Praxisinformationen
Nachkommenprüfung auf Mast- und Schlachtleistung beim Schaf

Merinolandschafe am Futterstand

An der Prüfstation in Grub wird die Nachkommenprüfung von Stammböcken der Rassen Merinolandschaf, Schwarzköpfiges Fleischschaf und Suffolk durchgeführt.

Ziel ist, unter einheitlichen Umweltbedingungen das genetische Potential der Stammböcke zu prüfen. Die Leistungsprüfung in Grub dient der Berechnung des Teilzuchtwerts Mast- und Schlachtleistung. Die Mastleistung umfasst die Zuchtwerte tägliche Zunahme und Futterverwertung, die Schlachtleistung fasst die einzelnen Werte des Schlachtkörpers jeweils zu einem Zuchtwert Bemuskelung und Verfettung zusammen. Der Teilzuchtwert Stationsprüfung ist die Grundlage bei der Zuchtwertschätzung für die Körung von Halbbrüdern der geprüften Jungtiere bzw. von Söhnen des geprüften Stammbockes.

Ergebnisse der Nachkommenprüfung 2020/2021

Im Jahrgang 2020/2021 konnte für insgesamt 155 Einzeltiere bzw. 20 Nachkommengruppen der Teilindex auf Station berechnet werden.

Gegenüber dem Vorjahr schlossen 20 Merinolandschafgruppen die Prüfung ab. Seit dem Jahr 2015 werden statt des Teilindex eines Bockes Zuchtwerte mittels BLUP-Zuchtwertschätzung gerechnet.
Die Durchschnittswerte der Einzeltiere für die Rassen Merinolandschaf werden in der LfL-Information aufgezeigt.

Durchführung der Nachkommenprüfung

Zielsetzung

An der Prüfstation in Grub wird die Nachkommenprüfung von Zuchtböcken durchgeführt. Die Zuchtarbeit wird durch das Zuchtprogramm festgelegt, das nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtet ist und sich an den Verbraucheransprüchen orientiert. Die Zuchtarbeit soll auf objektiven Leistungsprüfungen beruhen. Die Prüfung dient der Berechnung des Teilzuchtwerts Mast- und Schlachtleistung. Der Teilindex ist die Grundlage bei der Zuchtwertberechnung für die Körung von Halbbrüdern der geprüften Jungtiere. Die Prüfung soll somit wesentlich zum raschen Erreichen von Zuchtzielen durch exakte Zuchtwertschätzung beitragen. Die Prüfung wird nach Richtlinien durchgeführt, die auf der Durchführungsverordnung zum Tierzuchtgesetz basieren.

Durchführungsverordnung zum Tierzuchtgesetz Externer Link

Beschickung

Die Station wird beschickt mit männlichen Lämmern aus anerkannten bayerischen Herdbuchzuchtbetrieben der Rassen Merinolandschaf, Schwarzköpfiges Fleischschaf, Suffolk und Texel. Der Züchter nimmt die Vorauswahl der Prüflämmer, eventuell in Absprache mit dem zuständigen Schafzuchtberater, vor. Es dürfen maximal 2 Prüflämmer von Nicht-Herdbuchmutterschafen sein.
Hinweis: Alle Prüflämmer müssen mit VVVO-Ohrmarken gekennzeichnet sein!
Ein Meldebogen siehe Lämmerlieferschein muss mit den Grunddaten der Tiere ausgefüllt werden und mit den Lämmern nach Grub überbracht werden.

Lämmerlieferschein für die Stationsprüfung pdf 14 KB

Anmeldung

Die Anmeldung einer Prüfgruppe erfolgt durch den Züchter telefonisch mindestens 2 Wochen vor dem erforderlichen Abholtermin bei der LfL Grub (siehe Kontakt).

Gruppengröße

Eine Prüfgruppe setzt sich aus 8 bis 10 Bocklämmern eines Vaters zusammen, die von Herdbuchmuttern stammen müssen, wobei maximal zwei Tiere einer Gruppe von reinrassigen Nichtherdbuchmuttern stammen dürfen.

