Barrierefreiheit des LfL-Internetauftritts

Barrieren begegnen uns nicht nur auf der Straße oder in Gebäuden, sondern auch im Web. Manchmal kann ein Bild aufgrund einer schlechten Internet­verbindung nicht angezeigt werden; dann ist eine alternative Beschreibung notwendig. Weiterer Vorteil: Sehbehinderte Menschen können sich diesen Text mit einer Software vorlesen lassen. Ebenso sollen unsere Inhalte auf allen gängigen Browsern laufen; dazu ist eine regelmäßige Anpassung des technischen Gerüsts notwendig. Fachbegriffe können auch Barrieren sein; weswegen wir diese erläutern.
Alle Nutzer, egal mit welcher Ausgangslage oder in welcher Situation, sollen sich auf unseren Internetseiten gut zurechtfinden und Zugang zu den Informationen haben.

Das Webangebot der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft gestalten wir daher in weiten Teilen nach den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV) und der Bayerischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BayBITV).


Wir bemühen uns intensiv um Barrierefreiheit und möchten unser Angebot dahingehend stetig verbessern. Sollten Sie trotzdem an einer Stelle auf Barrieren stoßen, schreiben Sie uns bitte:
E-Mail: internetzr@lfl.bayern.de

Was bedeutet Barrierefreiheit einer Webseite?

Schriftgröße

Für manchen Nutzer oder in bestimmen Situationen ist die voreingestellte Schriftgröße zu klein. Sie können diese in der oberen Leiste links neben dem Suchbegriff-Feld verändern. Klicken Sie auf das große "A", um die Schriftgröße zu vergrößern, auf das kleine "A" um sie wieder zu verkleinern.

Leichte Sprache

Was macht die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft eigentlich? Das ist nicht für jeden auf Anhieb gleich zu verstehen. Deswegen haben wir eine Beschreibung in Leichter Sprache verfasst. Leichte Sprache ist eine sehr leicht verständliche Sprache.

Beschreibung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Leichter Sprache

Barrierefreiheit von PDF-Dateien

Barrierefreiheit bezieht sich nicht nur auf die Bilder und Texte einer Webseite, sondern auch auf dort eingestellte PDF-Dateien.
Diese müssen klar strukturiert und durchsuchbar sein, sich mit jedem Browser bedienen lassen, mit Maus oder Tastatur steuerbar sein sowie Alternativ­texte für Nicht-Text-Inhalte aufweisen.
Auf der LfL-Website gibt es eine hohe Anzahl an PDF-Dateien, bedingt durch die Art unserer Aufgaben. Diese werden zum großen Teil barrierefrei angeboten. Der Umbau bereits bestehender Dateien jedoch stellt eine große Herausforderung dar: bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle PDF-Dateien vollständig barrierefrei anbieten können.
Sollten Sie ein nicht zugängliches Dokument barrierefrei benötigen, geben Sie uns bitte Bescheid.

Bilder und Tabellen

Bildern weisen wir grundsätzlich einen sogenannten Alternativtext zu. Falls das Bild also beispielsweise nicht angezeigt werden kann, erscheint immer der Text. Wir orientieren uns bei der Formulierung an der Frage: "Wie würde man das Motiv des Bildes am Telefon beschreiben?"
Tabellen stellen wir in einem HTML-Modul dar und betten sie in den Kontext ein. Die zentralen Aussagen einer Tabelle finden Sie in der Regel auch im zugehörigen Text.

Fachbegriffe

Durch unsere Aufgabe als Forschungseinrichtung kommen häufig Fremdwörter vor. Wir versuchen diese mindestens einmal auf einer Internetseite zu erläutern. Ebenso schreiben wir Abkürzungen zu Beginn eines Beitrages einmal aus.

Video und Audio

Für Seh- oder Hörbehinderte stellen wir Alternativen zur Verfügung.
Videos mit gesprochenem Text erhalten einen Untertitel. Alle Videos erhalten dazu eine Volltextalternative. Dies ist auch sinnvoll, wenn ein Video nicht angezeigt werden kann.
Bei jeder Audiodateien finden Sie eine vollständigen Deskription des gesprochenen Textes.

Webanwendungen

Bei unseren Anwendungen achten wir darauf, dass Sie auf möglichst vielen (mobilen) Endgeräten bedienbar sowie auch mit der Tastatur steuerbar sind.

Fremdsprachiger Bereich

Damit Vorleseprogramme die Sprache eines Internetbeitrages erkennen können, markieren wir komplett fremdsprachige Seiten mit der jeweiligen Sprache.
Bei einzelnen fremdsprachigen Wörtern im deutschen Text kennzeichnen wir diese mit sogenannten BB-Codes.
Hintergrund
Wir richten uns bei diesem Internetauftritt nach den gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV). Diese Verordnung setzt die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) um, das seit dem 1. Mai 2002 in Kraft ist.
Grundlage sind für uns auch die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Bei PDF-Dateien orientieren wir uns am ISO-Standard PDF/UA sowie dem Matterhorn-Protokoll.