allgemeine Sorgfaltspflicht, wonach Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen sind. Es ist deshalb dringend zu empfehlen, die in den festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten geltenden Vorgaben überall dort zu beachten, wo Hochwasser auftreten kann.
Für Fragen zu wassergefährdenden Stoffen ist die "fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft" am Landratsamt zuständig. Diese erteilt Auskünfte zum Beispiel bei einem Neubau, bei baulichen Veränderungen, bei einer Stilllegung und bezüglich Prüfpflichten.

Lagerung von Holz, Ballensilage etc.

Im Hochwasserfall kann Treibgut zu Schäden an der Infrastruktur führen und an Durchlässen, Rohren oder an Brücken zu folgenschweren Verklausungen führen. Holz, Ballensilage, Stroh- und Heuballen müssen deshalb außerhalb von Überschwemmungsgebieten gelagert werden.
Holz gestapelt

Lagerung von Rundholz am Gewässer mit Risiko des Fortschwemmens bei Überflutung, Foto: WWA Weilheim

Ballen

Verklausung eines Durchlasses unter einer Bahnlinie mit Silageballen und Holz, Foto: WWA Ansbach 2016

Anbau von Pflanzen

In den Abflussbereichen der Überschwemmungsgebiete können hochwachsende Pflanzen (beispielsweise Mais) den Abfluss bremsen und möglicherweise zu einer Erhöhung der Wasserspiegel führen. Dieses Risiko kann deutlich verringert werden, wenn nicht auf der ganzen Fläche quer zur Fließrichtung Mais angebaut wird, sondern andere, nicht hochwachsende Kulturen das Abfließen des Wassers erleichtern.

Behandlung von Böden

Bei der Flächennutzung ist in den Entstehungsgebieten von Hochwasser darauf zu achten, dass die Böden so behandelt werden, dass die Böden Wasser gut aufnehmen können. Eine gute Bodenstruktur, Schutz vor Erosion, Humuserhalt und eine hohe biologische Aktivität stärken die Wasseraufnahmefähigkeit und das Dränvermögen und verhindern damit schnell einsetzenden Oberflächenabfluss. Landschaftsstrukturelemente wie Feldraine oder begrünte Geländemulden bremsen den Abfluss und können so die Auswirkungen von Starkregen reduzieren.

Wie kann ein betrieblicher Notfallplan aussehen?

Erarbeiten Sie für Ihren Betrieb rechtzeitig einen Notfallplan und sparen Sie dadurch im Hochwasserfall wertvolle Zeit.
Die Notfallpläne für Privathaushalte des LfU („Checkliste – so schützen Sie sich vor Hochwasser“) und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe („Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“) sollten für den landwirtschaftlichen Betrieb mit weiteren Maßnahmen ergänzt werden:
Informieren Sie alle Betroffenen (Familienmitglieder, Angestellte, Mitbewohner, …) über den Notfallplan und besprechen Sie die Vorgehensweise mit diesen Personen. Klären Sie die Aufgabenverteilung und üben Sie die Maßnahmen, beispielsweise das Anbringen von Dammbalken oder das Füllen von Sandsäcken. Nehmen Sie Kontakt auf zu den einschlägigen Stellen. Vereinbaren Sie mit Nachbarn oder Kollegen, deren Anwesen außerhalb des Überschwemmungsgebietes liegen, dass Sie Ihre Transportbehälter und mobile Tankstellen mit wassergefährdenden Stoffen dort zeitweise unterbringen können.
Bewahren Sie den Notfallplan an einem vereinbarten Ort auf.

Was ist nach dem Hochwasser zu tun?

Nach dem Hochwasser steht die Schadensbeseitigung im Mittelpunkt. Es ist an vieles gleichzeitig zu denken. Die folgende Tabelle soll dazu eine Hilfestellung geben.

Tab. 2: Maßnahmen nach dem Hochwasserereignis pdf 421 KB

Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist nach einem Hochwasser insbesondere an folgendes zu denken:

  • Verschmutzung von Pflanzen und Futtermitteln
  • Mögliche langfristige Beeinträchtigungen der Böden durch Schadstoffe
  • Rekultivierung von Grünlandflächen mit Sedimentauftrag
  • Rekultivierung von durch Abschwemmungen geschädigtem Grünland

Checkliste zur Prüfung von Hochwassergefahren für den landwirtschaftlichen Betrieb

Anhand dieser detaillierten Checkliste kann der Handlungsbedarf im eigenen Betrieb überprüft werden

Checkliste zur Prüfung von Hochwassergefahren für den landwirtschaftlichen Betrieb pdf 157 KB