Rechtsvorschriften
Staatlich anerkannte Organisationen und beauftragte Stellen

Stempel in einem Stempelkissen neben einem Formular.

Staatliche anerkannte Organisationen, Zuchtmaterialbetriebe und beauftragte Stellen arbeiten nach gesetzlichen Vorgaben und werden von den zuständigen Behörden überwacht. Sie sind berechtigt, Zuchtbücher zu führen und für die darin eingetragenen Tiere und deren Zuchtmaterial Urkunden wie Tierzuchtbescheinigungen und/oder Equidenpässe auszustellen.

Staatlich anerkannte Zuchtorganisationen (Zuchtverbände und Zuchtunternehmen)

Die Zulassung von Zuchtorganisationen erfolgt für ein klar definiertes geografisches Gebiet, welches im jeweiligen Zuchtprogramm definiert sein muss. Nur innerhalb diesem im Zuchtprogramm benannten Gebiet, z.B. Bayern oder Deutschland sowie ausgewählte Mitglied- und Vertragsstaaten, kann eine Zuchtorganisation Mitglieder aufnehmen und ihr(e) Zuchtprogramm(e) durchführen.

Zuchtverbände und Zuchtunternehmen für Esel, Pferd, Rinder, Schaf, Schwein und Ziege mit Sitz in anderen EU-Mitglied- oder Vertragsstaaten

Zugelassene Besamungsstationen, Samendepots, Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten

Nur amtlich zugelassene Besamungsstationen, Samendepots, Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten dürfen Zuchtmaterial (Samen, Eizellen oder Embryonen) gewinnen, lagern und in den Verkehr bringen. Amtlich zugelassene Samendepots dürfen Samen lagern und zur Verwendung in der künstlichen Besamung handeln.

Nach dem Tierseuchenrecht amtlich zugelassene Besamungsstationen, Samendepots, Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten können ihre Tätigkeit grundsätzlich in der gesamten Europäischen Union ausüben.
Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, die eine amtliche Erlaubnis zum Betreiben nach dem Tierzuchtgesetz haben, dürfen nur in Deutschland tätig sein.

Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten mit nationaler Erlaubnis zum Betreiben nach dem Tierzuchtgesetz

Ansprechpartnerin
Claudia Eikermann
Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7175
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: Tierzucht@LfL.bayern.de