Abteilung für Qualitätssicherung und Untersuchungswesen
Jahresbericht 2016/2017 – Qualitätssicherung und Laborzulassung
Die Qualitätssicherung ist in der Abteilung für Qualitätssicherung und Untersuchungswesen (AQU) nicht nur dem Namen nach von großer Bedeutung, vielmehr betrifft sie die verschiedensten Tätigkeitsfelder der Abteilung. Einerseits werden zahlreiche Maßnahmen zur Absicherung der Qualität der eigenen Untersuchungsergebnisse ergriffen, insbesondere die Akkreditierung der Labore. Andererseits ist AQU zuständig für Qualitätssicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Eignungsfeststellung von externen Laboren. Zu den von AQU durchgeführten Zulassungsverfahren zählen sowohl auf gesetzlichen Bestimmungen basierende Verwaltungsakte wie die Notifizierung, als auch nach anderen Kriterien geregelte Anerkennungen von Laboren.
Notifizierung von bayerischen Laboren nach Abfallrecht
Laboruntersuchungen, die für die Zwecke der Bioabfall- und/oder Klärschlammverordnung genutzt werden sollen, müssen von notifizierten Laboren durchgeführt werden, andernfalls werden sie von den Vollzugsbehörden nicht akzeptiert.
Insgesamt waren 2017 in Bayern 21 Labore für unterschiedliche Untersuchungsbereiche der genannten Verordnungen notifiziert.
Mit der Novellierung der Klärschlammverordnung im September 2017 haben sich einige Änderungen ergeben, die sich sich auf die meisten Labore auswirken. Insbesondere neu aufgenommene Parameter und Neuerungen bei den zugelassenen Untersuchungsverfahren hatten zur Folge, dass in beinahe jedem Fall das Notifizierungsverfahren wieder aufgenommen werden musste.
Notifizierungsverfahren für Labore im Vollzug des Abfallrechts
Länderübergreifender Ringversuch Abfall
Eine wichtige Voraussetzung für die Erlangung und Aufrechterhaltung der Notifizierung ist die erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen zum Nachweis der Methoden- und Analysenkompetenz des Prüflaboratoriums. Für die im Fachmodul Abfall (FMA) festgelegten Untersuchungsbereiche Klärschlamm und Boden ist dies der Länderübergreifende Ringversuch Abfall (LÜRV-A). Das Sachgebiet Anorganik von AQU hat für den LÜRV-A die Federführung für den Untersuchungsbereich Klärschlamm und führt zusammen mit der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) Sachsen die Parameterbereiche FMA 1.2 Schwermetalle im Klärschlamm, FMA 1.3 AOX im Klärschlamm und FMA 1.4 Nährstoffe im Klärschlamm durch.
Länderübergreifender Ringversuch nach Fachmodul Abfall (LÜRV-A)
Qualitätssicherung bei Beratungsaufgaben des Landeskuratoriums für pflanzliche Erzeugung e.V.
Das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung e.V. (LKP) organisiert in Bayern für seine Mitglieder die Bodenuntersuchung auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Untersuchungsaufträge werden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ausschließlich an solche Labore vergeben, die von AQU empfohlen wurden.
Voraussetzungen für die Empfehlung sind neben dem Nachweis der Erfüllung allgemeiner Laborstandards, z.B. durch eine Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025, das Bestehen der vorgegebenen Ringversuche und die erfolgreiche Untersuchung sogenannter verdeckter Proben, die das Labor anonymisiert erhält.
Das Sachgebiet Anorganik von AQU führt jährlich zusammen mit der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) drei Ringversuche für für die Bereiche Nmin und Nährstoffe in Böden durch. Teilgenommen haben 2016 und 2017 je 15 Labore. Zur Qualitätssicherung für die LKP-Bodenlabore gehörten des Weiteren Laborkontrollen, die u.a. Dokumentenprüfungen und Vor-Ort-Begehungen umfassten.
Im Verzeichnis der von AQU empfohlenen Labore waren 2016 und 2017 15 Labore aufgeführt. Der Großteil dieser Labore hat seinen Firmensitz in Bayern, 6 Labore stammen aus anderen Bundesländern.
Bodenuntersuchungen in Bayern
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP): Erfassung zugelassener „Gülle-Labore“
Seit 2003 wird die umweltschonende Flüssigmistausbringung im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) gefördert.
Für die Landwirte besteht die Auflage, mindestens einmal im Jahr in einem von der LfL anerkannten Labor die Gülle untersuchen zu lassen und das Ergebnis dem zuständigen Landwirtschaftsamt vorzulegen.
Die Kompetenzfeststellung und –überprüfung von Analysenlaboren ist die Aufgabe von AQU.
Als Qualitätskriterium wird hier die Notifizierung nach Fachmodul Abfall herangezogen, was von Mitarbeitern von AQU regelmäßig überprüft wird.
Analysenlabore, die diese Kriterien erfüllen, werden auf der Internetseite der LfL gelistet, womit ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung der beteiligten Analysenlabore geleistet wird.
Zum 31.12.2017 waren 22 Labore für die Untersuchung von Flüssigmist zugelassen. Ihren Sitz in Bayern haben 11 Labore, 11 Labore sind in anderen Bundesländern ansässig.
Interne Qualitätssicherung/Akkreditierung
Für die Labore der LfL hat die Qualitätssicherung einen hohen Stellenwert, da auf Basis der Analysenergebnisse Empfehlungen und Vollzugsentscheidungen getroffen werden, die für die Forschung, Beratung und für landwirtschaftliche Betriebe von erheblicher Bedeutung sind.
Aus diesem Grund wurde ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) auf Basis der international anerkannten Norm DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ etabliert. Das QMS wird von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) überwacht, die den Laboren nach erfolgreicher Begutachtung die fachliche Kompetenz bestätigt.
In das unter der Regie von AQU etablierte Qualitätsmanagementsystem sind weitere LfL-Labore integriert, die hinsichtlich der Einführung und Aufrechterhaltung der Akkreditierung von der Qualitätsmanagementbeauftragten von AQU betreut werden.
Qualitätsmanagement an der LfL