Schon lange vor dem jetzigen Fund des „Citrus Bark Cracking Viroid“ (CBCVd) ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) aktiv und wachsam gewesen: Seit 2008 gab es ein Viroid-Monitoring, das 2013 auf das CBCVd ausgedehnt wurde. Funde gab es bis Juni 2019 keine. Dieses Monitoring wurde nun intensiviert, die Probenanzahl entsprechend erhöht. Auf der aktuellen Ergebnisgrundlage wurden die notwendigen Maßnahmen beschlossen und unmittelbar umgesetzt, um innerhalb der bereits laufenden Hopfenernte handeln zu können.
Das für den Menschen gesundheitlich völlig unbedenkliche Viroid CBCVd wurde in wenigen Hopfenbeständen südlich von Geisenfeld im Landkreis Pfaffenhofen nachgewiesen. Bekannt ist das Schadrisiko CBCVd in der EU seit dem Nachweis an Hopfen in Slowenien im Jahr 2013. Unser Monitoring und die fachliche Beratung der Landwirte begannen zu diesem frühestmöglichen Zeitpunkt. Erstmalig wurde das Viroid 1988 in Kalifornien an Zitruspflanzen entdeckt. Eine konkrete Gefahr in Deutschland war bis 2019 nicht gegeben, weil das Monitoring bis einschließlich 2018 stets negativ war. Im Juli ist jetzt, wegen unbekannter Symptome in einem Hopfengarten, eine Spezialberatung durch die LfL erfolgt. Bei der Besichtigung wurden Proben genommen und ins Labor geschickt. Der CBCVd-Verdacht wurde am 26.07.2019 vom zuständigen Pflanzenschutz-Labor bestätigt. Die Ernte 2019 ist nicht gefährdet, weil das Ausmaß des Schadens mengenmäßig nicht ins Gewicht fällt und der Befall mit CBCVd keinen Einfluss auf die Verwertbarkeit des Ernteguts hat. Außerdem ist nach heutigem Stand (29.08.2019) der Erreger nur in einer begrenzten Anbaulage bestätigt worden.
Die getroffenen Maßnahmen sind die Vernichtung der befallenen Hopfenstöcke einschließlich benachbarter Pflanzen, separate Erfassung von Rebenhäcksel aller betroffenen Reihen und ihren Nachbarreihen, Betriebe dürfen kein Vermehrungsmaterial erzeugen und Rebenhäcksel nicht aus ihrem Betrieb verbringen, es sei denn zu einer geregelten Entsorgung. Die gerodeten Flächen dürfen mehrjährig nicht neu mit Hopfen bepflanzt werden. Die LfL wird nach den rechtlichen Vor-schriften die Vorgaben des beim Bund zuständigen Julius Kühn-Instituts umsetzen. Mit der konsequenten Anwendung dieser Maßnahmen, in enger Zusammenarbeit mit den Hopfenpflanzern sollte eine Eliminierung des Befallsherdes möglich sein. Eine Gefahr für Mensch, Tier und Naturhaushalt bestand und besteht nicht.
Für alle nicht betroffenen Hopfenpflanzer gilt es, ein neues Auftreten des Viroid zu verhindern. Die vermutete Quelle sind Reste von Zitrusfrüchten – diese enthalten das Viroid relativ häufig – in welcher Form auch immer. Als plausible Quelle gilt derzeit Kompost, dessen Ausgangsmaterial Zitrusschalen enthalten hat (Biotonne usw.). Aber auch weggeworfene Orangenschalen bei der Brotzeit im Hopfengarten oder Reste von Zitruspflanzen aus dem Wintergarten könnten ein Risiko darstellen. Hier gilt es, wachsam zu sein. Die Übertragung von Betrieb zu Betrieb kann ver-hindert werden, wenn die Hopfenpflanzer den überbetrieblichen Maschineneinsatz mit Sorgfalt organisieren, das heißt die Maschinen reinigen und gegebenenfalls desinfizieren, wenn sie vorher in fremden Hopfengärten im Einsatz waren. Zudem darf auch das Rebenhäckselmaterial aus den betroffenen Gärten nicht vermischt werden mit dem Material aus gesunden Gärten. Es wird weitere Untersuchungen geben, ob sich in dem Rebenhäckselhaufen etwas abbaut oder nicht.
Was ist ein Viroid?
Ein Viroid ist das kleinste bekannte Schaderregerelement, es besteht lediglich aus Erbsubstanz. Diese Erbsubstanz hat die Besonderheit, dass sie zu einem Ring ge-schlossen ist, normal ist es ein längliches Molekül. Die RNA, die in Zellen als Bo-tenstoff zur Übertragung des genetischen Codes vorkommt, hält nicht lange. Dieser Ringschluss führ aber dazu, dass es stabil ist und recht lange hält und infektiös ist. In der Pflanzenwelt kommen Viroide vielfach vor, zum Beispiel bei Kartoffeln, Zitrusfrüchten oder eben auch beim Hopfen.
Welche Symptome verursacht das CBCVd?
Die Symptome des CBCVd an Hopfen sind gestauchter Wuchs der Rebe, Verfär-bungen der Blätter und aufgesprungene Rinde der Rebe. Die Reben scheinen zu-nächst völlig normal zu wachsen, bis zu einer gewissen Höhe. Dann reduziert sich die Wuchskraft, der Zuwachs ist spärlich und erreicht oft nicht die volle Höhe der Gerüstanlage. Der Schaden besteht zunächst in geringerem Ertrag, später kann die Pflanze absterben, das ist aus Slowenien bekannt. Gefährlich ist die Krankheit durch ihr wirtschaftliches Schadpotential für den Einzelbetrieb. Es gibt keine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt. Die betroffenen Betriebe haben einen Schaden durch Verlust von Erntefläche und die erforderliche Anbaupause von mehreren Jahren auf der betroffenen Fläche.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.