Abstammungsüberprüfung

Zur Überprüfung der väterlichen Abstammung mittels DNA werden Blutproben von den Prüflämmern an der LfL Grub gezogen. Vom Vater wird ebenfalls eine Blutprobe entnommen. Dies erfolgt im Auftrag des Züchters durch den betreuenden Tierarzt, im Regelfall vor der Abholung der Prüflämmer. Seit dem Prüfjahrgang 2006/07 wird nur noch die väterliche Abstammung überprüft.

Abholung

Die Abholung der Prüflämmer erfolgt im Auftrag der LfL Grub zentral für alle Betriebe durch Personal und Fahrzeuge des Staatsgutes Baumannshof. Abholtag ist generell Dienstag (Ausnahme: Wenn auf Mo., Di. ein Feiertag fällt, dann Mittwoch).

Anlieferung

Das Gewicht der Lämmer sollte nicht unter 18 kg und nicht über 25 kg liegen. Tiere über 25 kg und kranke Tiere werden von der Prüfung ausgeschlossen. Außerdem sollten die Tiere bei der Anlieferung nicht jünger als 5 Wochen und nicht älter als 9 Wochen sein. Alle Lämmer müssen mit der elektronischen VVVO Marke (gelb) gekennzeichnet sein. Bei der Anlieferung werden die Tiere gewogen und mit elektronischen Ohrmarken versehen.

Prophylaxe

Es wird routinemäßig eine Kotprobe genommen und bei Bedarf gegen Kokzidien Vecoxan eingegeben. Die tierärztliche Eingangskontrolle der Prüflämmer obliegt Frau Dr. Domes vom Tiergesundheitsdienst (TGD). Nach Ankunft in Grub werden die Lämmer mit dem jeweiligen Medikament gegen Magen- und Darmparasiten sowie Bandwürmer behandelt und gegen Enterotoxämie geimpft.

Haltung

Die Prüfgruppe wird vorerst in einem Quarantänestall aufgestallt, im Regelfall werden die Lämmer nach einer Woche in den Prüfstall umgestallt. Im Prüfstall wird jede Prüfgruppe auf zwei Futterautomaten mit je 4 bis 5 Tiere verteilt. Die Lämmer werden in einer Bucht mit Tiefstreu gehalten.

Fütterung

Die Fütterung erfolgt ad libitum über einen computergesteuerten Vorratsautomaten mit pelletiertem Kraftfutter eigener Rezeptur. Um eine ausreichende Rohfaserversorgung sicherzustellen, werden je Tier und Tag ca. 300 g Heu angeboten. Die Lämmer können in der Gruppe gehalten werden und man kann die individuelle Futterverwertung für jedes Prüflamm und zu jedem Altersabschnitt feststellen. Die Abruffütterung führt zur Arbeitserleichterung, zur optimalen Futterversorgung der Lämmer und bietet die Möglichkeit zur regelmäßigen Kontrolle der Futteraufnahme und des Gesundheitszustandes der Tiere.
Ansprechpartner zu den technischen Details zum Futterstand:

Ansprechpartner zu den technischen Details zum Futterstand:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Landtechnik und Tierhaltung

Prof.-Dürrwaechter-Platz 2
85586 Poing
Tel.: 08161 8640-7300
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: TierundTechnik@LfL.bayern.de

Wiegung

Wöchentliche Wiegung der Einzeltiere von der Anlieferung bis zur Schlachtung.

Schlachtung

Wöchentliche Schlachtung im Versuchsschlachthaus Grub bei einem Mastendgewicht von 42,5 - 44,5 kg.

Prüfkriterien

Die wirtschaftlichen Wichtungsfaktoren der einzelnen Merkmale werden für die jeweiligen Rassengruppen bundesweit einheitlich festgelegt. Aus den wirtschaftlichen Wichtungsfaktoren und genetischen Parametern errechnet sich unter Berücksichtigung der Anzahl geprüfter Halbgeschwister die Indexgewichtungen für Merinolandschaf und Fleischschafe .

Kontakt


Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7100
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: Tierzucht@lfl.bayern.de

Stand: Juni 2022