Stallbilanzierung für die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)

Am 1. Dezember 2021 trat die novellierte Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) in Kraft. Diese bringt für Schweine- und Geflügelhalter erhöhte Anforderungen an den Emissionsschutz mit sich, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen sowie die energie- und nährstoffangepasste Fütterung. Eine generelle Forderung der TA Luft ist die Reduktion von Ammoniakemissionen (NH₃) durch die Anwendung von (stark) stickstoff- (N) und phosphorreduzierten (P) Fütterungsverfahren, wie sie in Abschnitt 5.4.7.1 c festgelegt sind.

Was bedeutet das für Tierhalter?

Betriebe, die unter die TA Luft fallen, müssen nachweisen, dass sie die in Tabelle 9 (Schweine) und Tabelle 10 (Geflügel) festgelegten maximalen Nährstoffausscheidungen für Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) einhalten, um die Ammoniakemissionen nachhaltig zu senken.

Folgende Reduktionen sind gefordert:

  • 20 % Ammoniakreduktion bei Schweinen durch stark N-/P-reduzierte Fütterung (Jungsauenaufzucht und -eingliederung: N-/P-reduziert)
  • 10 % Ammoniakreduktion bei Geflügel durch N-/P-reduzierte Fütterung
Eine Reduzierung des Rohproteingehalts (CP) in Schweinerationen um 1 %-Punkt kann laut Studien die Ammoniakemissionen um etwa 10 % verringern.
Zur Plausibilisierung der "Besten Verfügbaren Technik" (BVT) im Bereich Futter und Fütterung, ist die jährliche Erstellung einer Stallbilanzierung erforderlich. Diese erfasst die Nährstoffströme in der Stallanlage und dient als Nachweis, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Emissionsminderung erfüllt werden.

Wie funktioniert die Stallbilanzierung?

Die Stallbilanzierung (auch Massenbilanzierung nach TA Luft oder Stallsaldierung genannt) ermittelt die Differenz zwischen den Nährstoffmengen, die über das Futter zugeführt werden (Input), und dem Nährstoffansatz im Produkt (Output). Diese Differenz entspricht den Nährstoffausscheidungen und wird mit den in der TA Luft festgelegten maximalen Ausscheidungswerten (Tabelle 9 für Schweine und Tabelle 10 für Geflügel) verglichen.
Grundprinzip der Stallbilanzierung:
Nährstoffaufnahme
über das Futter
- Nährstoffansatz
im Produkt
(Milch, Eier, Zuwachs)
= Nährstoffausscheidung in Kot und Harn

Bild Stallbilanzprogramm

Ergebnis der Stallbilanzierung:

Abschließend wird bewertet, ob die berechneten Nährstoffausscheidungen die gesetzlichen Vorgaben der TA Luft einhalten und somit die "Beste Verfügbare Technik" (BVT) in Bezug auf Futter und Fütterung eingehalten wird.

Gibt es ein Tool zur Berechnung der Stallbilanzierung?

Das Institut für Tierernährung und Futterwirtschaft sowie das Institut für Agrarökologie und Biologischen Landbau der LfL haben ein Excel-Tool für die Stallbilanzierung entwickelt. Es steht auf der Website der DLG zum Download zur Verfügung:

Stallbilanz in schweine- und geflügelhaltenden Betrieben nach Emissionsrecht (BVT) Externer Link

Neu:
Automatische Zuordnung der Bezugsgrößen "Tierplatz" und "Mittlerer Jahresbestand" nach Postleitzahl und Bundesland. Für bayerische Betriebe gilt weiterhin der "Mittlere Jahresbestand".

Welche Unterlagen werden für die Erstellung einer Stallbilanzierung benötigt?

Um eine exakte und nachvollziehbare Bilanzierung erstellen zu können, benötigt der Tierhalter folgende Daten:
  1. Leistungsdaten der Tiere (für den Zeitraum 01.01. – 31.12.):
    1. Beispielhafte Quellen: LKV-Jahresauswertung, Sauenplaner, andere Managementprogramme.
    2. Angaben zu: Anzahl ein- und ausgestallter Tiere, Ein- und Ausstallgewichte, Verluste, Tageszunahmen, Gesamtzuwachs, aufgezogene Ferkel je Sau und Jahr, Eimasse, Anzahl Umtriebe
  2. Futterverbrauchsdaten (ebenfalls für den Zeitraum 01.01. – 31.12.):
    1. Verbrauchte Futtermengen (Einzel- und Mischfuttermittel)
    2. Zusätzlich bei Zukaufsfuttermitteln: Deklarationen
    3. Bei eigenerzeugten Futtermitteln: Laboranalysen (sofern vorhanden)

Was ist zu beachten?

  • Die Stallsaldierung ist jährlich zu erstellen, spätestens 3 Monate nach Ende des Kalenderjahres, und muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
  • Alle verwendeten Dokumente (Kauf- und Verkaufsbelege etc.) sind ebenfalls für 5 Jahre zu archivieren.
  • Die Nährstoffausscheidungen für Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) müssen im Mittel von drei aufeinanderfolgenden Jahren (z.B. 2022, 2023, 2024) den maximalen Ausscheidungswerten der TA Luft entsprechen.
  • Die Stallsaldierung ist für jede genehmigungsbedürftige Anlage gemäß BImSchG zu erstellen, nicht für den Gesamtbetrieb. Dabei muss für jedes Produktionsverfahren (z.B. Schweinemast, Mastgeflügelhaltung etc.) eine eigene Saldierung erstellt werden.

Welche Umsetzungsfristen gelten für die nährstoffangepasste Fütterung?

  • Für G/E-Anlagen, die bis zum 21. Februar 2017 genehmigt wurden, gelten die Anforderungen seit dem 21. Februar 2021.
  • Für G-Anlagen, die nicht zugleich E-Anlagen sind, und V-Anlagen gilt die Verpflichtung zur nährstoffangepassten Fütterung seit dem 1. Dezember 2024, sofern diese Art der Fütterung technisch bereits vorbereitet ist und die Umstellung der Fütterung nur einen organisatorischen Aufwand erfordert. Sollte die Umstellung jedoch für den Anlagenbetreiber einen erhöhten technischen Aufwand bedeuten, muss er dies der zuständigen Immissionsschutzbehörde darlegen. In diesem Fall kann die Sanierungsfrist auf Antrag des Betreibers (!) bis zum 1. Dezember 2026 verlängert werden.
  • Für alle anderen Anlagen gilt die allgemeine Sanierungsfrist bis zum 1. Dezember 2026.

Hilfreiche Materialien

Wer sind Ansprechpartner?

Bei fachlichen Fragen stehen Ihnen das Institut für Tierernährung und Futterwirtschaft der LfL sowie die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, insbesondere die Sachgebiete Nutztierhaltung, gerne zur Verfügung.

Katja Krebelder
E-Mail: Katja.Krebelder@lfl.bayern.de

Dr. Elisabeth Beckmüller
E-Mail: Elisabeth.Beckmueller@lfl.bayern.de