Pressemitteilung - 26. Januar 2015
Erstes Monitoring zur Bekämpfung des ALB in Neubiberg abgeschlossen – Fällbescheide werden versandt

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wird in den nächsten Tagen in Neubiberg die Entnahme von Bäumen in die Wege leiten, bei denen ein Verdacht auf Befall mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer besteht. Das hat die Behörde nach Abschluss eines umfangreichen Monitorings im Radius von 100 Metern um den Fundort des Käfers mitgeteilt. Dazu erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer in den nächsten Tagen einen Bescheid, in dem die nach Vorgaben des Bundes und der EU erforderlichen Maßnahmen beschrieben und erklärt werden.

Danach müssen im Umkreis von 100 Metern um jeden befallenen Baum die Laubbäume, die als Wirtspflanzen für den Käfer in Frage kommen, gefällt und beseitigt werden. Dieses Vorgehen ist als Schutzmaßnahme für den verbleibenden Baumbestand unerlässlich, denn die Entnahme der Bäume ist die bislang einzige wirksame Maßnahme zur Bekämpfung. In Neubiberg ist der überwiegende Anteil der Gehölze und betroffenen Bäume mit einem Durchmesser von weniger als fünf Zentimetern noch relativ jung. Entnommen werden Bäume der Gattung Ahorn, Weide, Pappel, Birke, Esche, Rosskastanie und die Arten Vogelbeere und Baumhasel.

Seitdem der ALB-Befall festgestellt wurde, arbeitet die LfL bei allen Maßnahmen intensiv mit der Gemeinde Neubiberg zusammen. Um die betroffenen Grundstückseigentümer zu entlasten, hat der Gemeinderat Neubiberg im September 2014 beschlossen, die Kosten für die Fällung und Entsorgung der Bäume sowie die organisatorische Abwicklung der Bekämpfungsmaßnahme zu übernehmen. Im Siedlungsgebiet sind dazu umfangreiche Vorbereitungen notwendig, nach Absprache mit der Gemeinde Neubiberg finden die Fällungen je nach Witterung und Fortschritt der Planungen ab Mitte Februar statt und werden bis spätestens Ende März abgeschlossen sein.

Die Bescheide werden von Seiten der LfL Ende Januar/Anfang Februar an die Grundstückseigentümer verschickt. Diese enthalten, neben rechtlichen Informationen und Hinweisen zum Ablauf, eine Einverständniserklärung der Gemeinde. Diese muss unterschrieben an die Gemeinde Neubiberg zurückgegeben werden, wenn der betroffene Grundstückseigentümer die Leistungserbringung durch die Gemeinde wünscht. Erfolgt der Rücklauf der Einverständniserklärung nicht, hat der Eigentümer die Fällung und Entsorgung fristgerecht auf eigene Kosten vorzunehmen.

Bei Fragen zum organisatorischen Ablauf der Fällaktion steht in der Gemeinde Neubiberg, Dr. Barbara Linow, Tel.: +49 89 600 12 - 24 zur Verfügung, für allgemeine Fragen zur ALB-Thematik gibt die ALB-Hotline der LfL per Telefon oder per E-Mail Auskunft.
Tel. 08161/71-5730
E-Mail: alb@lfl.bayern.de