Abteilung Qualitätssicherung und Untersuchungswesen
Jahresbericht 2018 – Kontrolle des Atrazin-Anwendungsverbotes 2018

Ziel

Atrazin ist ein herbizider Wirkstoff aus der Gruppe der Chlortriazine und wurde seit den sechziger Jahren insbesondere im Maisanbau in hohen Dosierungen verwendet. Durch die verbreitete langjährige Nutzung, den langsamen Abbau im Boden und den Nachweis von Atrazin und seinen Abbauprodukten in Oberflächen- und Grundwasser wurde die Anwendung 1991 in Deutschland verboten. Die Kontrolle des Atrazin-Anwendungsverbotes im Vollzug der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Institut für Pflanzenschutz (IPS) der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

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Sieben einer Bodenprobe zur Atrazinuntersuchung

Methode

Die luftgetrockneten und vermahlenen Bodenproben (Restfeuchte ca. 3 %) wurden mit einer kombinierten Schüttel- und Ultraschallextraktion nach einer abgewandelten Literaturvorschrift (Journal of Chromatography A, 823, 1998, 3-9) extrahiert. Die Trennung des Extraktes erfolgte mit Hochdruckflüssigchromatographie (HPLC) an einer Umkehrphasensäule durch einen linearen Gradienten mit Acetonitril in Wasser. Das Atrazin wird mit einem Diodenarraydetektor bei einer Wellenlänge von 220 nm gemessen und über eine 5-Punktüberprüfungsgerade mit einem externen Standard quantifiziert.

Bodenmaterial in Aluminumschale

Gesiebte Bodenprobe zur Trocknung ausgelegt
Als Kontrollprobe zur Bestimmung der Wiederfindung diente eine Bodenprobe aus dem letzten Jahr, in der kein Atrazin nachweisbar war. Die Probe wurde im Rundkolben eingewogen (200 g) und mit einem Atrazin-Standard entsprechend einer Konzentration von 100 µg/kg versetzt. Die Probe wurde in Aceton aufgeschlämmt, um eine homogene Verteilung des Wirkstoffes zu erreichen. Das Lösungsmittel wurde anschließend am Rotationsverdampfer unter vermindertem Druck bis zur Gewichtskonstanz abgezogen. Um eine Verschleppung von Feinstaubanteilen zu vermeiden wurde im Gasdurchleitungsrohr des Rotationsverdampfers eine Fritte aus Polyethylen angebracht. Diese Kontrollprobe wurde messtäglich mit extrahiert und mit gemessen.

Ergebnis

Die Wiederfindungsrate betrug 77 % (n = 11) mit einer Standardabweichung von 10,8 µg/kg und einer relativen Standardabweichung von 14 %. Der Messbereich der Methode lag bei 5 – 100 µg/kg. Damit kann der in Fachkreisen akzeptierte Erwartungswert von 100 µg/kg, ab dem von einer Applikation von Atrazin im überprüften Jahr auszugehen ist, sicher erfasst werden.
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 89 Proben untersucht. 82 Proben stammten von Maisanbauflächen, Des Weiteren wurden 7 Betriebe mit Christbaumkulturen nach Zufallsauswahl überprüft, sowie ein Feld mit Winterweizen.
Das Ergebnis der Untersuchungen ergab, dass in keiner der Proben Atrazin nachgewiesen werden konnte, so dass sich weitergehende Untersuchungen mit empfindlicheren LC-MS-Methoden erübrigten. Die Beanstandungsquote für das Jahre 2018 somit bei null Prozent.

Dr. Johann Rieder
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Qualitätssicherung und Untersuchungswesen
Tel.: 08161 8640-3080
E-Mail: johann.rieder@lfl.bayern.de

Dr. Rieder, LfL Freising, Abteilung Qualitätssicherung und Untersuchungswesen, AQU 1b

Dr. Johann Rieder