Vollzug der EU-Öko-Verordnung
Der Fachbereich Ökologische Land- und Ernährungswirtschaft am Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft ist die in Bayern "zuständige Behörde“ für den Vollzug der EU-Öko-Verordnung und weiterer dazugehöriger Rechtsakte. Weiterhin ist die Systemkontrolle "Bayerisches Bio-Siegel“ in diesem Fachbereich angesiedelt.
Christian Novak

Christian Novak (Foto: Birgit Gleixner, LfL)
Öko-Vollzugsaufgaben am Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft, eine Auswahl:
- Beauftragung und Überwachung der in Bayern tätigen Öko-Kontrollstellen
- Maßnahmen bei Verstößen in den Kontrollbereichen Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel usw.
- Amtliche Kontrollen bei Einfuhren von Öko-Erzeugnissen aus Drittländern nach Bayern
- Behördliche Genehmigungsverfahren, z.B. Ausnahmegenehmigungen für gesetzlich bestimmte Tatbestände
- Meldeverfahren bei Feststellung von Rückständen nicht zugelassener Stoffe
Systemkontrolle Bayerisches Bio-Siegel
So erreichen Sie den Fachbereich Ökologische Land- und Ernährungswirtschaft an der LfL
Allgemeine Anfragen zur Öko-Kontrolle, Kontaktanfra-gen etc.
E-Mail: Oeko-IEM-Kontakt@LfL.bayern.de
Internet: Fachbereich Ökologische Land- und Ernährungswirtschaft
Alles rund um den Bio-Import aus Drittländern, Informationen zu TRACES NT, Anfragen zu Nämlichkeitsprüfungen und amtlichen Kontrollen
E-Mail: Oeko-IEM-Import@LfL.bayern.de
Sämtliche Anträge auf Ausnahmegenehmigungen, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen
E-Mail: Oeko-IEM-Genehmigungen@LfL.bayern.de
Fragen zur Systemkontrolle Bayerisches Bio-Siegel
E-Mail: biosiegel-bayern@LfL.bayern.de